Was wir anbieten
Die UBS Anlagestiftungen legen die Vermögen von schweizerischen Personalvorsorgeeinrichtungen kollektiv an. UBS Anlagestiftungen sind Mitglied der KGAST und werden von der OAK BV beaufsichtigt.
Factsheets, NAV und Performance
Factsheets, NAV und Performance
Kollektivanlagen aller gängigen Anlageklassen in drei Stiftungen
Produkte-Highlights
Diese Anlagelösungen stehen bei unseren Kunden hoch im Kurs.
Mit den UBS Anlagestiftungen profitieren Sie von unserem Anlagewissen und allen Vorteilen einer bewährten Stiftungsstruktur für Vorsorgeeinrichtungen. Das sind Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Bewährte Governance-Struktur mit Anlegerversammlung, Mitspracherecht und Stiftungsrat
- Anlagen sind von Schweizer Ertrags- und Kapitalsteuern und somit auch von Verrechnungssteuern befreit
- Entlastung von diversen ausländischen Quellensteuern
- Einfache Wertschriftenbuchhaltung und Administration
- Keine Depotgebühren für das Halten von Ansprüchen von Anlagegruppen bei der UBS Switzerland AG
- BVG-konforme Komplettlösungen
- Grosse Auswahl von Anlagegruppen in «Reale Werte» in der Schweiz und im Ausland
- Hohe Transparenz und Liquidität
Sprechen Sie mit Ihrem UBS Kundenberater oder kontaktieren Sie die UBS Anlagestiftungen, wenn Sie mehr wissen oder Ansprüche zeichnen wollen.
Wir bieten institutionellen Anlegern in der Schweiz Anlagegruppen aller gängigen Anlageklassen in drei Stiftungen an. Wählen Sie:
UBS AST 1, wenn Sie in traditionelle, liquide Anlagen investieren wollen
UBS AST 2, wenn sie den Quellensteuerrückbehalt auf Dividenden verschiedener Auslandaktien vermeiden wollen
UBS AST 3, wenn sie in nichtkotierte globale Immobilienanlagen sowie Infrastruktur- und Private Equity-Anlagen investieren wollen
Alle drei UBS Anlagestiftungen sind in der Schweiz weitgehend steuerbefreit und legen Vermögen kollektiv an.
Gerne setzen wir Ihre individuelle Anlagestrategie in Form eines massgeschneiderten Vermögensverwaltungsmandats mit AST Bausteinen um.
Tranchen-Volumen
Je nach Anlagevolumen investieren Sie in eine dieser Tranchen:
A0 < CHF 5 Mio. (nur bei AST 3 Global Real Estate und AST 3 Global Living)
A1 < CHF 10 Mio.
A2 ≥ CHF 10 Mio. < CHF 30 Mio.
A3 ≥ CHF 30 Mio.
Bei Mandatskunden kommen massgeschneiderte Lösungen mit volumen- und kundenspezifischen Preismodellen unter Verwendung von preislich flexiblen, sog. «I-X-Tranche» zur Anwendung.
Berechnung
Wir überprüfen Ihr Anlagevolumen pro Anlagegruppe mindestens einmal im Quartal. Falls das Volumen einen Schwellenwert (siehe «Tranchen-Volumen pro Anlagegruppe») am Stichtag (Quartalsende) unter- oder überschreitet, tauschen wir Ihre Ansprüche kostenlos in Ansprüche einer anderen Tranche um. Wenn Sie das Volumen in einer Anlagegruppe erhöhen, legen wir den Betrag immer in der Tranche an, die Sie aktuell halten. Über- oder Unterschreitungen durch Zeichnungen, Rückgaben oder Marktbewegungen zwischen den Stichtagen werden nicht berücksichtigt.
Beispiel
Wenn Sie 7 Millionen Franken in die Anlagegruppe UBS AST Aktien Schweiz (Tranche I-A1) investiert haben und Ansprüche im Wert von 5 Millionen Franken zeichnen, erhalten Sie Ansprüche der Tranche I-A1. Falls am nächsten Stichtag der Gesamtwert Ihrer Ansprüche über 10 Millionen Franken liegen sollte, tauschen wir alle Ansprüche in Ansprüche der günstigeren Tranche I-A2 um. So profitieren Sie von unseren tieferen Gebühren. Wenn sich der Wert durch Marktbewegungen oder Rückgaben verändert, gehen wir gleich vor.
Die Übertragung von Ansprüchen ist für Anlagegruppen mit geringer Liquidität möglich, was aktuell für «UBS AST Immobilien Schweiz», «UBS AST Kommerzielle Immobilien Schweiz» sowie «UBS AST Hypotheken Schweiz (0-15)» und «UBS AST Global Real Estate (ex CH)» zutrifft.
Interessierte Vorsorgeeinrichtungen (ungeachtet ob sie bereits Anleger der UBS Anlagestiftungen sind) können von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Hierzu füllen sie bitte das Formular «Interessensbekundung» aus und retournieren uns das rechtsgültig unterschriebene Formular. Neuanleger reichen dazu gleichzeitig eine Anlegererklärung ein.
Die Geschäftsführung der UBS Anlagestiftungen nehmen zu gegebener Zeit mit Ihnen Kontakt auf, sollten sich Möglichkeiten auf der Erwerber- und Anbieterseite ergeben.
Die solidarisch geschuldete Aufwandentschädigung von insg. CHF 5'000.- wird den Vertragspartnern anschliessend in Rechnung gestellt.
