Teilpensionierung: Übergang in den Ruhestand planen
Eine Teilpensionierung ermöglicht Ihnen einen sanften Ausstieg aus dem Arbeitsleben, indem Sie Ihr Pensum gestaffelt reduzieren.
Inhalt:
Inhalt:
- Eine Teilpensionierung ist ein schrittweiser Übergang in den Ruhestand.
- Die Reduktion der Arbeitszeit in Teilzeit ist frühestens mit 58 Jahren möglich.
- Ein gestaffelter Ruhestand führt oft zu finanziellen Einbussen, da Sie Leistungen vorbeziehen, Ihr Einkommen geringer ausfällt und Sie allenfalls die Spardauer verkürzen.
- Eine gute Alternative stellt die Pensumsreduktion dar, da Sie Ihr Vorsorgekapital nicht beanspruchen.
- Zum Fazit
Eine Frühpensionierung klingt für viele verlockend. Doch längst nicht alle, die diesen Traum haben, können ihn sich finanziell auch leisten. Eine mögliche Alternative besteht in der Teilpensionierung. Starten Sie am besten frühzeitig mit Ihrer finanziellen Planung. Der 50. Geburtstag ist in vielerlei Hinsicht eine passende Wegmarke.
Mit einer Teilpensionierung reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum und Ihr Einkommen. Ihr Berufsleben endet also nicht abrupt, sondern Sie gehen Etappe für Etappe in den Ruhestand über. Durch den Vorbezug von Leistungen aus Ihrer Pensionskasse und aus der AHV sichern Sie sich finanziell ab.
Wie steht es um Ihre Vorsorge?
Mit dem kostenlosen UBS Vorsorge-Check erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation. Damit haben Sie die Basis, Ihre private Altersvorsorge zu optimieren oder auszubauen.
Wann ist eine Teilpensionierung möglich?
Wann ist eine Teilpensionierung möglich?
Bei der AHV können Sie Ihre Rente um bis zu zwei Jahre vor dem Referenzalter vorbeziehen. Seit Anfang 2024 haben Sie dabei auch die Option auf eine Teilrente zwischen 20 und 80 Prozent der Altersrente.
Spätestens ab dem 63. Lebensjahr können Sie auch bei Pensionskassen teilpensioniert werden. Bei vielen geht das auch schon früher, in der Regel ist es zwischen 58 und 70 Jahren möglich. Genaue Informationen dazu finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis, den Ihnen Ihre Versicherung meist zu Jahresanfang zuschickt.
In der Säule 3a wiederum haben Sie die Möglichkeit, Ihr Vorsorgekapital bis zu fünf Jahre vor dem Referenzalter abzurufen, allerdings sind ab diesem Zeitpunkt keine Teilbezüge (wie z.B. bei Wohneigentumsförderung) mehr möglich.
Wissenswert
Voraussetzung für eine Teilpensionierung ist immer, dass Ihr Arbeitgeber der verringerten Arbeitsleistung zustimmt. Eine weitere Bedingung ist, dass Sie Ihre Beschäftigung und Ihren Lohn dauerhaft und erheblich verringern. «Dauerhaft» bedeutet: Die Teilpensionierung lässt sich nicht rückgängig machen. Haben Sie Ihr Arbeitspensum einmal gesenkt, dürfen Sie nicht wieder aufstocken, zumindest nicht beim gleichen Arbeitgeber. «Erheblich» wiederum bedeutet, dass Sie beides um mindestens 20 Prozent reduzieren.
Die Möglichkeiten der Teilpensionierung im Detail
Die Möglichkeiten der Teilpensionierung im Detail
Wenn Sie eine Teilpensionierung für sich in Erwägung ziehen, sollten Sie die einzelnen Säulen Ihrer Altersvorsorge genau analysieren. Denn bei der Reduzierung von Arbeitszeit und -einkommen können Sie die Stärken der einzelnen Säulen bestenfalls so einsetzen, dass Sie weiterhin ein stabiles Einkommen haben, Vorsorge beziehen – und dabei weniger arbeiten.
Wenn Sie sich für den Renten- und Kapitalbezug entscheiden, sollten Sie prüfen, in welchem Schritt zum gegebenen Zeitpunkt eine Rente und in welchem das Kapital sinnvoller scheint. Dabei kommt es vor allem auf den Umwandlungssatz Ihrer Pensionskasse an – das ist der Schlüssel, mit dem das Sparkapital in eine Rente umgerechnet wird. Er ändert sich im Laufe der Zeit. Wenn die Rente allerdings ausbezahlt wird, bleibt in der Regel dieser Betrag für den Versicherten fix, unabhängig davon, wie sich der Umwandlungssatz weiter verändert. Wird er künftig eher fallen, könnte die Rente die passende Wahl sein. Weil der Umwandlungssatz mit dem Alter ansteigt, kann aber auch die Rente beim letzten Teilschritt angeraten sein.
