Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Arbeitgeber mit Angestellten müssen einer registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sein. Das schreibt das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vor. Dabei haben Unternehmen die Wahl zwischen drei Lösungen: einer eigenen autonomen Pensionskasse, einer teilautonomen Lösung mit Anschluss an eine Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung oder einer Vollversicherung. KMU nutzen vor allem die Vollversicherung und die teilautonome Pensionskasse.
Die Vollversicherung ist die umfassendste Vorsorgelösung.
Vollversicherung bietet Sicherheit
Die Vollversicherung ist die umfassendste Vorsorgelösung. Diese übernimmt neben den zu versichernden Risiken gemäss BVG (Langlebigkeit, Tod und Invalidität) auch das Finanzmarktrisiko. Damit bietet die Vollversicherung garantierte Vorsorgeleistungen ohne das Risiko für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei Unterdeckung zusätzliche Sanierungskosten tragen zu müssen. Das Unternehmen kann sich voll und ganz auf das eigene Geschäft konzentrieren. Eine Unterdeckung – also die Unfähigkeit zur Finanzierung aller versprochenen Vorsorgeleistungen – ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht möglich.
Die Versicherungsgesellschaft muss die ihr anvertrauten Vorsorgegelder äusserst konservativ anlegen, da eine Unterdeckung untersagt ist. Damit sind die Ertragsmöglichkeiten auf den Kapitalanlagen und damit dem Vorsorgekapital limitiert. Bei ungenügender Ertragslage gehen allfällige Verluste zulasten der Versicherung, sprich deren Aktionäre.
Vorsorgelösungen im Vergleich
| Vollversicherung | Anschluss an eine Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung (teilautonom) | Autonome Pensionskasse | ||||
Verzinsung/Altersguthaben | Gesetzlicher Mindestzins, plus allfällige Überschussrenditen (nicht garantiert) | Gesetzlicher Mindestzins, plus allfällige Mehrrenditen (nicht garantiert) | Gesetzlicher Mindestzins, plus allfällige Mehrrenditen (nicht garantiert) | ||||
Unterdeckung | Nicht möglich | Möglich | Möglich | ||||
Mitbestimmung bei der Anlagestrategie | Nein | Möglich, je nach Reglement | Ja | ||||
Risiko | Keines | Je nach Strategie | Je nach Strategie | ||||
Renditechance | Limitiert | Marktgerecht | Marktgerecht | ||||
Geeignet für | Jungunternehmen, Unternehmen in Gründung/Aufbau | Kleine und mittlere Unternehmen in Wachstums- und Konsolidierungsphasen | Grössere Unternehmen in Wachstums- und Konsolidierungsphasen |
(Teil-)autonomie für höhere Rendite
Mit dem Anschluss an eine Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung werden die Risiken Tod und Invalidität ganz (oder teilweise) über Rückversicherungsverträge abgesichert. Das Risiko Langlebigkeit andererseits wird durch die Pensionskasse selber getragen. Die hierfür angesparten Vorsorgevermögen werden am Finanzmarkt angelegt, um die benötigte Verzinsung des Vorsorgevermögens zu erhalten.
Als oberstes Organ der Pensionskasse beschliesst der Stiftungsrat die Anlagestrategie. Damit bestimmen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter (im Fall einer eigenen Pensionskasse) oder Vertreter der Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung (bei Anschluss mehrerer Firmen an eine Pensionskasse) über die Anlage der Vorsorgevermögen. Der Freiraum in der Anlagetätigkeit ist begrenzt durch die rechtlichen Vorgaben und die Risikofähigkeit der Pensionskasse. Der grosse Freiheitsgrad ergibt auch grössere Ertragsmöglichkeiten, als dies bei einer Versicherungslösung der Fall ist. Geraten die Vorsorgeverpflichtungen und die Vorsorgevermögen aus dem Gleichgewicht, sprich reichen die Vermögen nicht mehr aus, die gesamte Verpflichtung zu decken, müssen unter Umständen Sanierungsmassnahmen ergriffen werden, welche von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu tragen sind.
Möchte ein Unternehmer von höheren Ertragsmöglichkeiten profitieren, jedoch keine eigene Pensionskasse betreiben, besteht die Möglichkeit eines teilautonomen Anschlusses bei einer Sammeleinrichtung. Die Administration der Vorsorgelösung wird durch die Sammeleinrichtung erbracht. Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich, denn das Angebot ist vielfältig, wobei eine Lösung auf die Bedürfnisse des Unternehmers und der Versicherten zugeschnitten werden kann.
Die Wahl der Vorsorgelösung entscheidet über das Mass an Sicherheit und Renditechancen.
Für jedes Unternehmen die passende Lösung
Die Wahl der Vorsorgelösung entscheidet also über das Mass an Sicherheit und Renditechancen. Start-ups und kleine Unternehmen bevorzugen oft ein umfassendes Angebot einer Vollversicherung oder Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung. Solche Firmen setzen auf geringen administrativen Aufwand und wenig Risiko. Sie möchten eine Versicherung mit effizienten Pensionskassenlösungen und schnellen Kommunikationswegen. Die Angebote können auf die Bedürfnisse der Unternehmer zugeschnitten werden, es lohnt sich deshalb auch ein Vergleich der Kosten pro Versicherten.
Mittlere Unternehmen wählen eher eine teilautonome Lösung. Denn nicht zuletzt können höhere Ertragschancen in der beruflichen Vorsorge ein Differenzierungsmerkmal zu Konkurrenzfirmen darstellen. Für eine komplett autonome Pensionskasse entscheiden sich in der Regel nur grössere Unternehmen. Sie können das mit der Autonomie einhergehende finanzielle Risiko tragen.
Autorinformation
René Knoblauch ist Vorsorgeexperte bei UBS Switzerland AG
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