Nach dem Beschluss der UK Financial Conduct Authority (FCA), Panel-Banken nicht länger zu verpflichten, Zinssätze im Rahmen der London Interbank Offered Rate (LIBOR) mitzuteilen, wird der Übergang vom LIBOR zu den neuen alternativen Referenzzinssätzen (ARRs) bis Ende 2021 aktuell aktiv durchgeführt.
Wir bieten Ihnen nachfolgend eine Übersicht und die wichtigsten in diesem Zusammenhang gestellten Fragen.
- Nach LIBOR: Ihr Leitfaden für Änderungen der Zinsbenchmark (EN / DE / FR)
- Weitere Informationen zu dem, was Sie wissen müssen
Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Client Relationship Manager.
Ombudsstelle
Für uns hat die Zufriedenheit unserer Kunden Priorität. Sollten wir Ihre Erwartungen einmal nicht erfüllen, dann wenden Sie sich bitte an uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden. Sollte das Problem dennoch fortbestehen, können Sie sich an die OFD, eine neutrale und kostengünstige oder kostenlose Informations- und Schlichtungsstelle, wenden. Die Schlichtungsstelle wird generell erst tätig, wenn UBS Asset Management eine schriftliche Beschwerde eines Kunden erhalten und darauf reagiert hat.
Verein Ombudsstelle
Finanzdienstleister (OFD)
Bleicherweg 10
CH-8002 Zürich
Tel.: +41 (0)44 562 05 25
E-Mail: ombudsmann@ofdl.ch
Website: www.ofdl.ch
FIDLEG-Infoblatt: EN / DE / FR / IT
Formular zur Änderung der Kundeneinstufung («Opt-in/Opt-out»): EN / DE / FR / IT
Von UBS Asset Management betreute Kunden
Bitte beachten Sie, dass UBS Asset Management keine Finanzdienstleistungen für Privatkunden erbringt. Falls Sie künftig als Privatanleger betrachtet werden möchten, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Client Relationship Manager, da wir gegebenenfalls Ihr bestehendes Vertragsverhältnis kündigen müssen. Alternativ sind wir Ihnen gern bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter Ihrer Wahl wie UBS Wealth Management behilflich.
Relevant für
UBS AG
Bahnhofstrasse 45, CH-8001 Zürich
Aeschenvorstadt 1, CH-4002 Basel
UBS Asset Management Switzerland AG
Europaallee 21, CH-8004 Zürich
Aufgrund der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Verordnung (EU) 2019/2088) ist UBS Asset Management verpflichtet, bestimmte Informationen zu unseren Leitlinien und Verfahren sowie den von uns angebotenen Finanzprodukten offenzulegen. Nachfolgend eine Übersicht über diese Offenlegungen.
Richtlinie zu Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
Nachfolgend ist dargelegt, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageprozess einbeziehen und die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen berücksichtigen, einschliesslich der Due-Diligence- und Engagement-Leitlinien sowie der Einhaltung von Regelwerken für verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Vergütungspolitik
Unsere Leitlinien für die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Vergütungsprozess gelten auf Ebene der gesamten UBS Group und sind nachfolgend dargelegt:
Für Details darüber, welche spezifischen Rechtseinheiten von UBS AM der SFDR unterliegen und in welchem Ausmass und auf welche Weise sie die entsprechenden Richtlinien und Verfahren umgesetzt haben, klicken Sie bitte hier.
Gemäss den Anforderungen in Artikel 10 SFDR haben Finanzmarktteilnehmer die Informationen auf einer Website für Produkte (einschliesslich Mandaten) offenzulegen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 8 und Artikel 9 fallen. Bedingt durch die Merkmale unserer Vermögensverwaltungsmandate, die auf der Gewährung massgeschneiderter Lösungen für unsere Kunden beruhen, sind in der Anlageverwaltungs- oder Beratungsvereinbarung spezifische Informationen dargelegt.
Weitere Informationen zu Hinweisen über die Beschreibung der ökologischen oder sozialen Merkmale und Methoden, die für die Bewertung, Messung und Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale oder der Auswirkungen der für das Finanzprodukt ausgewählten nachhaltigen Anlagen verwendet werden, enthält die UBS AM Sustainable Investment Policy. ESG-spezifische Hinweise auf Fondsebene sind zu finden unter: