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Wasser wird aus Wasserflasche in Glas eingeschenkt.

Wer sich für das Alter finanziell absichern möchte, hat unter anderem zwei Möglichkeiten: den Einkauf in die berufliche Vorsorge der Pensionskasse oder Einzahlungen in die private Vorsorge der Säule 3a. In beiden Fällen lässt sich von Steuervorteilen profitieren.

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) heisst, dass neben den gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen Einzahlungen von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ein freiwilliger Zusatzbetrag entrichtet werden kann.

Der Einkauf in die Pensionskasse auf einen Blick

Beim Einkauf in die Pensionskasse handelt es sich um eine freiwillige Einzahlung in die 2. Säule. Sie können sich einkaufen, wenn Sie bei einer Pensionskasse versichert sind, eine Einkaufslücke haben und in den nächsten drei Jahren keinen Kapitalbezug planen. Informationen dazu finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis und im Reglement Ihrer Pensionskasse. Sie können sich so lange in die Pensionskasse einkaufen, bis Sie das Kapital erreicht haben, das sich ergeben hätte, wenn Sie ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem heutigen Lohn versichert gewesen wären. Die Höhe dieses Betrages ist in der Regel im Pensionskassenausweis ausgewiesen und kann sonst bei der Pensionskasse nachgefragt werden.

Einkauf in die Pensionskasse oder Einzahlungen in die Säule 3a: Was ist sinnvoller?

Eine pauschale Antwort darauf gibt es leider nicht, denn eine Empfehlung ist immer von Ihrer individuellen Situation abhängig. Voraussetzung für einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse ist eine Deckungslücke, wie sie beispielsweise durch längere Auslandaufenthalte, Studium, Teilzeitbeschäftigungen, Kinderpausen oder Lohnerhöhungen entstehen kann. Solche Lücken übersteigen schnell den Jahresbetrag, den man in die Säule 3a einzahlen kann. Bei der Pensionskasse besteht die Möglichkeit, die Fehlbeträge in einem einzigen Jahr oder über mehrere Jahre verteilt nachzuzahlen, d.h. genau dann, wenn es aus steuerlicher Sicht am meisten bringt.

In die Säule 3a kann man zwar jedes Jahr einzahlen, aber nur einen bestimmten Betrag pro Jahr. Dieser Maximalbetrag liegt für das Jahr 2024 bei 7056 Franken für Angestellte. Zahlt man diesen Beitrag im Kalenderjahr nicht ein, kann man ihn bei der aktuellen Gesetzeslage nicht nachträglich leisten, wogegen bei der Pensionskasse das Einkaufspotenzial – gleicher Lohn und Arbeitgeber vorausgesetzt – grundsätzlich gleich bleibt. Deshalb wird in der Praxis zuerst der 3a-Maximalbeitrag geleistet und darüber hinaus Einkäufe in die Pensionskasse getätigt.

Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig

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Gibt es beim Einkauf steuerrechtlich einen Unterschied?

Ob Einkauf in die Pensionskasse oder in die Säule 3a – die Steuervorteile sind gleich.

Die Einzahlungsbeträge lassen sich vom steuerbaren Einkommen in dem Jahr, in dem sie getätigt werden, abziehen. Während der Beitragsdauer ist das gebundene Vorsorgekapital in der Pensionskasse und in der Säule 3a zudem von Vermögens- und Einkommenssteuern befreit.

Welche Variante am besten geeignet ist, hängt immer von den persönlichen Lebensverhältnissen ab. Hier ein Überblick:

Pensionskasseneinkauf und Säule 3a-Einkauf im Vergleich

Wissenswert

Wissenswert

Pensionskasseneinkauf

Pensionskasseneinkauf

Einzahlung Säule 3a

Einzahlung Säule 3a

Wissenswert

Maximalbetrag

Pensionskasseneinkauf

  • Abhängig von der Höhe der Beitragslücke

Einzahlung Säule 3a

  • Maximal 7056 Franken für Angestellte bzw. 35 280 Franken für Erwerbstätige ohne Pensionskasse

Wissenswert

Steuerabzug bei Einzahlung

Pensionskasseneinkauf

  • Vom steuerbaren Einkommen im Jahr der Einzahlung abziehbar

Einzahlung Säule 3a

  • Vom steuerbaren Einkommen im Jahr der Einzahlung abziehbar

Wissenswert

Auszahlungsmodalitäten

Pensionskasseneinkauf

  • Kann als Kapital oder Rente ausgezahlt werden
  • Bei Kapitalbezug ist eine Staffelung nur bei Teilpensionierungsschrit-ten möglich

