Vorsorge
Optimal vorsorgen: So planen Sie als Frau Ihre Pensionierung
Nachteile wettmachen: Frauen haben in der Vorsorge oft eine andere Ausgangslage als Männer. Erfahren Sie alles über die wichtigsten Fragen rund um die Pensionierung und optimieren Sie Ihre Altersvorsorge.

In der Schweiz werden Frauen im Durchschnitt vier Jahre älter als Männer. Dies bedeutet: Frauen stehen vor einer speziellen Herausforderung, was ihre Altersvorsorge betrifft, da sie für eine längere Zeit im Ruhestand vorsorgen müssen. Zudem ist der durchschnittliche Lohn tiefer und Frauen arbeiten öfter Teilzeit. Die Folge: Viele Frauen haben in puncto Altersvorsorge eine andere Ausgangslage als Männer und tun gut daran, diese zu prüfen.
Um auch im Alter den gewünschten Lebensstandard halten zu können, müssen sich Frauen frühzeitig mit der Planung ihrer Pensionierung auseinandersetzen. Alle drei Säulen der Altersvorsorge – AHV, Pensionskasse und die private Altersvorsorge – müssen dazu einbezogen werden.
Mit diesem Artikel unterstützen wir Sie dabei und beantworten die wichtigsten Fragen zu AHV und AHV-Rente, zur Pensionskasse und zu deren Rente, zu Ihrem Rentenalter, einer vorgezogenen Pensionierung oder dem Aufschub Ihrer Pensionierung sowie vielem mehr.
Referenzalter: Wann werden Frauen in der Schweiz pensioniert?
Referenzalter: Wann werden Frauen in der Schweiz pensioniert?
Ab dem Jahr 2029 werden Frauen mit 65 Jahren pensioniert.
Die Annahme der Reform AHV 21, welche 2024 in Kraft gesetzt wurde, beeinflusst das Rentenalter von Frauen in der Schweiz. Das Kernelement der Reform ist die Angleichung des sogenannten Referenzalters der Frauen an dasjenige der Männer auf 65 Jahre. Im Jahr 2025 ist das ordentliche Pensionierungsalter der Frauen bei 64 Jahren und 3 Monaten und wird nun schrittweise um drei Monate pro Jahr erhöht. Frauen mit Jahrgang 1964 werden als Erste im Jahr 2029 mit dem Referenzalter 65 pensioniert. Alle Details zur Reform AHV 21 lesen Sie in unserem Artikel «AHV 21: die wichtigsten Änderungen der Rentenreform».
Die AHV wird durch ein Umlageverfahren finanziert. Das heisst, die erwerbstätigen Personen und ihre Arbeitgebenden kommen hauptsächlich mittels Lohnabzügen für die AHV-Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner auf. Dieses System basiert auf den demografischen Verhältnissen einer Zeit, als unsere Lebenserwartung noch tiefer war. Die Annahme der Reform AHV 21 wirkt sich zumindest mittelfristig positiv auf die finanzielle Stabilität der 1. Säule aus.
Lebenserwartung: So planen Sie Ihre Rente
Lebenserwartung: So planen Sie Ihre Rente
Folgende Tipps und Massnahmen unterstützen Sie dabei, auch im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten:
- Beginnen Sie so früh als möglich: Packen Sie die Planung Ihrer Altersrente idealerweise in jungen Jahren an und ziehen Sie dazu alle drei Säulen – also AHV, Pensionskasse und private Altersvorsorge – in Betracht. Konkrete Impulse, wie Sie die einzelnen Säulen stärken, geben wir in unserem Artikel «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser»
- Motivieren Sie sich mit dem Bewusstsein, dass Sie schon heute davon profitieren können: Von Ihrer Vorsorge können Sie nicht erst bei der Pensionierung in Form der Altersrente profitieren. Sie können auch schon heute profitieren, indem Sie Steuern einsparen. Einzahlungen in die Säule 3a können Sie in der Schweiz bis zum jährlichen Maximalbetrag von 7258 Franken (Stand: 2025, mit Anschluss an eine Pensionskasse) vollumfänglich von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Weitere Tipps erhalten Sie in unserem Artikel «So können Sie bei den Steuern sparen»
- Investieren Sie in Ihre private Altersvorsorge: Neben steuerlichen Vorteilen bietet die gebundene Vorsorge die Möglichkeit, Säule-3a-Guthaben in Vorsorgefonds anzulegen, welche zusätzliche Ertragschancen bieten. Sie möchten Ihre private Vorsorge stärken und auch noch etwas für Gesellschaft und Umwelt tun? Wie dies geht, erfahren Sie in unserem Artikel «Nachhaltig investieren beim Vorsorgesparen»
Vorsorgelücken: Das können Sie dagegen tun
Vorsorgelücken: Das können Sie dagegen tun
Frauen arbeiten weitaus häufiger Teilzeit als Männer und verdienen im Schnitt weniger, was dazu führt, dass ihre Pensionskasse nicht ausreichend gefüllt wird und ihre Altersrente deutlich tiefer ausfällt. Wussten Sie, dass jede vierte Frau im Alter nicht auf eine Pensionskasse zurückgreifen kann? Erfahren Sie mehr in unserem Artikel «Eine von vier Frauen hat keine Pensionskasse»
Was Sie dagegen tun können:
- Investieren Sie den Betrag, den Sie bei einer Vollzeitanstellung für die Altersvorsorge einsetzen würden, zusätzlich zur Säule 3a auch in diversifizierte Anlagen, beispielsweise mit einem Anlagefonds. Mit einem Fondskonto profitieren Sie von höheren Ertragschancen als beim Sparkonto, die Auswirkungen von allfälligen Marktschwankungen werden durch das Verteilen des Risikos auf verschiedene Wertpapiere zudem reduziert.
- Beginnen Sie möglichst früh, in die Altersvorsorge zu investieren, um den Zinseszinseffekt zu nutzen. Bei Erwerbsunterbrüchen oder Teilzeitarbeit sollte das Sparen für die Altersvorsorge zudem nicht pausiert, sondern idealerweise genau gleich weitergeführt werden.
- Verlassen Sie sich nicht auf die Rente Ihres Partners. Grundsätzlich erhält jede versicherte Person eine eigene AHV-Altersrente. Beim Mann fällt diese meistens deutlich höher aus als bei der Frau. Für viele Frauen ist die deutlich tiefere Rente jedoch nicht spürbar, da sie ihren Partner als finanzielle Stütze haben. Auch wenn es aktuell unvorstellbar ist, dass Ihr Ehegatte nicht für immer an Ihrer Seite sein wird – völlig darauf verlassen sollte man sich nie.
Frühpensionierung oder Aufschub: Das sind die Möglichkeiten
Frühpensionierung oder Aufschub: Das sind die Möglichkeiten
Endlich mehr Zeit für die Familie und Ihre Herzensprojekte? Viele hegen den Wunsch, frühzeitig in Rente zu gehen. Genauso gibt es Frauen, für die die Arbeit zentrale Quelle des Antriebs und der Freude ist und die gerne über das Pensionierungsalter hinaus arbeiten möchten. Mit der richtigen Planung ist beides denkbar:
- Frühpensionierung: Wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse, um Ihre Möglichkeiten eines vorzeitigen Bezugs der AHV-Rente abzuklären und Ihre frühzeitige Pensionierung zu organisieren. Klären Sie mit Ihrer Pensionskasse ab, welche Möglichkeiten sich für eine Frühpensionierung oder Teilpensionierung bieten, und verlangen Sie eine Vorausberechnung der Leistungen, um abzuschätzen, ob Sie sich eine Frühpensionierung leisten können. Das Guthaben der privaten Vorsorge (3. Säule) können Sie frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters als einmalige Kapitalleistung beziehen.
- Erfahren Sie mehr zum Thema Frühpensionierung in unserem Artikel «Vorzeitig in Rente? So klappt’s.»
- Aufschub: Wenn Sie nach dem Referenzalter weiterarbeiten, bezahlen Sie ab einem Freibetrag von 16 800 Franken pro Jahr oder 1400 Franken pro Monat weiterhin Beiträge an die AHV. Auf eigenen Wunsch können Sie auf den Freibetrag auch verzichten. Diese Beiträge bis spätestens Alter 70 werden auf Antrag für die Rentenberechnung berücksichtigt, was frühere Beitragslücken schliessen und die AHV-Rente erhöhen kann. Von den Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung (ALV) sind Sie hingegen befreit. Ein Aufschub der AHV ist um bis zu fünf Jahre möglich. Abhängig von der Aufschubdauer profitieren Sie von einem Rentenzuschlag bei der AHV.
- Solange Sie weiterhin arbeitstätig sind, können Sie auch 3a-Beiträge leisten und den Bezug der Vorsorgegelder bis maximal fünf Jahre nach dem Referenzalter aufschieben.
Kurz vor der Pensionierung: So gehen Sie vor
Kurz vor der Pensionierung: So gehen Sie vor
Sie stehen kurz vor der Pensionierung? Diese Vorkehrungen müssen Sie treffen, um Ihre AHV-Rente (1. Säule) und die Leistungen Ihrer beruflichen (2. Säule) und Ihrer privaten (3. Säule) Vorsorge zu beziehen:
- Anspruch auf die AHV-Rente bei der AHV anmelden (1. Säule): Die AHV-Rente wird Ihnen nicht automatisch von der AHV ausbezahlt. Zuerst müssen Sie Ihren Anspruch schriftlich bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden, bei der Sie zuletzt Ihre Beiträge gezahlt haben.
- Bezug der Leistungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule): Hier gilt es zu entscheiden, ob Sie Ihr Vorsorgekapital als Rente, Kapital oder als Mischform von beiden beziehen möchten. In der Regel werden die Leistungen der 2. Säule in Form einer Rente ausbezahlt. Sie können aber auch wünschen, dass ein Teil Ihres Altersguthabens als Kapital ausbezahlt wird. Wenden Sie sich an Ihre Vorsorgeeinrichtung, um die Modalitäten abzuklären. Beide Möglichkeiten (Rente oder Kapitalbezug) haben ihre Vor- und Nachteile. Die Wahl ist von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Bedürfnissen bezüglich Altersvorsorge abhängig, daher wird oft auch die Mischform gewählt.
- Erkundigen Sie sich zudem frühzeitig bei Ihrer Pensionskasse, wie lange vor dem Pensionierungszeitpunkt ein Kapital(teil)bezug angemeldet werden muss.
- Leistungen aus der privaten Vorsorge (3. Säule): Das Kapital der Säule 3a ist bis fünf Jahre vor dem Referenzalter gesperrt. Hier lohnt sich die Staffelung der Bezüge der 3a-Gelder, um die Steuerprogression zu brechen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihr Säule-3a-Kapital auf verschiedenen Konten angespart haben.
Gestalten Sie Ihre Altersvorsorge aktiv mit
Gestalten Sie Ihre Altersvorsorge aktiv mit
Sie wollen auch in 10, 20 oder 30 Jahren noch Ihre Träume verwirklichen können? Mit der richtigen Vorbereitung ist es möglich, Ihren Lebensstandard auch fürs Alter zu sichern. Unser Lernpfad «Vorsorge» unterstützt Sie dabei.

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