Bedeutende Aktionäre

A) Aktienbeteiligungen von 3% oder mehr

Aktienbeteiligungen von 3% oder mehr am UBS-Aktienkapital

Natürliche oder juristische Personen die UBS-Aktien halten, müssen UBS und die SIX Swiss Exchange benachrichtigen, wenn ihre Beteiligung die Grenzwerte 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 33 1/3%, 50% oder 66 2/3% erreichen, unter- oder überschreiten.

Da die Eintragung ins Aktienregister der UBS Group AG optional ist, müssen Aktionäre, welche die obenerwähnten Schwellenwerte durchstossen nicht notwendigerweise weiter unten in der Tabelle von Abschnitt B) erscheinen. Nominee-Gesellschaften, welche nicht autonom entscheiden können, wie Stimmrechte ausgeübt werden, sind nicht verpflichtet, UBS und die SIX Swiss Exchange zu benachrichtigen.

Laut den bei der UBS und der SIX Swiss Exchange eingereichten Dokumenten zur Offenlegung gemäss Schweizer Börsengesetz, oder seit dem 1. Januar 2016 Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz hat:

  • am 22. Januar 2025, Norges Bank, Oslo, eine Beteiligung von 4,90% am gesamten Aktienkapital der UBS Group AG bekannt gegeben.
  • am 30. November 2023, BlackRock Inc., New York, eine Beteiligung von 5,01% am gesamten Aktienkapital der UBS Group AG bekannt gegeben.

Die oben aufgeführten Prozentzahlen wurden in Übereinstimmung mit dem Schweizer Börsengesetz, oder seit dem 1. Januar 2016 mit dem Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz, auf dem Aktienkapital berechnet, welches im Zeitpunkt der Meldung in den Statuten der UBS Group AG veröffentlicht war. Informationen zu Offenlegungen von bedeutenden Beteiligungen finden Sie auf der Webseite der SIX Swiss Exchange.