Nachzahlung 3a-Beiträge

Kann ich Beiträge der Säule 3a für vergangene Jahre nachzahlen?

Ja, Beitragslücken können zukünftig bis zu zehn Jahre lang rückwirkend durch Einkäufe aufgeholt werden. Allerdings gilt dies erst für die Jahre nach Inkrafttreten der Verordnungsänderung zum 1. Januar 2025. Demnach ist eine erstmalige Nachzahlung eines verpassten 3a-Beitrages ab dem 1. Januar 2026 möglich.

Der 3a-Einkauf kann jeweils maximal einen Jahresbeitrag sowie den sogenannten «kleinen Steuerabzug» betragen (2025: CHF 7258). Dieses Einkaufslimit gilt auch für Personen, die nicht in der zweiten Säule versichert sind. Personen mit einer 2. Säule können damit maximal zwei Jahresbeiträge einzahlen.

Bitte beachten Sie zudem, dass die Schliessung einer Jahresbeitragslücke nur durch einen einzigen Einkauf möglich ist und nicht auf mehrere Einkäufe aufgeteilt werden kann. Eine Beitragslücke aus dem Jahr 2025 kann also nicht verteilt auf die Jahre 2026, 2027 und 2028 geschlossen werden.