Pflegekosten: Diese Finanzierungsmöglichkeiten gibt es
Die hohen Pflegekosten im Alter stellen viele Seniorinnen und Senioren vor Probleme. Welche Finanzierungswege stehen zur Verfügung? Und wie können Sie Ihr Vermögen für Ihre Kinder bewahren?
Inhalt:
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- Mehr als die Hälfte der hohen Pflegekosten ist von den Pflegebedürftigen zu übernehmen.
- Mangels eigener Mittel nehmen 60 Prozent der Betroffenen Ergänzungsleistungen in Anspruch.
- Wenn Sie das Familienvermögen für die Erben bewahren wollen, lohnt sich eine Budgetplanung für Ihre Pension
- Eine Pflegeversicherung ist in jungen Jahren zu günstigeren Prämien verfügbar.
- Zum Fazit
Die Absicherung von Pflegekosten wird für viele künftig eine noch wichtigere Aufgabe werden als bislang. Denn durch die Alterung der Bevölkerung wird sich die Nachfrage nach Pflegediensten in den nächsten Jahren stark erhöhen. Bis zum Jahr 2040 steigt einer Prognose zufolge der Bedarf in der Alters- und Langzeitpflege um mehr als die Hälfte. Vor allem werden mehr Plätze in Pflegeheimen gefragt sein. Derzeit gibt es rund 100 000.
Aktuell werden über fünf Prozent der über 65-Jährigen in einem Pflegeheim betreut, während weitere zwölf Prozent durch ambulante Dienste erreicht werden. In der Altersklasse ab 80 Jahren betragen die Anteile 15 Prozent (Pflegeheim) und 27 Prozent (ambulanter Dienst).
Während sich der zunehmende Bedarf bereits abzeichnet, stellt sich für viele die Frage: Wie teuer ist die Pflege im Alter und wie kann sie bezahlt werden?
Wie viel die Pflege und Betreuung im Alter kosten, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit und vom Wohnort ab. Betroffene leben durchschnittlich zweieinhalb Jahre in einer Pflegeeinrichtung. Bei einem Aufenthalt im Pflegeheim entstehen laut Bundesamt für Statistik im Durchschnitt tägliche Kosten von 332 Franken. Die Gesamtkosten können sich demnach auf knapp 300 000 Franken belaufen.
Aufschlüsselung der Kosten* im Pflegeheim
Provide title | Provide title | Kosten pro Monat | Kosten pro Monat | Anteil | Anteil | Finanziert durch | Finanziert durch |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Provide title | KVG-Pflege | Kosten pro Monat | CHF 4434 | Anteil | 43% | Finanziert durch | Krankenkasse, Gemeinde Privatanteil bis maximal CHF 23 pro Tag |
Provide title | Unterbringung | Kosten pro Monat | CHF 4198 | Anteil | 40% | Finanziert durch | Privat |
Provide title | Betreuung | Kosten pro Monat | CHF 1501 | Anteil | 15% | Finanziert durch | Privat |
Provide title | Übrige Kosten, | Kosten pro Monat | CHF 161 | Anteil | 2% | Finanziert durch | Krankenkasse |
Die gesamten Kosten unterteilen sich in die Anteile für Pflege, Unterkunft, Betreuung und übrige Kosten. Die grössten Bestandteile:
- Pflegekosten. Von den Kosten für die Pflege übernehmen die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die Gemeinden den grössten Teil, während die pflegebedürftige Person einen kleinen Eigenanteil leistet. Wie viel das ist, hängt vom Kanton ab. Maximal sind es 23 Franken pro Tag. In der höchsten Pflegestufe (12) übernimmt die Krankenkasse maximal 115,20 Franken pro Tag, den Rest trägt die Gemeinde. Dazu kommt noch die Franchise der Krankenkasse, welche selber übernommen werden muss.
- Unterbringungs- und Betreuungskosten. Die Beträge für Unterbringung, Betreuungstaxen und Essen sind von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Alters- und Pflegeheime selbst zu tragen. Sie machen mehr als die Hälfte der Gesamtkosten aus.
Insgesamt sind es für pflegebedürftige Heimbewohnerinnen und -bewohner ungefähr 6900 Franken im Monat, die privat verrechnet werden.
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Prinzipiell steht Pflegebedürftigen für die Deckung ihrer Finanzierungsanteile ihre Rente, ihr Einkommen und der Vermögensverzehr zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit stellen Leistungen einer Pflegeversicherung dar.
Reichen die verfügbaren eigenen Mittel nicht aus, um die privaten Anteile im Pflegefall zu tragen, können Betroffene Ergänzungsleistungen beantragen.