Einzahlung Säule 3a

  • Der Kapitalbezug erfolgt pro Konto komplett
  • Bei mehreren Konten ist ein gestaffelter Kapitalbezug möglich

Wissenswert

Steuern bei Auszahlung

Pensionskasseneinkauf

  • Kapitalbezugssteuer, getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz

Einzahlung Säule 3a

  • Kapitalbezugssteuer, getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz

Wissenswert

Vorbezug für Wohneigentum

Pensionskasseneinkauf

  • Vorbezug für Wohneigentum ist mit gewissen Einschränkungen möglich (z.B. kann nach Alter 50 nicht mehr das volle Kapital bezogen werden)

Einzahlung Säule 3a

  • Vorbezug für Wohneigentum ist möglich

Wissenswert

Sperrfristen für Bezug

Pensionskasseneinkauf

  • Nach Einkauf dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge

Einzahlung Säule 3a

  • Keine Sperrfrist

Wissenswert

Anlagemöglichkeiten

Pensionskasseneinkauf

  • Grundsätzlich besteht kein Mitspracherecht bei der Anlage

Einzahlung Säule 3a

  • Flexible Anlageoptionen und Fondslösungen möglich

Wissenswert

Einschränkungen für Einzahlungen

Pensionskasseneinkauf

  • Flexible Schliessung von Vorsorgelücken nur bis zur Pensionierung möglich

Einzahlung Säule 3a

  • Nur sofern ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorhanden
  • Maximalbetrag gilt jedes Jahr erneut
  • Nachzahlungen sind (bisher) nicht möglich

Einzahlung in die Pensionskasse (2. Säule): Wann lohnt es sich ?

Gemeinsam mit der ersten Säule (AHV/IV) soll die Altersrente aus der Pensionskasse (2. Säule) den gewohnten Lebensstandard gewährleisten und insgesamt ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des bisherigen Salärs ergeben. Besteht eine Vorsorgelücke, kann sich ein freiwilliger Einkauf lohnen.

Er ist beispielsweise sinnvoll, wenn

  • der Eintritt in die Pensionskasse erst nach dem 25. Lebensjahr erfolgt.
  • im Laufe der Karriere Lohnerhöhungen stattgefunden haben.
  • der Wechsel in eine Pensionskasse mit höheren Leistungen stattgefunden hat.
  • der jährliche Maximalbetrag in die Säule 3a bereits entrichtet wurde.
  • sich durch Erhöhung der Sparbeträge der Vorsorgeplan verbessert hat.
  • fehlende Versicherungsjahre kompensiert werden sollen (z. B. wegen Kinderbetreuung, Arbeitslosigkkeit, Auslandsaufenthalten).
  • eine Vorsorgelücke aufgrund einer Scheidung ausgeglichen werden soll.
  • eine Frühpensionierung in Erwägung gezogen wird.
  • der (vorzeitige) Ruhestand noch mindestens drei Jahre entfernt ist.

Pensionskasseneinkauf: Wann ist der passende Zeitpunkt?

Zu welchem Zeitpunkt Sie eine Einzahlung vornehmen, steht Ihnen frei. Anders als bei der privaten Vorsorge gilt beim Einkauf in die Pensionskasse: je später, desto besser – aber nicht zu spät.
Aus steuerlicher Sicht lohnt es sich, Nachzahlungen in den Jahren zu tätigen, in denen man ein hohes steuerbares Einkommen hat. Oft sind dies die letzten zehn Erwerbsjahre vor der Pensionierung.

Es empfiehlt sich daher, etwa ab dem 50. Lebensjahr über einen Einkauf in die Pensionskasse nachzudenken und mögliche Einzahlungen zu planen.

Überlegen Sie sich vor einem Einkauf in die Pensionskasse, ob Sie in diesem Jahr anderweitig hohe Kosten steuerlich geltend machen können oder ob Sie das Kapital innerhalb von drei Jahren nach der Einzahlung wieder beziehen möchten.

