Rente oder Kapital?

Pro und kontra beim Kapitalbezug aus der Pensionskasse

Beim Bezug der Gelder aus der zweiten Säule haben Sie die Wahl zwischen einer einmaligen Auszahlung, einer monatlichen Rente oder einer Kombination aus beidem. Unsere Tipps helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Rente oder Kapital – was spricht wofür?

Die Entscheidung für oder gegen einen Kapitalbezug aus der Pensionskasse ist von grosser Tragweite – für Sie und Ihre Familie. Wenn Sie die Vor- und Nachteile abwägen, sollten Sie neben Ihrer Gesundheit und der Familiensituation auch Ihre Vermögensverhältnisse sowie Hypotheken, Steuern und die vertraglichen Regelungen Ihrer Pensionskasse berücksichtigen.

Als Faustregel gilt: Die Lebenshaltungskosten (das heisst Wohn- und Wohnnebenkosten sowie Versicherungen und alles was Sie für den täglichen Bedarf benötigen) sollten mit der Rente aus AHV und Pensionskasse gedeckt sein. Was darüber hinausgeht, kann als Kapital bezogen werden.

Vorteile Rente

Mit einer Rente verfügen Sie über ein sicheres, monatliches Einkommen – ein Leben lang. Und im Todesfall erhält der Ehepartner eine Hinterlassenenrente. In der Regel beträgt diese jedoch nur noch 60 Prozent der ursprünglichen Rente.

Gut zu wissen: Ein Inflationsschutz besteht nicht – das heisst, die Pensionskasse muss die Rente nicht an die Teuerung anpassen. Und die Pensionskassenrente muss als Einkommen versteuert werden.

Vorteile Kapitalbezug

Wenn Sie sich für einen Kapitalbezug entscheiden, geniessen Sie für Ihre individuelle Finanzplanung einen grösseren Handlungsspielraum. Sie können Ihr Geld frei anlegen, tragen so aber auch ein gewisses Risiko bei Ertragsschwankungen. Und im Todesfall geht das nicht verbrauchte Guthaben vollständig an die Erben – was bei einer Rente nicht der Fall ist.

Gut zu wissen: Beim Kapitalbezug kommen Sie in den Genuss eines reduzierten Steuersatzes.

Wägen Sie frühzeitig die Vor- und Nachteile eines Kapitalbezugs ab und erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse, welche Möglichkeiten Sie im Detail haben – und welche Fristen gelten. In der Regel müssen Sie einen Kapitalbezug bereits einige Monaten oder sogar Jahre vor der Pensionierung bei Ihrer Pensionskasse anmelden.

Guter Rat zahlt sich aus

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ist es wichtig, die verschiedenen Möglichkeiten genau zu prüfen. Unsere Vorsorge-Experten stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihnen schauen wir uns Ihre Lebenssituation und die Vermögenswerte an und arbeiten eine für Sie optimale Lösung aus.