Private Vorsorge aus der 3. Säule
Leistungen aus der 3. Säule können Sie frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters beziehen. Umgekehrt können Sie den Bezug Ihrer 3a-Leistungen bis zu fünf Jahre über das Referenzalter hinaus aufschieben, aber nur wenn Sie erwerbstätig bleiben. Wenn Sie also übers 65. Lebensjahr hinaus weiterarbeiten und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, sind weiterhin steuersparende Beträge in die 3. Säule möglich.
Dabei beträgt der jährliche Höchstbeitrag, den Sie in die Säule 3a zahlen können, 7056 Franken (Stand 2024), wenn Sie Pensionskassenbeiträge leisten. Zahlen Sie nicht in die Pensionskasse ein, liegt der Maximalbetrag bei 35 280 Franken pro Jahr (Stand 2024) oder bis zu 20 Prozent Ihres Nettoerwerbseinkommens.
Beziehen Sie 3a-Leistungen vor, so decken Sie mögliche Einkommenseinbussen ab, die durch die Teilpensionierung frühzeitig entstanden sind. Im Idealfall haben Sie Ihr 3a-Vorsorgekapital auf mehrere Anlagemöglichkeiten verteilt.
Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig
Wenn Sie an Ihren Ruhestand denken, stehen Sie vor einigen wichtigen Entscheidungen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Plan aufstellen, ausgerichtet an Ihren individuellen Wünschen. Damit einer entspannten finanziellen Zukunft nichts im Weg steht.
Die Folgen und Auswirkungen der Teilpensionierung
Die Folgen und Auswirkungen der Teilpensionierung
Für Sie als Rentner oder Rentnerin wird sich Ihr Einkommen wesentlich verringern: Die Leistungen aus der 1. und der 2. Säule sichern im Durchschnitt 60 Prozent des letzten Einkommens. Wenn Sie sich für eine Teilpensionierung entscheiden, dann wird die Lücke zwischen aktuellem Einkommen und Altersrente vermutlich deutlich grösser, weil Sie vorzeitig Leistungen beziehen und eventuell weniger vorsorgen.
Wenn Sie Ihre AHV-Rente vorbeziehen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Rente um 0,6% je Monat Vorbezug sinkt. Weil der Vorbezug zwei Jahre vor dem Referenzalter möglich ist, kann sich Ihr Anspruch also um maximal 13,6% verringern. Für die Frauen der Übergangsgeneration gelten separate Bestimmungen.
Wissenswert
Anders als bei einer Frühpensionierung nehmen Sie bei einer Teilpensionierung Schritt für Schritt Leistungen in Anspruch. Gleichzeitig können Sie weiterhin Vorsorgekapital bis zur endgültigen Pensionierung aufbauen, weil Sie Ihre Berufstätigkeit nur schrittweise zurückfahren.
Weil eine Teilpensionierung von vielen individuellen Parametern abhängt, ist es unabdingbar, dass Sie die Schritte planen und sorgfältig vorbereiten. Nur so finden Sie den besten Zeitpunkt für den Rentenbezug aus den jeweiligen Vorsorgesäulen oder berechnen die bestmögliche Höhe der finanziellen Verringerung. Klären Sie die Einkommenslücke vor und nach dem Rentenbezug vorab, gelingt Ihnen der schrittweise Rückzug aus Ihrem Beruf ohne negative Überraschung.
Massnahmen zum Schliessen der Lücke
Entstandene Einkommenslücken gleichen Sie auf mehreren Wegen aus. So können Sie in dem gleichen Umfang, wie Sie Ihr Arbeitspensum reduzieren, Kapital oder Rente aus der Pensionskasse vorbeziehen. So schliessen Sie die aktuelle Einkommenslücke.
Weil dies allerdings Ihre künftige Altersrente verringert, können Sie in der 2. Säule freiwillig Beiträge vorab leisten. Die Höhe des Betrags, den Sie bis zum Beginn Ihrer Teilpensionierung einzahlen dürfen, ist auf Ihrem Pensionskassenausweis vermerkt. Mit einem freiwilligen Einkauf in Ihre Pensionskasse stabilisieren Sie langfristig Ihr Alterseinkommen. Bitte beachten Sie, dass nach einem Einkauf in die Pensionskasse während drei Jahren kein Kapitalbezug möglich ist.