In erster Linie sind es die Steuerersparnisse beim Einkauf, die die Rendite eines Pensionskasseneinkaufs ausmachen. Je kürzer Sie die Vorsorgegelder gebunden haben, desto höher ist deren durchschnittliche Jahresrendite. Ausserdem ist in der Regel das steuerbare Einkommen in den Jahren vor der Pensionierung am höchsten, sodass sich Steuerabzüge wegen der höheren Progression zu diesem Zeitpunkt besonders lohnen. Risiken wie Umverteilungen, allfällige Sanierungsmassnahmen oder Gesetzesänderungen lassen sich über einen kürzeren Zeitraum besser evaluieren – und für den Fall, dass Sie die finanziellen Mittel anderweitig benötigen, bleiben Sie flexibel.

In einem Jahr, in dem man wenig verdient oder anderweitig hohe Kosten steuerlich geltend machen kann, etwa für die Renovation einer Liegenschaft, ergibt ein grösserer Einkauf in die Pensionskasse hingegen wenig Sinn. Auch wer innerhalb von drei Jahren nach der Einzahlung wieder Kapital beziehen will, zum Beispiel anstelle einer Rente bei der Pensionierung, hat nichts gewonnen: Einerseits müssen die eingesparten Steuern nachbezahlt werden, andererseits darf der Einkaufsbetrag während dieser drei Jahre nicht als Kapital ausbezahlt werden.

Kann ich bei der Auszahlung der Pensionskasse Steuern sparen?

Massgebend für eine möglichst geringe Steuerbelastung ist vor allem, ob Sie das Pensionskassenguthaben als ausbezahltes Kapital oder als Rente beziehen.

Der Kapitalbezug mit nachfolgenden jährlichen Entnahmen aus dem freien Vermögen ist aus Steuersicht grundsätzlich günstiger, da er nur einmal der Besteuerung unterliegt – unabhängig vom restlichen Vermögen und mit einem niedrigeren Steuersatz. Sie müssen allerdings nach dem Bezug das Kapital als Vermögen und je nach Anlage die Erträge als Einkommen versteuern. Die Rente aus der Pensionskasse muss hingegen in voller Höhe als Erwerbseinkommen versteuert werden.

Wissenswert

In der Regel gilt: je höher der Kapitalbezug im Kalenderjahr, desto höher der Prozentsatz der Abgabe. Das Steueramt addiert alle Vorsorgebezüge eines Jahres aus der Pensionskasse und der 3. Säule, bei Ehepaaren jeweils von beiden. Um die Progression zu brechen, bietet es sich an, Pensionskassenbezüge, Freizügigkeitsguthaben und Säule 3a-Gelder möglichst auf mehrere Jahre zu verteilen .

Eine andere Option, um Steuern zu sparen, könnte ein Umzug sein, denn die Besteuerung von Kapitalauszahlungen variiert stark zwischen den Schweizer Kantonen und Gemeinden.

Gibt es Risiken beim Einkauf in die Pensionskasse?

Vorsicht ist beim Einkauf in die Pensionskasse geboten, wenn die finanzielle Lage der Pensionskasse unsicher ist, das heisst, wenn deren Vermögen die Vorsorgeansprüche der Versicherten nicht voll abdeckt. Besteht eine solche Unterdeckung, wird das Kapital möglicherweise nicht verzinst. Im Falle einer Teilliquidation der Vorsorgeeinrichtung besteht sogar die Gefahr, dass ein Teil des angesparten Kapitals verloren geht.

Wer sich später das gesamte Vorsorgeguthaben als Kapital auszahlen lassen möchte, sollte im Voraus abklären, ob dies auch möglich ist. Nicht zuletzt sollte man vor einem Einkauf auch die vertragliche Leistung der Pensionskasse im Todesfall prüfen, vor allem, wenn man als Paar nicht verheiratet ist. So können beispielsweise für Konkubinatspartner unterschiedliche Todesfallleistungen gelten, eventuell verfällt sogar das gesamte Vorsorgeguthaben inklusive der Einzahlungen an die Pensionskasse. In solchen Fällen ist genau abzuwägen, ob ein Einkauf sinnvoll ist und den eigenen Bedürfnissen entspricht.

Tipps für den freiwilligen Pensionskasseneinkauf

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Fazit

Der Einkauf in die Pensionskasse ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Viele Faktoren müssen berücksichtigt, Vor- und Nachteile in Betracht gezogen werden. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema – etwa 10 bis 15 Jahre vor dem Ruhestand – ist sinnvoll, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer potenziellen Frühpensionierung.

Wichtige und hilfreiche Informationen finden Sie in den Reglementen der Pensionskassen oder Sie wenden sich direkt an die Expertinnen und Experten Ihrer Vorsorgeeinrichtung und lassen sich persönlich beraten.

Wissenswertes für Sie

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