Zürich / Basel, 09. April 2020 – Nach Aufforderung der FINMA hat der Verwaltungsrat seinen Vorschlag zur Dividendenausschüttung für 2019 revidiert, über den die Aktionäre an der Generalversammlung vom 29. April 2020 abstimmen werden. Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären die Ausschüttung einer Dividende von USD 0.365 pro Aktie mit Auszahlungsdatum 7. Mai 2020 sowie die Schaffung einer speziellen Dividendenreserve von USD 0.365 pro Aktie. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, über die Ausschüttung dieser zusätzlichen USD 0.365 pro Aktie anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung am 19. November 2020 abstimmen zu lassen, nach Bekanntgabe der Ergebnisse für das dritte Quartal 2020.
UBS rechnet aktuell mit einem Reingewinn von rund USD 1,5 Milliarden für das erste Quartal 2020, mit starker operativer Performance in allen Unternehmensbereichen, sogar nach Berücksichtigung von Wertberichtigungen für Kreditrisiken und Bewertungsanpassungen des eigenen Kreditrisikos. Die harte Kernkapitalquote und Leverage Ratio (beide CET1) per Ende erstes Quartal 2020 bleiben voraussichtlich im Einklang mit den Zielen und deutlich über den regulatorischen Vorgaben, obwohl die herrschenden Marktbedingungen zu spürbar erhöhten RWAs hinsichtlich Kredit- und Marktrisiken führen. UBS veröffentlicht die Ergebnisse für das erste Quartal 2020 am 28. April.
Axel A. Weber, Präsident des Verwaltungsrats: «Dank unserer finanziellen Stärke, welche die regulatorischen Auflagen deutlich übertrifft, sowie einer umsichtigen Risikobewirtschaftung sind wir in der Lage, unsere aktuelle Kapitalrückführungspolitik umzusetzen. Dennoch haben wir vor dem Hintergrund der grossen und beispiellosen Unsicherheit auf Forderung der FINMA die beantragte Dividendenausschüttung für 2019 angepasst.»
Sergio P. Ermotti, Group Chief Executive Officer: «Das erste Quartal 2020 hat einmal mehr gezeigt, dass unser Geschäftsmodell in den unterschiedlichsten Marktbedingungen gute Resultate liefert. Wir unterstützen unsere Kunden mit Finanzierungen und Beratung und helfen ihnen so durch dieses sehr schwierige Umfeld zu navigieren.»
Sollte UBS entscheiden, die Ausschüttung der zweiten Tranche der Dividende 2019 nicht vorzunehmen, um die Kapitalbasis zu schützen, werden wir im Rahmen der leistungsabhängigen Vergütung der Konzernleitung für 2020 keine Barauszahlungen vornehmen und diese stattdessen den aufgeschobenen Vergütungsplänen in Form von Aktien und bedingten Kapitalinstrumenten zuweisen. Je nach Bedarf werden wir im weiteren Jahresverlauf zusätzliche Massnahmen betreffend sämtliche Vergütungsentscheide 2020 treffen sowie die entsprechenden Grundsätze sowohl für Verwaltungsrat als auch Konzernleitung überprüfen.
UBS beteiligt sich aktiv an den vom Bundesrat angekündigten Sofortmassnahmen zur Unterstützung von Schweizer KMU im Verbund mit weiteren Schweizer Banken. Seit Lancierung des von der Schweizer Regierung unterstützten Kreditprogramms hat UBS bereits CHF 2,1 Milliarden an Liquidität für mehr als
16 000 kleine und mittlere Unternehmen bereitgestellt. UBS hat klargemacht, an diesen Krediten nichts verdienen zu wollen. Wir stellen unseren Firmenkunden sowohl lokal über unsere Schweizer Universalbank als auch international über unsere Investment Bank Liquidität zur Verfügung. Unser Global Wealth Management steht seinen Kunden weltweit beratend zur Seite. Schliesslich wird UBS auch USD 30 Millionen für COVID-19-Hilfsprojekte spenden, um die Gemeinschaften zu unterstützen, in denen wir aktiv sind.
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