Globale regulatorische Hinweise

LIBOR-Ablösung

Nach dem Beschluss der UK Financial Conduct Authority (FCA), Panel-Banken nicht länger zu verpflichten, Zinssätze im Rahmen der London Interbank Offered Rate (LIBOR) mitzuteilen, wird der Übergang vom LIBOR zu den neuen alternativen Referenzzinssätzen (ARRs) bis Ende 2021 aktuell aktiv durchgeführt.

Wir bieten Ihnen nachfolgend eine Übersicht und die wichtigsten in diesem Zusammenhang gestellten Fragen.

Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Client Relationship Manager.

Beschwerdemanagement

UBS Asset Management nimmt Beschwerden ernst. Bei Eingang einer Beschwerde stellen wir sicher, dass sie ordnungsgemäß geprüft und korrekt bearbeitet wird. Wir möchten Sie vor allem bitten, sich mit Ihrer Beschwerde direkt an Ihren Ansprechpartner bei UBS, Ihren Client Relationship Manager oder Ihren Kundenberater zu wenden.

Wir werden Ihnen schnellstmöglich nach Eingang Ihrer Beschwerde eine Bestätigung zusenden und Sie über den Fortgang der Bearbeitung auf dem Laufenden halten.

Alternativ können Sie über die nachfolgenden regions- und länderspezifischen E-Mail-Links eine Beschwerde einreichen:

MiFID II

Die fünf wichtigsten Gegenparteien und Ausführungsorte nach Handelsvolumen

Nachfolgend die fünf wichtigsten Gegenparteien und Ausführungsorte für die Ausführung und Platzierung von Kundenaufträgen im Jahr 2020:

Nachfolgend die fünf wichtigsten Gegenparteien und Ausführungsorte für die Ausführung und Platzierung von Kundenaufträgen im Jahr 2019:

Wenn Sie weitere Informationen zu unserer Richtlinie für bestmögliche Ausführung und Auftragsbearbeitung benötigen, dann wenden Sie sich an Ihren üblichen Ansprechpartner von UBS Asset Management oder gehen Sie zur Kontakt-Webseite.

Geringfügige geldwerte Leistungen

Nachfolgend sind Hinweise zu geringfügigen geldwerten Leistungen aufgeführt, die Rechtseinheiten von UBS Asset Management EEA und UBS AG (Switzerland) von Dritten für Anlage- und Nebendienstleistungen erhalten.

Dritte bezeichnen in diesem Zusammenhang unter anderem externe Produktanbieter sowie externe Finanzintermediäre. Diese geringfügigen geldwerten Leistungen verbessern im Allgemeinen die Servicequalität für den Kunden und beeinträchtigen nicht die Pflicht von UBS Asset Management, im besten Interesse des Kunden zu handeln. Kategorien geringfügiger geldwerter Leistungen, die Rechtseinheiten von UBS AM EEA und UBS AG erhalten können, umfassen unter anderem:

Kategorien geringfügiger geldwerter Leistungen

Allgemeine Dokumentationen:

  • Dokumentationen zu Instrumenten oder Finanzdienstleistungen, etwa neueste Informationen zu Anlageklassen und Fondspräsentationen
  • Anlageresearch oder aktuelle Marktberichte von Dritten mit wenigen oder keinen Einschätzungen
  • Kommentare, in denen öffentliche Nachrichten oder Erklärungen von Unternehmen zusammengefasst sind

Veranstaltungen:

  • Karten für Konferenzen, Seminare, Schulungen usw., die kostenlos vergeben und/oder erhalten werden (gemäss dem Schwellenwert für Geschenke und Unterhaltungsangebote)

Bewirtung mit vertretbarem Geringfügigkeitswert:

  • Bei geschäftlichen Besprechungen gereichte Mahlzeiten und Getränke (gemäß dem Schwellenwert für Geschenke und Unterhaltungsangebote)
  • Bei geschäftlichen Besprechungen gewährte kleine Geschenke, wie Kugelschreiber, Schokolade usw. (gemäß dem Schwellenwert für Geschenke und Unterhaltungsangebote)

Sonstige geringfügige geldwerte Leistungen:

  • Research-Testzeiträume für maximal drei Monate
  • Testzeiträume für Software/Hardware für maximal drei Monate

Nicht geringfügige geldwerte Leistungen

UBS Asset Management akzeptiert bzw. gewährt keine nicht geringfügigen geldwerten Leistungen mehr.

