Vertrauenspersonen zu seinen Vorsorgebeauftragten machen

Wie die meisten älteren Paare waren sich Elsa und Hans Gabathuler* bewusst: Irgendwann könnte dem Lebenspartner gesundheitlich etwas passieren. Und plötzlich schlug das Schicksal tatsächlich zu. Der 80-jährige Hans stürzte auf dem eisigen Trottoir unglücklich, zog sich eine Kopfverletzung zu, die letztlich zum Verlust seiner Urteilsfähigkeit führte. In diesem Moment war die 72-jährige Elsa froh, dass sie und ihr Mann vorausdenkend gehandelt hatten. Denn sie hatten je einen Vorsorgeauftrag aufgesetzt. Darin hatte Elsa ihre beste Freundin als Vorsorgebeauftragte bestimmt, Hans seinen Sohn Robert. Ohne diese Vorsorgeaufträge wäre die Entscheidungshoheit der Familie über Anlegen und Bewirtschaften ihres umfangreichen Vermögens unter Umständen stark eingeschränkt worden.

Vorausschauend planen lohnt sich

Elsa und Hans besitzen gemeinsame Vermögenswerte von rund 10 Millionen Franken, davon ein Wertschriftenvermögen von 5 Millionen Franken bei UBS. 2 Millionen Franken ist die zusammen bewohnte Liegenschaft wert und weitere 3 Millionen Franken halten die Gabathulers in Form von Firmenbeteiligungen. Hans hat mit Tochter Madeleine (50) und Sohn Robert (45) zwei Kinder aus erster Ehe, Elsa dagegen ist kinderlos. Das war ein Problem, denn sie hatte zuweilen ein angespanntes Verhältnis zu ihren beiden Stiefkindern. Insgeheim hatte Elsa das einseitige Erben von Madeleine und Robert zu ihren Ungunsten befürchtet. Dass der Stiefsohn in der Finanzbranche tätig war und sich also in Geldfragen gut auskannte, machte es nicht einfacher. Der Vater jedoch vertraute seinen Kindern vollständig. Gleichzeitig wollte Hans aber seine zweite Ehefrau absichern. Elsa erinnerte sich genau, wie ihr Mann und sein Sohn nach einem ersten medizinischen Zwischenfall noch vor dem Tag X die Bank aufsuchten und sich beraten liessen. Spätestens dann war allen Beteiligten klar, dass der Nachlass geregelt und mit Vorsorgeaufträgen für eine mögliche Urteilsunfähigkeit vorgesorgt werden musste.

«Eine Urteilsunfähigkeit kann sowohl schleichend als auch plötzlich eintreten. Die Nachfolgeplanung und die Errichtung von Vorsorgeaufträgen ist für Vermögende deshalb besonders wichtig und sollte von ihnen in jedem Fall möglichst frühzeitig angegangen und umgesetzt werden», erklärt UBS-Nachfolgespezialist Peter Brändli. Wichtig zu wissen ist, dass für Paare unterschiedliche Personen als Vorsorgebeauftragte eingesetzt werden können und sie nicht zwingend Familienmitglieder sein müssen. Die Vorsorgeaufträge sind zudem individuell. Sie wurden deshalb auch für Elsa und Hans in separaten Meetings bei der Bank ausgearbeitet.

Zur Absicherung von Elsa hatten die beiden Ehepartner darüber hinaus einen Erbvertrag mit Meistbegünstigung aufsetzen lassen. Dieser Vertrag ist nach der Urteilsunfähigkeit von Hans rechtskräftig geblieben. So hilft der Erbvertrag für den Zeitpunkt des Ablebens von Hans – und der Vorsorgeauftrag für den nun eingetretenen Fall einer Urteilsunfähigkeit. «Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, kann in seiner gesetzlichen Handlungsfähigkeit innerhalb der Familie auf schmerzhafte Weise eingeschränkt werden», mahnt UBS-Nachfolgespezialist Peter Brändli.

Frei von finanziellen Sorgen

Auch wenn ohne Vorsorgeauftrag Alltagsgeschäfte geregelt werden können, bietet es sich für Eheleute an, frühzeitig Vorsorgebeauftragte einzusetzen, weil man so den gewünschten Entscheidungsträger definieren und zum Beispiel die Strategie seines Portfolios selber bestimmen kann. Dabei sollte geprüft werden, ob ein Hauptvorsorgebeauftragter sinnvoller ist als mehrere gleichberechtigte, um der Gefahr eines gegenseitigen Blockierens zuvorzukommen.

Die Gabathulers haben trotz der familieninternen Herausforderungen zusammen mit ihrem UBS-Kundenberater gut vorgesorgt. Ideal war der Umstand, dass Sohn Robert von seinem Vater nach einem ersten medizinischen Zwischenfall beim UBS-Kundenberater eingeführt worden war. Hans hatte bei dieser Gelegenheit seinem Sohn seine bisherige Anlagephilosophie kommunizieren können. Nach der Urteilsunfähigkeit seines Vaters war der Vorsorgebeauftragte mit der Vermögenssituation bereits vertraut, und die gewünschte Kontinuität war dementsprechend gewährleistet.

Auch Gattin Elsa war zufrieden. Sie konnte ihren Lebensabend frei von finanziellen Sorgen und in geregelten Vermögensverhältnissen gelassen geniessen: Ihr Stiefsohn bewirtschaftete das Kapital im Sinne ihres Mannes weiter, und sie war durch die erbvertragliche Meistbegünstigung im Falle des vorzeitigen Versterbens von Hans finanziell abgesichert. Ausserdem war genug Vermögen vorhanden, um die Pflege ihres Mannes in der eigenen Liegenschaft finanzieren zu können.

Sicherheits-Checkliste

Wer soll für den Fall einer Urteilsunfähigkeit übernehmen?

  • Es braucht sehr viel Vertrauen in die Personen, die letztlich rechtsgültig für einen selbst handeln sollen. Deshalb ist es wichtig, dass diese Themen mit den engsten Angehörigen besprochen und die verschiedenen zu regelnden Aspekte diskutiert werden.
  • Der Vorsorgeauftrag erlaubt es festzulegen, wer im Fall einer Urteilsunfähigkeit in persönlichen Angelegenheiten für einen entscheiden kann, zum Beispiel auf welche Art das Vermögen verwaltet werden soll oder beim Eingehen oder Auflösen von Verträgen.
  • Das Ziel ist, diejenigen zu beauftragen, die fähig und willens sind, die Aufträge zu erfüllen.
  • Idealerweise werden auch Ersatzbeauftragte bezeichnet, falls eine vorgesehene Person den Auftrag nicht wahrnehmen kann oder will.
  • Zudem müssen nach den Gesprächen möglicherweise enttäuschte Erwartungen geregelt werden.

UBS Family Banking

Beim sensitiven Thema «Erben und Vererben» stehen bei UBS Family Banking zwei zentrale Aspekte im Vordergrund.

Faire Aufteilung des Familienvermögens

  • Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der eigenen Wünsche und Bedürfnisse unter Einbezug der nächsten Generation.
  • Erstellung der Finanzplanung und Übersicht der Vermögenswerte.
  • Erarbeitung und regelmässige Überprüfung der Nachfolgelösung.

Familienwerte über Generationen erhalten

  • Erarbeitung der eigenen Anlagekonzeption.
  • Diskussion und Auswahl einer passenden Anlagestrategie.
  • Einbezug der nächsten Generation in den Anlageprozess.

Dieser Artikel wurde von NZZ Content Solutions im Auftrag von UBS erstellt.