Eine weitere Möglichkeit, künftige finanzielle Lücken zu schliessen, ist die private Vorsorge im Rahmen der 3. Säule: Mit der steuersparenden freiwilligen Investition in ein Vorsorgekonto oder ein Vorsorgedepot bauen Sie zusätzliches Kapital für Ihr Alter auf – und schliessen damit Lücken, die durch Ihre Teilpensionierung in der 1. und der 2. Säule entstanden sind.
Vorteile der Teilpensionierung
Vorteile der Teilpensionierung
Die schrittweise Pensionierung ist für viele Menschen eine gute Möglichkeit, sich langsam und geplant aus ihrem Berufsleben zurückzuziehen. Sie geniessen allmählich mehr Freizeit, während berufliche Belastung und Stress geringer werden. Das kann sich vorteilhaft auf die Gesundheit auswirken.
Auch finanziell kann sich die Teilpensionierung auszahlen. Sie profitieren von der finanziellen Sicherheit durch Teilrente und Teillohn. Gleichzeitig nehmen Sie weiterhin aktiv am Erwerbsleben teil und bauen so Ihre Altersvorsorge auf.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Sie möglicherweise ein höheres Einkommen erwirtschaften als vor dem Rentenbezug. Dann steigen Sie in eine höhere Steuerprogression auf und müssen mehr Abgaben zahlen.
Sie können auf einen solchen Fall flexibel reagieren: Schieben Sie die AHV-Rente auf, erhöht sich die spätere Rente. Gleichzeitig bietet die Säule 3a Möglichkeiten, steuersparend Altersvermögen aufzubauen. Sie zahlen trotz Teilpensionierung weiter in die Säule 3a ein und verringern so Ihr steuerbares Einkommen.
Steuervorteile der Teilpensionierung durch Kapitalbezug
Eine Teilpensionierung kann weitere steuerliche Vorteile bringen: Wenn Sie sich Ihr Altersguthaben bei der Pensionskasse als Kapital auszahlen lassen, dann ist der Steuersatz möglicherweise niedriger als bei Ihrer Einkommenssteuer. Verteilen Sie die Auszahlung zusätzlich auf mehrere Jahre, verringern Sie Ihre Steuerbelastung noch mehr.
Lassen Sie sich Ihr Pensionskassenguthaben hingegen als Rente auszahlen, wird diese einfach zum übrigen Einkommen hinzugezählt und entsprechend steuerlich belastet.
Können Sie sich eine Teilpensionierung nicht leisten, weil die Einkommenslücken zu gross sind oder wollen Sie Ihr angespartes Altersguthaben nicht angreifen, dann bietet sich eine Pensumsreduktion als Alternative an. Dabei verringern Sie Ihr Arbeitspensum, verzichten aber bewusst darauf, vorzeitig Leistungen aus Ihrer Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen.
Allerdings verdienen Sie bei der Pensumsreduktion weniger, weshalb sich auch Ihre Vorsorgebeiträge verringern. Damit fallen Ihre Rentenansprüche bei der AHV und das künftige Alterskapital in der beruflichen Vorsorge geringer aus, als wenn Sie voll weitergearbeitet hätten.
Doch auch da können Sie gegensteuern: Viele Pensionskassen bieten Ihnen unter bestimmten Bedingungen an, den versicherten Lohn auf dem Niveau vor der Reduzierung zu belassen, wenn Sie zusätzliche Beiträge einzahlen. Wie bereits oben erwähnt, ist eine Sperrfrist von drei Jahren zu beachten, wenn ein Kapitalbezug ins Auge gefasst wird. Auch können Sie möglicherweise in der Säule 3a entsprechend aufstocken. Das hat zwar zur Folge, dass durch die Pensumsreduktion Ihr Einkommen schrumpft und Sie zudem zusätzliche freiwillige Beiträge leisten müssen. Aber Ihr Anspruch auf ungekürzte Altersleistungen bleibt weiterhin bestehen.
Früher in den Ruhestand, mehr Zeit für sich und dennoch wenig Einbusse bei Lohn und Rente: Eine Teilpensionierung bietet Ihnen viele Möglichkeiten, den Ruhestand nach Ihren Bedürfnissen anzugehen. Damit Sie Ihren Lebensstandard bis ins hohe Alter halten können, sind allerdings viele Schritte zu beachten. Aus diesem Grund ist genaue Planung wichtig. Schaffen Sie sich rechtzeitig einen Überblick über Ihre Bedürfnisse, Ihre Möglichkeiten sowie die rechtlichen und steuerlichen Bedingungen, die Ihnen heute den Ausstieg aus dem Berufsleben vereinfachen.
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