FIDLEG

UBS Asset Management Switzerland AG und ihre Aufsichtsbehörde

UBS Asset Management Switzerland AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der UBS Group AG und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.

Kontakt FINMA
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Telefon: +41 (0)31 327 91 00
Kontakt Finma: https://finma.ch/de/contact/ 

 

Ombudsstelle

Für uns hat die Zufriedenheit unserer Kunden Priorität. Sollten wir Ihre Erwartungen einmal nicht erfüllen, dann wenden Sie sich bitte an uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden. Sollte das Problem dennoch fortbestehen, können Sie sich an die OFD, eine neutrale und kostengünstige oder kostenlose Informations- und Schlichtungsstelle, wenden. Die Schlichtungsstelle wird generell erst tätig, wenn UBS Asset Management eine schriftliche Beschwerde eines Kunden erhalten und darauf reagiert hat.

Verein Ombudsstelle
Finanzdienstleister (OFD)
Bleicherweg 10
CH-8002 Zürich

Tel.:+41 (0)44 562 05 25
E-Mail: ombudsmann@ofdl.ch

Website: www.ofdl.ch

Risikobroschüre EN / DE / FR / IT

FIDLEG-Infoblatt: EN(PDF, 92 KB) / DE(PDF, 95 KB) / FR(PDF, 91 KB) / IT(PDF, 93 KB)

Formular zur Änderung der Kundeneinstufung («Opt-in/Opt-out»): EN(PDF, 271 KB) / DE(PDF, 352 KB) / FR(PDF, 228 KB) / IT(PDF, 221 KB)

Von UBS Asset Management betreute Kunden

Bitte beachten Sie, dass UBS Asset Management keine Finanzdienstleistungen für Privatkunden erbringt. Falls Sie künftig als Privatanleger betrachtet werden möchten, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Client Relationship Manager, da wir gegebenenfalls Ihr bestehendes Vertragsverhältnis kündigen müssen. Alternativ sind wir Ihnen gern bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter Ihrer Wahl wie UBS Wealth Management behilflich.

Relevant für

UBS AG
Bahnhofstrasse 45, CH-8001 Zürich 
Aeschenvorstadt 1, CH-4002 Basel

UBS Asset Management Switzerland AG
Europaallee 21, CH-8004 Zürich

EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

Aufgrund der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Verordnung (EU) 2019/2088) ist UBS Asset Management verpflichtet, bestimmte Informationen zu unseren Leitlinien und Verfahren sowie den von uns angebotenen Finanzprodukten offenzulegen. Nachfolgend eine Übersicht über diese Offenlegungen.

Richtlinie zu Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen

Nachfolgend ist dargelegt, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageprozess einbeziehen und die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen berücksichtigen, einschließlich der Due-Diligence- und Engagement-Leitlinien sowie der Einhaltung von Regelwerken für verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Vergütungspolitik

Unsere Leitlinien für die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Vergütungsprozess gelten auf Ebene der gesamten UBS Group und sind nachfolgend dargelegt:

Offenlegung zu Finanzprodukten

Gemäß den Anforderungen in Artikel 10 SFDR haben Finanzmarktteilnehmer die Informationen auf einer Website für Produkte (einschließlich Mandaten) offenzulegen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 8 und Artikel 9 fallen. Bedingt durch die Merkmale unserer Vermögensverwaltungsmandate, die auf der Gewährung maßgeschneiderter Lösungen für unsere Kunden beruhen, sind in der Anlageverwaltungs- oder Beratungsvereinbarung spezifische Informationen dargelegt.

Weitere Informationen zu Hinweisen über die Beschreibung der ökologischen oder sozialen Merkmale und Methoden, die für die Bewertung, Messung und Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale oder der Auswirkungen der für das Finanzprodukt ausgewählten nachhaltigen Anlagen verwendet werden, enthält die UBS AM Sustainable Investment Policy. ESG-spezifische Hinweise auf Fondsebene sind zu finden unter:

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Porträt unseres Führungsteams

Erfahren Sie mehr zu den Mitgliedern des Teams, das für die strategische Ausrichtung von UBS Asset Management verantwortlich ist.

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