In der Schweiz ist ein Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen im Gesetz verankert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Frauen haben in der Schweiz einen Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub in Höhe von 80 Prozent ihres Lohnes – es gilt jedoch ein Maximum von 220 Franken Taggeld.
  • Gut verdienende Frauen können grosse Einbussen in Lohn und Altersvorsorge erleiden, je nachdem, wie hoch ihr monatliches Einkommen ist.
  • Für den Vaterschaftsurlaub gelten die gleichen Voraussetzungen und das gleiche maximale Taggeld, er ist aber mit den gesetzlich definierten zwei Wochen deutlich kürzer.

Die ersten Wochen nach der Geburt eines Kindes sind eine besondere Zeit. Frauen haben in der Schweiz per Gesetz Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub und Erwerbsersatz. Viele Unternehmen in der Schweiz gehen dabei deutlich über das gesetzliche Minimum hinaus und leisten während der Mutterschaft einen vollen Salärausgleich. Findet kein voller Salärausgleich statt, stellen sich zum bezahlten Mutterschaftsurlaub in der Schweiz allerdings auch einige finanzielle Fragen. Vor allem für gut verdienende Frauen können in diesem Fall die Einbussen aufgrund eines Mutterschaftsurlaubs überproportional hoch ausfallen. Warum dies so ist und was Sie beachten sollten, lesen Sie in diesem Artikel.

Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz?

Der gesetzlich bezahlte Mutterschaftsurlaub beginnt in der Schweiz ab dem Tag der Geburt des Kindes und endet spätestens nach 98 Tagen beziehungsweise 14 Wochen, welche an einem Stück bezogen werden müssen. Der Mutterschaftsurlaub kann auch vorzeitig beendet werden. Mindestens acht Wochen sind jedoch vorgeschrieben für jede Frau. Beginnt eine Mutter nach den acht obligatorischen Wochen vorzeitig wieder mit der Arbeit, verfällt der Anspruch auf weitere Zahlungen, da die Frau nun wieder ihr reguläres Gehalt des Arbeitgebers erhält. Nach der Niederkunft sieht das Arbeitsgesetz zudem einen 16-wöchigen Schutz bei Mutterschaft vor. Das heisst, dass der Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs seitens Arbeitgeber nicht gekündigt werden darf.

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Unter welchen Voraussetzungen erhält eine Mutter finanzielle Entschädigung?

Um als Mutter während des Mutterschaftsurlaubs finanzielle Mutterschaftsentschädigung in Form von Taggeldern zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Frau ist während der neun Monate vor der Geburt bei der AHV versichert (bei einer vorzeitigen Geburt reduziert sich diese Frist) und hat mindestens fünf Monate während der Schwangerschaft gearbeitet.
  • Sie ist zum Zeitpunkt der Geburt in einem Arbeitsverhältnis, gilt als Selbstständigerwerbende oder arbeitet gegen einen Barlohn im Betrieb des Ehemannes, der Familie oder des Konkubinatspartners oder
  • sie ist arbeitssuchend, das heisst, sie erhielt vor der Geburt Arbeitslosengeld oder erfüllte die Bedingungen dafür oder
  • sie ist zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität nicht arbeitsfähig und erhält Krankentaggeldleistungen, sofern diese Leistungen auf einem vorangegangenen Lohn berechnet wurden.

Was sind die finanziellen Herausforderungen des bezahlten Mutterschaftsurlaubs?

Die Mutterschaftsentschädigung während des Mutterschaftsurlaubs beträgt in der Schweiz grundsätzlich 80 Prozent des vor der Mutterschaft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Der Höchstbetrag, auf den eine Frau Anspruch hat, ist aber auf maximal 220 Franken pro Tag festgesetzt. Dies entspricht einem Maximum von 6600 Franken pro Monat. Für gut verdienende Frauen wird das Einkommen während des Mutterschaftsurlaubs somit um einiges tiefer ausfallen als während der regulären Arbeit. Genauer gesagt: für Frauen mit einem Lohn von über 8250 Franken pro Monat.

Was den ausbezahlten Lohn während des Mutterschaftsurlaubs zusätzlich verringert: Auch die Beitragspflicht für die Pensionskasse des Arbeitgebers bleibt bestehen. Hier wird vom Arbeitgeber der gleich hohe Betrag abgezogen wie vor der Geburt des Kindes. Wenn dies zu einer zu starken finanziellen Belastung im Mutterschaftsurlaub führt, kann dieser Abzug allerdings per Gesetz herabgesetzt werden.

Rechnen Sie auch den bezahlten Vaterschaftsurlaub mit ein

Seit 1. Januar 2021 hat auch der Vater des Kindes Anspruch auf mindestens zwei Wochen Vaterschaftsurlaub in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes. Dabei gelten für ihn dieselben Voraussetzungen wie für die Mutter. Er kann diese zwei Wochen am Stück oder verteilt auf verschiedene Tage beziehen. Während diesen zwei Wochen gestaltet sich sein Erwerbsersatz gleich wie bei der Mutter: Der Vater hat Anspruch auf 80 Prozent seines durchschnittlichen Lohnes, jedoch zu einem Maximum von 220 Franken pro Tag.

Bei gut und doppelt verdienenden Paaren entsteht also eine noch grössere Lohnlücke, und auch der Lohnwegfall des Vaters sollte je nach Ausgangslage berücksichtigt werden – vor allem, weil er möglicherweise zeitgleich zu dem der Mutter eintrifft. Allerdings ist der gesetzliche Vaterschaftsurlaub deutlich kürzer.

So packen Sie die finanziellen Herausforderungen an

Dass eine Mutterschaft finanzielle Konsequenzen mit sich führt, ist unbestritten. Zumal sich viele Frauen ausserdem für eine Verlängerung des gesetzlich festgelegten Mutterschaftsurlaubs mittels unbezahlten Urlaubs entscheiden. Auch hier sollte sich jede Frau mit den daraus resultierenden finanziellen Herausforderungen auseinandersetzen. Viele Unternehmen bieten von sich aus einen längeren Mutterschaftsurlaub an als gesetzlich festgelegt, und leisten zum Teil auch einen vollständigen Salärausgleich.

Auch wenn Sie nach dem Mutterschaftsurlaub wieder Vollzeit an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren, ist neu an die Kinderbetreuung und diverse weitere Kosten, die mit einem Kind verbunden sind, zu denken. So oder so gilt es, sich frühzeitig mit dem Thema Mutterschaft und Mutterschaftsurlaub auseinanderzusetzen und eine möglichst langfristige Finanzplanung zu erstellen. Wenn Sie beispielsweise planen, nach der Mutterschaft Teilzeit zu arbeiten, kann dies grössere Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge, insbesondere auf die zweite Säule, haben.

Daher ist es zum Beispiel ratsam, die Einzahlungen in die private Vorsorge Säule 3a nach Möglichkeit auch bei tieferem Lohn stets beizubehalten. Gestalten Sie Ihre Altersvorsorge aktiv, um Ihren Lebensstandard auch im Alter halten zu können. Erfahren Sie in unserem Artikel «So planen Sie als Frau Ihre Pensionierung» wie Sie dabei am besten vorgehen.

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