Erbschaft: Vermögen frühzeitig weitergeben
Erwägen Sie, einen Teil des Familienvermögens bereits an Ihre nächste Generation weiterzugeben? Dies sind Ihre Optionen.
Die frühzeitige Vermögensweitergabe in der Schweiz ermöglicht Eltern, einen Teil ihres Vermögens ihren Kindern auf freiwilliger Basis bereits zu Lebzeiten auszuzahlen. Auf diese Art können Sie die nachfolgende Generation finanziell unterstützen.
In diesem Artikel erfahren Sie Näheres zu den drei zentralen Optionen des Erbrechts. Was den Varianten dabei gemein ist: Die Pflichtteile der Erbschaft dürfen nie verletzt werden. Der Pflichtteil beläuft sich für direkte Nachkommen auf drei Viertel des gesetzlichen Anspruchs aufs Erbe, für einen überlebenden Ehegatten auf die Hälfte und falls keine Nachkommen vorhanden sind für jeden Elternteil ebenfalls auf die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs auf das Erbe. Im Folgenden legen wir Ihnen dar, welches die Unterschiede der drei Möglichkeiten der frühzeitigen Vermögensweitergabe sind: des Erbvorbezugs, der Schenkung und der gemischten Schenkung.
Das Darlehen: die Alternative
Das Darlehen: die Alternative
Denken Sie bei Ihrer Entscheidung, wie Sie Ihre Nachkommen schon jetzt finanziell unterstützen können, zuletzt auch daran, dass Sie Ihren Kindern auch mit einem Darlehen in ihrer Lebensplanung finanziell unter die Arme greifen können. So bleibt das Vermögen in Ihrem Guthaben und allfällige Zerwürfnisse unter Ihren Kindern werden vermieden.
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