Die Rechnung ohne die Erben gemacht

Hans Portmann (Name geändert) war nachdenklich. Als strenger, aber gerechter Patron hatte er ein Leben lang alles gut im Griff – sowohl zu Hause als auch im Betrieb. Jetzt aber drohte eine Schieflage des Haussegens in seiner Kernfamilie. Seine erwachsene Tochter und seine zwei volljährigen Söhne machten ihm Vorwürfe.

Die vermeintliche Lösung

Was war passiert? Alles hatte gut begonnen. Zusammen mit seiner Gattin Martha hatte er beschlossen, ihr Hab und Gut zu ordnen und Ballast abzuwerfen. Dass er loslassen konnte, darauf war er besonders stolz. Gleichzeitig fragten sich die Eheleute, wie sie bis an ihr Lebensende genügend vorsorgen beziehungsweise sich gegenseitig richtig absichern konnten. Das Paar setzte deshalb einen Ehe- und Erbvertrag mit einer gegenseitigen Meistbegünstigungsklausel auf. Den Kindern wollten sie eine möglichst einfache, sprich transparente Situation hinterlassen, was wiederum Voraussetzung für die spätere Gleichbehandlung der Kinder sein sollte. Wichtige Teile des gemeinsamen Eigentums waren das Wertschriftendepot, das unbelastete Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus sowie ein Ferienhaus im Engadin.

Hans Portmann blendete kurz zurück. Tatsächlich hatten die Dinge ihren unkontrollierten Lauf von dem Moment an genommen, als alles unterschriftsreif ausgehandelt war. Die Tochter zeigte sich plötzlich interessiert an der Übernahme des Familienhauses und seine beiden Söhne beanspruchten das Ferienhaus im Engadin. «Fairness bei der Aufteilung bedeutet aus Sicht der Eltern regelmässig etwas anderes als aus Sicht der Kinder», umschreibt UBS-Finanzplaner Antonio Colaci eine häufige Ursache solcher Konfrontationen. Für die ältere Generation kann die materiell gerechte Aufteilung ihres Vermögens wichtig sein, während für jüngere Generationen häufig auch emotionale Werte, wie ein Elternhaus, unabhängig von ihrem rechnerischen Wert im Vordergrund stehen können. Was aber war die finale und faire Lösung für die Familie Portmann?

Der versöhnende Dialog

Wichtig für den guten Ausgang der Geschichte war der Vorschlag des Finanzplaners, mit der ganzen Familie an einen Tisch zu sitzen. «Damit war die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses aller Wünsche und Bedürfnisse unter Einbezug der nächsten Generation möglich», so Colaci. Für das Elternpaar zentral war die Erstellung einer Finanzplanung. Damit konnte ihnen der UBS-Experte zeigen, dass ihre Vorsorge auch noch im hohen Alter gesichert ist, selbst dann, wenn Erbvorbezüge stattgefunden haben. Konkret konnte Colaci den Portmanns aufzeigen, dass ihr Wertschriftenvermögen zur Einkommenssicherung bis an das Lebensende mehr als ausreicht und Verkäufe von Immobilien nicht notwendig sind.

In so einem Schlüsselmoment sei die Dialogführung und Beratung durch eine Drittperson wichtig, erklärt Antonio Colaci weiter. Ein kompetenter Externer, der den vertrauensvollen Zugang zur Familie hat, habe ein Gesamtverständnis für die Situation und könne mit Fingerspitzengefühl glaubhaft unter den Generationen vermitteln. Für die Portmanns sah die Finanzplanung unter anderem vor, dass zwei Drittel der Vermögenswerte verteilt wurden und ein Drittel – vor allem Wertschriften – in einen sogenannten Ausgleichstopf floss. Der Ausgleich war notwendig, weil die Tochter durch den Erbvorbezug des Einfamilienhauses rein rechnerisch bevorzugt wurde. Er ist zugleich die Vorsorgereserve für das Ehepaar und wird bei ihrem Ableben den beiden Söhnen zufallen. Bereits jetzt treffen sie gemeinsam mit ihrem Vater die Anlageentscheide. «Das ist ein Beispiel für die Möglichkeit, einzelne Besitzstände aus dem Vermögen herauszunehmen, ohne die Vorsorge des Erblassers zu schmälern», sagt Colaci. Das Mehrfamilienhaus wiederum geht an die beiden Söhne mit lebenslanger Nutzniessung für die Eltern. «In dieser Geschichte ist die Tochter rein rechnerisch vorerst bevorzugt, die Söhne aber waren aus Gründen des Familienkonsenses damit einverstanden», fasst Colaci das versöhnende Ergebnis zusammen.

Generell rät der Finanzplaner: Die grösste Herausforderung in der Nachlassplanung bei vermögenden Familien liegt darin, ein gemeinsames Verständnis der Wünsche und Bedürfnisse unter Einbezug der Kinder zu entwickeln und so eine faire Lösung für alle Beteiligten zu erarbeiten. Oft unterschieden sich die Vorstellungen der Erblasser stark von denjenigen der Erben – oder die Nachkommen untereinander sind sich nicht einig (siehe Kasten). Das Gesetz könne es der Familie nicht abnehmen, ihre gemeinsame Vorstellung über die Weitergabe der Werte zu entwickeln. Die Erfahrung zeige jedoch, dass bei Familien, die offen über Erben und Vererben miteinander redeten, klar weniger Unstimmigkeiten in der Nachlassregelung entstünden.

Fairness-Checkliste

Wann besteht besonderer Handlungsbedarf für eine faire Aufteilung des Vermögens?

  • Wenn die Familiensituation durch Tod oder Scheidung ändert.
  • Wenn eine komplexe Familiensituation besteht, zum Beispiel durch Patchwork, Konkubinat oder eingetragene Partnerschaft (gleichgeschlechtlich).
  • Wenn Erbvorbezüge beziehungsweise deren Wertberechnungen gemacht wurden beziehungsweise werden sollen.
  • Wenn grundsätzlich unklare oder über mehrere Parteien hinweg verteilte Besitzverhältnisse an Vermögenswerten bestehen.
  • Wenn für erbende Parteien Unkenntnisse über das Vorhandensein einzelner Vermögenswerte sichtbar werden.

UBS Family Banking

Beim sensitiven Thema «Erben und Vererben» stehen bei UBS Family Banking zwei zentrale Aspekte im Vordergrund.

Faire Aufteilung des Familienvermögens

  • Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der eigenen Wünsche und Bedürfnisse unter Einbezug der nächsten Generation.
  • Erstellung der Finanzplanung und Übersicht der Vermögenswerte.
  • Erarbeitung und regelmässige Überprüfung der Nachfolgelösung.

Familienwerte über Generationen erhalten

  • Erarbeitung der eigenen Anlagekonzeption.
  • Diskussion und Auswahl einer passenden Anlagestrategie.
  • Einbezug der nächsten Generation in den Anlageprozess.

Dieser Artikel wurde von NZZ Content Solutions im Auftrag von UBS erstellt.