Übertrag an Freizügigkeitsstiftung

Kann ich mein Guthaben an eine andere Freizügigkeitsstiftung übertragen?

Ja, dies ist jederzeit kostenlos und ohne Kündigungsfristen möglich. 

Teilen Sie uns schriftlich mit, an welche Freizügigkeitsstiftung wir Ihr Freizügigkeitsguthaben überweisen können.

Für den Übertrag an die neue Freizügigkeitsstiftung füllen Sie das folgende Formular aus:

Schicken Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Formular per Post an folgende Adresse.

Freizügigkeitsstiftung der UBS AG
Postfach
CH-8098 Zürich