Überbrückungskredite umsichtig zurückführen

Zahlreiche Schweizer KMU haben einen COVID-19-Kredit in Anspruch genommen, darunter auch viele, die die zugesprochenen Mittel noch gar nicht genutzt haben. Grund dürften wohl die strikten Auflagen sein. Laut Verordnung des Bundes dienen Überbrückungskredite ausschliesslich zur Deckung der laufenden Kosten. Das heisst, die Darlehen dürfen nicht dazu verwendet werden, um Dividenden auszuzahlen, Kapitaleinlagen zurückzuerstatten oder neue Investitionen zu tätigen – Ersatzinvestitionen ausgenommen.

Lohnt sich eine schnelle Rückzahlung?

Die strengen Auflagen können sich für einige Unternehmen als Hemmschuh erweisen – insbesondere dann, wenn sich die Auftragslage rasch erholen sollte und die eigene Firma wieder Wachstumspläne finanzieren oder Dividenden ausschütten will. Denn solange der COVID-19-Kredit nicht vollständig zurückgeführt ist, sind solche Vorhaben untersagt.

Für KMU kann es sich deshalb lohnen, das Darlehen deutlich vor Ablauf der fünfjährigen Frist zurückzuerstatten, um so wieder mehr unternehmerische Freiheit zu erlangen. Allfällige Investitionen können dann mittels erwirtschafteter Gewinne, Bankkredite oder über den Kapitalmarkt finanziert werden. Als zusätzliche Alternative bietet sich ein Leasing an, zum Beispiel für die Anschaffung von Maschinen, Liegenschaften, IT-Komponenten oder Fahrzeugen.

Wie plant man die Rückzahlung richtig?

Die vom Bund ermöglichten Überbrückungskredite verfolgen den Zweck, die Liquidität zu sichern. Umso wichtiger ist es demzufolge, dass die Rückzahlung gut geplant wird, um nicht doch noch in einen Liquiditätsengpass zu geraten.

Gemäss den Vorgaben kann der COVID-19-Kredit stufenweise getilgt werden. Das Startdatum der Rückzahlungen wird nach den Möglichkeiten jedes einzelnen Unternehmens festgelegt. Als zentrales Kontrollinstrument dient hierfür der Liquiditätsplan. Er zeigt auf, wann und in welcher Höhe flüssige Mittel zur Verfügung stehen. Auf dieser Basis kann die jeweilige Rückzahlungsrate so definiert werden, dass die Liquidität nicht unnötig strapaziert wird.

UBS-Beratungstermin

UBS-Beratungstermin

Die digitale Plattform zur Abwicklung von Handelsgeschäften

Ein Sparringpartner für die Zeit danach

Auch wenn es in der aktuellen Situation schwerfällt, sollte zwingend schon jetzt über die Zeit nach der Pandemie nachgedacht werden. Dabei stehen verschiedene Fragen im Fokus: Wie wird sich die Nachfrage in einer Rezession verändern? Welche Auswirkungen können auftreten? Mit welchen strukturellen Änderungen ist zu rechnen?

Es empfiehlt sich deshalb, die aktuelle Situation zu analysieren. Findet das angestammte Geschäftsmodell unter veränderten Bedingungen weiterhin Anwendung? Müssen gewisse Märkte, Länder oder Lieferanten ausgetauscht werden? Welche finanziellen Bedürfnisse ergeben sich allenfalls aus diesen Fragestellungen? Wie sieht die kurz- und mittelfristige Liquiditäts- und Investitionsplanung aus?

Je besser Unternehmer denkbare Szenarien vorbereiten, desto mehr können sie profitieren, Marktanteile sichern und möglicherweise sogar gestärkt aus der Krise hervorgehen. UBS unterstützt KMU zunächst einmal beratend als Sparringpartner, vor allem wenn es um die Beantwortung der oben genannten Fragestellungen geht. Zudem stellt UBS ein Expertenteam in den Bereichen internationaler Geschäftsverkehr, Währungsabsicherung oder auch Leasing zur Seite. Ohnehin ist es sinnvoll, über die Finanzierungsstruktur des betreffenden Unternehmens zu sprechen und gemeinsam eine massgeschneiderte Lösung zu entwickeln.

Weitere Beiträge zum Thema