2. Hypothek

Wann benötige ich eine 2. Hypothek?

Die 1. Hypothek ist auf maximal zwei Drittel des Immobilienwertes beschränkt. Die 2. Hypothek dient daher zur Finanzierung des Anteils, der die 1. Hypothek übersteigt.

Die Bank finanziert maximal 80% des Immobilienwertes – unterteilt in zwei Hypotheken:

  • 1. Hypothek: max. 67% des Immobilienwertes
  • 2. Hypothek: max. 13% des Immobilienwertes

Beispiel: Der Kaufpreis beträgt CHF 1 000 000 und der Käufer bringt CHF 250 000 (25%) als Eigenkapital ein. Die Belehnung beträgt in diesem Fall 75%. Das heisst, die 1. Hypothek beträgt CHF 650 000 (65%) und die 2. Hypothek beträgt CHF 100 000 (10%).

Hypothek

2. Hypothek im Detail

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