Das betrifft einen grossen Teil der Pflegebedürftigen. Nach Angaben des Branchenverbands der Dienstleister für Menschen im Alter (Curaviva) sind nur 40 Prozent in der Lage, für die Unterbringung, Betreuung und den Finanzierungsanteil bei der Pflege selbst zu zahlen. 60 Prozent benötigen Ergänzungsleistungen. Je nach Kanton gelten dabei andere Höchstgrenzen etwa für die erstattungsfähigen Heimkosten sowie andere Regeln für den zumutbaren Vermögensverzehr.
Anspruch auf solche Ergänzungsleistungen haben AHV- oder IV-Bezügerinnen und -Bezüger, die in der Schweiz wohnen. Ohne die Schweizer oder eine EU-Staatsbürgerschaft können die öffentlichen Hilfen erst bezogen werden, wenn die pflegebedürftige Person seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz gelebt hat.
Es gelten zwar Freibeträge für Ihr Vermögen. Damit ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen entsteht, müssen die Vermögensfreibeträge unterschritten werden. Kein Anspruch besteht bei einem Vermögen von mehr als 100 000 Franken für Alleinstehende beziehungsweise mehr als 200 000 Franken für Verheiratete. Liegenschaften werden mitberücksichtigt, wobei vom Steuerwert eine allfällige Hypothek sowie ein Freibetrag von 112 500 Franken abgezogen werden. Es kommt zudem nur selten vor, dass das Sozialamt sich an die nahen Verwandten Pflegebedürftiger wendet, damit diese sich an den Pflegekosten beteiligen. Hierfür sind vergleichsweise hohe Vermögen und Einkommen die Voraussetzung.
Angesichts der hohen privaten Kosten der Pflege im Alter fürchten dennoch viele um ihre Ersparnisse und das Erbe ihrer Kinder. Das Vermögen lässt sich nicht dadurch retten, dass sie es als Erbvorbezug oder Schenkung weitergeben. Was an die Angehörigen vergeben oder verschenkt wurde, wird dem Vermögen der oder des Pflegebedürftigen angerechnet. Möglicherweise erhält man dadurch keine oder nur gekürzte Ergänzungsleistungen. Je älter die Zuwendungen aber sind, desto weniger fallen sie ins Gewicht: Für jedes vergangene Jahr dürfen Sie 10 000 Franken vom anzurechnenden Betrag abziehen.
Bevor Sie aus Ihrem Vermögen Erbvorbezüge in Erwägung ziehen, prüfen Sie am besten mit einer Budgetplanung, welchen Kapitalbedarf Sie nach der Pensionierung voraussichtlich haben werden.
Damit Ihnen im Alter ausreichende Mittel für die mögliche Pflege zur Verfügung stehen, sollten Sie schon früh mit regelmässigen Rückstellungen beginnen. Falls dieses angesparte Kapital doch nicht gebraucht wird, geht es an die Erben. Eine andere Möglichkeit der Vorsorge ist der Abschluss einer Pflegeversicherung.
Eine private Pflegeversicherung soll Betroffenen grundsätzlich helfen, die hohen privaten Kosten bei Pflegebedürftigkeit tragen zu können. Sie gelten aber als eher teuer. Das liegt an den vergleichsweise hohen Prämien für beschränkte Leistungen. Die sind beispielsweise an Vorgaben wie den Grad der Pflegebedürftigkeit oder den Umzug in ein Pflegeheim geknüpft. Eine weitere Einschränkung entsteht durch Wartefristen. Erst nach deren Ablauf werden Taggelder gezahlt. Wer vorher stirbt, geht leer aus.
Wer eine Pflegeversicherung abschliessen will, sollte sich dies möglichst frühzeitig überlegen. Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto günstiger wird die Police. Wenden Sie sich hingegen erst kurz vor dem Pensionsalter an eine Versicherung, ist es unwahrscheinlich, dass Sie die Gesundheitsprüfung bestehen.
Die Leistungen der Krankenkasse und der Gemeinden decken nur einen Teil der Kosten ab, die bei Pflegebedürftigkeit entstehen. Um die privaten Anteile ohne Ergänzungsleistungen stemmen zu können, ist die Eigenvorsorge ratsam. Dafür stehen neben einer möglichen Pflegeversicherung viele Möglichkeiten zur Verfügung.
Gezielt Vermögen aufbauen mit einem Fondskonto: Wenn Sie regelmässig Beträge für die möglichen Pflegekosten zurücklegen, kommt im Lauf der Jahre eine hohe Summe zusammen. Mit einer monatlichen Einzahlung von 350 Franken und erwarteten 2,5 Prozent Rendite stünden Ihnen beispielsweise nach 20 Jahren fast 110 000 Franken zur Verfügung.
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