UBS AG hat heute beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung eingelegt bezüglich des Entscheids des Berufungsgerichts – einschliesslich der Busse in der Höhe von EUR 3,75 Millionen, der Einziehung von EUR 1 Milliarde und der zivilrechtlichen Schadenersatzzahlung in der Höhe von EUR 800 Millionen. Die Berufung wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen eingereicht, um die Rechte von UBS AG zu wahren. Dies erlaubt es UBS AG, das Urteil des Berufungsgerichts genau zu analysieren, um im besten Interesse der Stakeholder das weitere Vorgehen festzulegen.

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