Aktueller Stand der Reform AHV 21
Welche Auswirkungen hat die AHV-21-Reform konkret auf das UBS Freizügigkeitskonto und auf das UBS Fiscakonto?
Am 25. September 2022 wurde die Reform zur AHV 21 vom Schweizer Stimmvolk angenommen – davon ist sowohl die berufliche wie auch die private Vorsorge betroffen. Die Reform sieht Änderungen bzgl. Referenzalter, Vorbezug und Aufschub der Altersleistungen vor. Das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die Reform zur AHV 21 tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
Schrittweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen der Übergangsgeneration
Schrittweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen der Übergangsgeneration
Für die Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961–1964) wird das Referenzalter gemäss untenstehender Tabelle schrittweise erhöht. Für Frauen mit Jahrgang 1964, deren Anspruch auf die Freizügigkeitsgelder im Jahr 2023 mit Alter 59 entstanden ist, soll die Möglichkeit des vorzeitigen Bezugs mit Inkrafttreten der AHV 21 nicht wegfallen. Für Frauen mit Jahrgang 1965 und jünger entsteht der Anspruch auf einen vorzeitigen Bezug von Freizügigkeitsguthaben mit Alter 60.
Jahrgang | Jahrgang | Bezug frühestens | Bezug frühestens | Erreichen Referenzalter | Erreichen Referenzalter | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) |
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Jahrgang | 1960 und älter | Bezug frühestens | 59 Jahre | Erreichen Referenzalter | 64 Jahre | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | 69 Jahre | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) | 69 Jahre |
Jahrgang | 1961 | Bezug frühestens | 59 Jahre (2020) | Erreichen Referenzalter | 64 Jahre und 3 Monate (2025/2026) | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | 68 Jahre (31.12.2029) | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) | 69 Jahre und 3 Monate (2030/2031) |
Jahrgang | 1962 | Bezug frühestens | 59 Jahre (2021) | Erreichen Referenzalter | 64 Jahre und 6 Monate (2026/2027) | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | 67 Jahre (31.12.2029) | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) | 69 Jahre und 6 Monate (2031/2032) |
Jahrgang | 1963 | Bezug frühestens | 59 Jahre (2022) | Erreichen Referenzalter | 64 Jahre und 9 Monate (2027/2028) | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | 66 Jahre (31.12.2029) | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) | 69 Jahre und 9 Monate (2032/2033) |
Jahrgang | 1964 | Bezug frühestens | 59 Jahre (2023) | Erreichen Referenzalter | 65 Jahre (2029) | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | 65 Jahre (31.12.2029) | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) | 70 Jahre (2034) |
Jahrgang | 1965 und jünger | Bezug frühestens | 60 Jahre | Erreichen Referenzalter | 65 Jahre | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | 65 Jahre | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) | 70 Jahre |
Lesebeispiel I: Eine Frau (geb. 3. Mai 1965) ist im Jahr 2023 58 Jahre alt geworden. Sie möchte im Jahr 2024 mit Alter 59 ihr Freizügigkeitsguthaben beziehen. Sie darf dies frühestens im Jahr 2025 mit Alter 60 beziehen (ab 3. Mai 2025).
Lesebeispiel II: Eine Frau, die am 30. November 1961 geboren wurde, kann ihr Freizügigkeitsguthaben bis 31. Dezember 2029 ohne Nachweis einer Erwerbstätigkeit beziehen. Sie kann den Bezug bis 28. Februar 2031 (69 Jahre und 3 Monate) weiter aufschieben, sofern sie den Nachweis einer Erwerbstätigkeit erbringt.
Aufschub des Bezuges von Freizügigkeitsguthaben (Frauen und Männer)
Aktuell dürfen Freizügigkeitsguthaben bis zu fünf Jahre über das ordentliche Pensionierungsalter aufgeschoben werden, d.h. bei Frauen bis max. Alter 69, bei Männern bis max. Alter 70. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht.
Nach Ablauf der Übergangsfrist ist ab dem 1. Januar 2030 der Aufschub bis 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Referenzalters nur noch möglich, wenn eine Erwerbstätigkeit weitergeführt und dies gegenüber der Freizügigkeitsstiftung schriftlich bestätigt und nachgewiesen wird. Somit ist ab Jahrgang 1965 und jünger der Aufschub des Bezuges von Freizügigkeitsguthaben ohne einen Nachweis der Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich.
Um die Planungssicherheit nicht zu gefährden, sieht die Verordnung für die Dauer vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2029 eine Übergangsregelung für sämtliche Personen vor, welche Freizügigkeitsguthaben über das Referenzalter hinaus aufschieben möchten. Sie können den Aufschub während dieser Dauer ohne Nachweis einer Erwerbtätigkeit geltend machen.
Nachweis Erwerbstätigkeit (ab 1. Januar 2030)
Um Ihr UBS Freizügigkeitskonto nach Erreichen des Referenzalters weiterführen zu können, ist ein Formular zur Bestätigung der weiteren Erwerbstätigkeit und ein Nachweis der Erwerbstätigkeit an die UBS Freizügigkeitsstiftung einzureichen. Weitere Informationen dazu folgen zu gegebener Zeit.
Vorbezug des Freizügigkeitsguthabens
Ein Vorbezug kann weiterhin frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Referenzalters getätigt werden. In diesem Fall ist das Formular «Auszahlung UBS Freizügigkeitskonto» auszufüllen und an die UBS Freizügigkeitsstiftung einzureichen.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Freizügigkeitskonto oder den Formularen? Dann rufen Sie uns bitte an unter 061 226 75 75.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Pensionierungsplanung unter Berücksichtigung der neuen Ausgangslage.
Für die Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961–1964) wird das Referenzalter gemäss unten stehender Tabelle schrittweise erhöht.
Dabei ändern sich auch die Bezugsfristen des 3a-Guthabens (siehe auch unten stehende Tabelle). Mit steigendem Referenzalter ändert sich entsprechend auch der letztmögliche Bezugszeitpunkt von 3a-Guthaben. Hinzu kommt, dass Frauen ab Jahrgang 1965 per 1. Januar 2024 ihr 3a-Guthaben frühestens mit Alter 60 beziehen können.
Neue Bezugsfristen für Frauen
Jahrgang | Jahrgang | Bezug frühestens | Bezug frühestens | Erreichen Referenzalter | Erreichen Referenzalter | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) |
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Jahrgang | 1960 und älter | Bezug frühestens | 59 Jahre | Erreichen Referenzalter | 64 Jahre | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | 64 Jahre | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) | 69 Jahre |
Jahrgang | 1961 | Bezug frühestens | 59 Jahre (2020) | Erreichen Referenzalter | 64 Jahre und 3 Monate (2025/2026) | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | 64 Jahre und 3 Monate (2025/2026) | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) | 69 Jahre und 3 Monate (2030/2031) |
Jahrgang | 1962 | Bezug frühestens | 59 Jahre (2021) | Erreichen Referenzalter | 64 Jahre und 6 Monate (2026/2027) | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | 64 Jahre und 6 Monate (2026/2027) | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) | 69 Jahre und 6 Monate (2031/2032) |
Jahrgang | 1963 | Bezug frühestens | 59 Jahre (2022) | Erreichen Referenzalter | 64 Jahre und 9 Monate (2027/2028) | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | 64 Jahre und 9 Monate (2027/2028) | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) | 69 Jahre und 9 Monate (2032/2033) |
Jahrgang | 1964 | Bezug frühestens | 59 Jahre (2023) | Erreichen Referenzalter | 65 Jahre (2029) | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | 65 Jahre (2029) | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) | 70 Jahre (2034) |
Jahrgang | 1965 und jünger | Bezug frühestens | 60 Jahre | Erreichen Referenzalter | 65 Jahre | Bezug spätestens (ohne weitere Erwerbstätigkeit) | 65 Jahre | Bezug spätestens (mit weiterer Erwerbstätigkeit) | 70 Jahre |
Lesebeispiel I: Eine Frau (geb. 3. Mai 1965) ist im Jahr 2023 58 Jahre alt geworden. Sie möchte im Jahr 2024 mit Alter 59 ihr Säule-3a-Guthaben beziehen. Sie darf es frühestens im Jahr 2025 mit Alter 60 beziehen (ab 3. Mai 2025 bis 3. Mai 2030).
Lesebeispiel II: Eine Frau, die am 30. November 1961 geboren wurde, muss ihr Säule 3a Guthaben spätestens bis am 28. Februar 2026 bezogen haben (mit 64 Jahren und 3 Monaten), sollte sie nicht weiterhin erwerbstätig sein.
Aufschub des Bezugs von Säule-3a-Guthaben
Ein Aufschub des Bezugs vom Fiscakonto ist – wie bis anhin – nur im Fall einer Weiterführung der Erwerbstätigkeit möglich. Für Frauen und Männer ist ein Aufschub bis maximal 5 Jahre nach Erreichen des Referenzalters möglich.
Um Ihr UBS Fiscakonto nach Erreichen des Referenzalters weiterführen zu können, ist weiterhin das Formular «Bestätigung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters zwecks Weiterführung /Eröffnung eines gebundenen Vorsorgekontos (Säule 3a)» und ein Nachweis der Erwerbstätigkeit durch eine aktuelle Lohnabrechnung, eine Bestätigung des Arbeitsverhältnisses oder eine Kopie des Arbeitsvertrags an die UBS Fiscastiftung einzureichen. Diese Dokumente sind rechtzeitig vor Erreichen des Referenzalters der UBS Fiscastiftung einzureichen. Die Erwerbsaufgabe nach dem Aufschub ist unaufgefordert der UBS Fiscastiftung zu melden.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Pensionierungsplanung unter Berücksichtigung der neuen Ausgangslage. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unseren Experten.