Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem 3-Säulen-Prinzip
In diesem Artikel erklären wir dir die 3 Säulen einfach und verständlich.
Die 1. Säule wird von der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) gebildet. Sie ist obligatorisch für alle in der Schweiz Erwerbstätigen und deckt nach der Pensionierung das Existenzminimum ab.
Die obligatorische 2. Säule ist die Pensionskasse. Bei Erwerbstätigkeit werden ab dem 24. Lebensjahr Sparprämien bezahlt. Sie soll eigentlich dazu dienen, später den gewohnten Lebensstandard beizubehalten.
Zusammen sollen die Beiträge aus der 1. und 2. Säule nach deiner Pensionierung 60 bis 70 Prozent deines letzten Lohnes abdecken.
Mit der 3. Säule schliesst du eine allfällige Lücke zwischen den Beträgen, die du nach der Pension aus den ersten beiden Säulen erhältst, und den Ausgaben, die du nach der Pensionierung hast. Die 3. Säule ist freiwillig. Da du jetzt noch nicht weisst, ob und wie viel Geld dir dann fehlt, ist es sinnvoll, die 3. Säule zu nutzen. Pro Jahr lassen sich maximal 7056 Franken (Stand 2024) einbezahlen.
Ein grosser Vorteil hierbei ist, dass der einbezahlte Betrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann und man dadurch weniger Steuern bezahlt. Aktuell werden Männer mit 65 und Frauen mit 64 pensioniert.
Detaillierte Informationen zu den 3 Säulen findest du gleich hier unten.
Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge und dient der Existenzsicherung
Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge und dient der Existenzsicherung
Die 1. Säule ist die AHV, also die Alters- und Hinterlassenenversicherung. In diese bezahlen alle in der Schweiz wohnhaften und erwerbstätigen Personen ab dem 17. Lebensjahr ein. Du bezahlst ab dem Start deiner Erwerbstätigkeit in die 1. Säule ein, spätestens aber mit 20 Jahren.
Die AHV-Beiträge ergeben 8,7 Prozent deines Bruttolohns und werden dir direkt abgezogen und von deine:r Arbeitgeber:in einbezahlt. Die Hälfte des Betrags trägst du und die andere Hälfte trägt dein:e Arbeitgeber:in. Dazu kommen noch 1,90 Prozent für Invalidität und Erwerbsersatzordnung (IV). Die Beiträge sind jeden Monat auf deiner Lohnabrechnung ausgewiesen. Der absolute Betrag, der in die 1. Säule fliesst, ist somit abhängig von deinem Gehalt. Je nachdem, wie viel man verdient, wird also ein grösserer oder kleinerer Betrag in deine 1. Säule einbezahlt. Die AHV-Rente basiert auf Solidarität: Menschen, die mehr Geld verdienen, unterstützen mit ihren höheren AHV-Beiträgen Menschen, die weniger Geld verdienen und dadurch weniger einzahlen können.
Damit man später den maximalen Betrag der 1. Säule ausbezahlt bekommt, ist es wichtig, dass die AHV-Beiträge lückenlos einbezahlt werden. Wenn du immer angestellt bist, ist das also kein Problem. Solltest du aber zum Beispiel mal einen Auslandaufenthalt machen, ist es wichtig, vorher abzuklären, ob du während dieser Zeit beitragspflichtig bist. Es ist wichtig, dass der Mindestbetrag immer einbezahlt wird. Hast du ein Jahr keine AHV-Beiträge eingezahlt, ist es empfehlenswert, diese innerhalb von fünf Jahren nachzubezahlen und die Lücke zu schliessen.
Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge und sichert den Lebensstandard
Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge und sichert den Lebensstandard
Die 2. Säule ist die Pensionskasse. Sie soll zusammen mit der 1. Säule zwischen 60 und 70 Prozent deines letzten Lohnes abdecken und nach der Pensionierung eine Fortführung deines gewohnten Lebensstandards ermöglichen. Eine Pensionskasse haben alle Angestellten, die einen Jahreslohn von mehr als 22 050 Franken haben.
Die ersten Einzahlungen erfolgen ab 1. Januar nach deinem 24. Geburtstag. Selbstständige können sich freiwillig versichern. Bei einem Jobwechsel muss das ganze Pensionskassenkapital in die Pensionskasse des/der neuen Arbeitgeber:in überführt werden. Bei einem Arbeitsunterbruch überweist du das Kapital auf ein Freizügigkeitskonto.
Im Unterschied zur 1. Säule kann das Geld der 2. Säule für einige Ausnahmen frühzeitig bezogen werden. Dazu gehört z.B. die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum oder auch die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Wenn du hingegen lieber etwas mehr in deine Pensionskasse investieren möchtest, kannst du dich mit zusätzlichen freiwilligen Beiträgen in die Pensionskasse steuerbegünstigt einkaufen und so deine Rente erhöhen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn du bereits etwas älter bist und einen höheren Lohn hast.
Die 3. Säule ist die private Vorsorge und dient zusätzlichen Bedürfnissen
Die 3. Säule ist die private Vorsorge und dient zusätzlichen Bedürfnissen
Die 3. Säule ist freiwillig und gibt dir die Option, nach der Pensionierung etwas mehr Geld auf der Seite zu haben. Mit regelmässigen Einzahlungen in die 3. Säule kannst du dank höherer Zinsen mehr Geld als auf einem Sparkonto ansparen. Mit der 3. Säule kannst du ausserdem Steuern sparen: Der einbezahlte Betrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Zudem kann das 3a-Geld in Vorsorgefonds angelegt werden, was im Vergleich zum Konto höhere Ertragschancen bietet. Auch kannst du mit einem Säule 3a-Konto nicht nur deine private Vorsorge stärken, sondern mit den nachhaltigen UBS Vitainvest Anlagefonds gleichzeitig auch etwas für Gesellschaft und Umwelt tun.
Wenn du ein 3a-Konto bei einer Bank eröffnest, ist es dir überlassen, ob und wie viel du pro Jahr einzahlst, denn auch kleine Beträge sind ein guter Start, um mit dem Sparen zu beginnen. Wird ein 3a-Konto hingegen bei einer Versicherung abgeschlossen, muss man jedes Jahr einen fixen Betrag einzahlen und ist somit weniger flexibel. Bei jeder Art von 3a-Konto gilt für Personen mit einer Pensionskasse allerdings ein maximaler Betrag pro Jahr von 7056 Franken (Stand 2024). Personen ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens einzahlen, maximal 35 280 Franken (Stand 2024) pro Jahr.
Das Geld in der 3. Säule ist bis fünf Jahre vor der Pensionierung blockiert. Es gibt jedoch ähnlich wie bei der 2. Säule Ausnahmen. Zum Beispiel die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum, die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder wenn du auswanderst – dann kannst du das Geld beziehen, wenn du das möchtest.
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