TWINT-Zahlung beanstanden


Wenn Sie die Zahlung nicht stornieren können und das Geld nicht zurückerhalten, können Sie die Zahlung beanstanden.

TWINT-Zahlung stornieren


Wichtig: Bereits abgeschlossene Zahlungen können Sie nicht mehr stornieren. In diesem Fall können Sie das Geld nur zurückerhalten, indem Sie die Person oder den Händler, an die beziehungsweise den Sie die Zahlung getätigt haben, direkt kontaktieren und eine Rückerstattung verlangen.

Offene Zahlungen, das heisst, Zahlungen an Personen, die TWINT noch nicht nutzen, können Sie direkt in der UBS TWINT App stornieren.

So stornieren Sie eine Zahlung an eine Person, die TWINT noch nicht nutzt:

  1. Loggen Sie sich in die UBS TWINT App ein.
  2. Wählen Sie auf der Startseite oben rechts das Transaktions-Symbol neben dem Menü.
  3. Öffnen Sie unter Offen die gewünschte Zahlung.
  4. Wählen Sie Zurückziehen.