Allfällige Tranchenwechsel aufgrund Über- oder Unterschreitens der einschlägigen Schwellenwerte werden beim nächsten ordentlichen Termin vorgenommen.
AST1
AST1
Wer darf zeichnen?
Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule und der Säule 3a sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz nach Art. 89a Ziff. 6 und Ziff. 7 ZGB, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen oder anderweitig auf dem Gebiet der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge tätig sind.
Anleger, welche die Voraussetzungen zur Entlastung von Quellensteuern in Japan, Kanada und Australien nicht erfüllen, können in einzelne Anlagegruppen nicht investieren.
Vor der ersten Investition muss zwingend die «Anleger-Erklärung» eingereicht werden.
AST2
AST2
Wer darf zeichnen?
Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule und der Säule 3a sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz nach Art. 89a Ziff. 6 und Ziff. 7 ZGB, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen oder anderweitig auf dem Gebiet der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge tätig sind.
Anleger, welche die Voraussetzungen zur Entlastung von Quellensteuern in Japan, Kanada und Australien nicht erfüllen, können in einzelne Anlagegruppen nicht investieren.
Vor der ersten Investition muss zwingend die «Anleger-Erklärung» eingereicht werden.
AST3
AST3
Wer darf zeichnen?
Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule mit Sitz in der Schweiz nach Art. 89a Ziff. 6 die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen und die im kantonalen Register für die berufliche Vorsorge eingetragen sind.
Dies sind
- Schweizerische Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge abdecken.
- Schweizerische Vorsorgeeinrichtungen, die im obligatorischen oder überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge tätig sind.
- Reine Kadereinrichtungen, wenn sie klar reglementierte Leistungen im Bereich des BVG erbringen.
- Schweizerische Vorsorgeeinrichtungen, die als Sammel- beziehungsweise Gemeinschaftsstiftung geführt werden.
- Schweizerische Anlagestiftungen, die selber ausschliesslich qualifizierenden schweizerischen Personalvorsorgeeinrichtungen offenstehen.
- Freizügigkeitsstiftungen.
- Vorsorgestiftungen der Säule 3a gem. Art. 82 BVG.
Als nicht-qualifizierende Vorsorgeeinrichtungen gelten z.B. Wohlfahrtsstiftungen und Finanzierungsstiftungen nach Art. 89a Ziff. 7 ZGB.
Vor der ersten Investition muss zwingend die «Anleger-Erklärung» eingereicht werden.
Eckdaten AST 1
Gründungsjahr: 1972
Stifter: Schweizerischer Bankverein
Geschäftsführung und Vermögensverwaltung: UBS Asset Management Switzerland AG
Anzahl Anleger: 654 (per 30.9.2024)
Anzahl Anlagegruppen: 12 (per 30.9.2024)
Gesamtvermögen: 10.4 Mrd. CHF per 30.9.2024
Geschäftsjahr: 1. Oktober - 30. September
Präsident Stiftungsrat: Matthias Oppikofer
Revisionsstelle: PricewaterhouseCoopers AG
Geschäftsführer: Tobias Meyer
Adresse:
UBS Investment Foundation 1
Postfach
8098 Zürich
Eckdaten AST 2
Gründungsjahr: 2005
Stifterin: UBS AG
Geschäftsführung und Vermögensverwaltung: UBS Asset Management Switzerland AG
Anzahl Anleger: 157 (per 30.9.2024)
Anzahl Anlagegruppen: 14 (per 30.9.2024)
Gesamtvermögen: 10.2 Mrd. CHF per 30.9.2024
Geschäftsjahr: 1. Oktober - 30. September
Präsident Stiftungsrat: Matthias Oppikofer
Revisionsstelle: PricewaterhouseCoopers AG
Geschäftsführer: Tobias Meyer
Adresse:
UBS Investment Foundation 2
Postfach
8098 Zürich
Eckdaten AST 3
Gründungsjahr: 2007
Stifterin: UBS AG
Geschäftsführung und Vermögensverwaltung: UBS Asset Management Switzerland AG
Anzahl Anleger: 436 (per 30.9.2024)
Anzahl Anlagegruppen: 7 (per 30.9.2024)
Gesamtvermögen: 11.7 Mrd. CHF per 30.9.2024
Geschäftsjahr: 1. Oktober - 30. September
Präsident Stiftungsrat: Matthias Oppikofer
Revisionsstelle: PricewaterhouseCoopers AG
Geschäftsführer: Tobias Meyer
Adresse:
UBS Investment Foundation 3
Postfach
8098 Zürich
Anlagerichtlinien
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- UBS AST Aktien Schweiz All Indexiert IILesen Sie mehr zu UBS AST Aktien Schweiz All Indexiert II
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Anlagerichtlinien
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- UBS AST 2 Global Equities (ex CH) Passive IILesen Sie mehr zu UBS AST 2 Global Equities (ex CH) Passive II
- UBS AST 2 Global Equities (ex CH) Passive II (hedged in CHF)Lesen Sie mehr zu UBS AST 2 Global Equities (ex CH) Passive II (hedged in CHF)
- UBS AST 2 Global Equities Small Cap (ex CH) Passive II (hedged in CHF)Lesen Sie mehr zu UBS AST 2 Global Equities Small Cap (ex CH) Passive II (hedged in CHF)
- UBS AST 2 Global Equities (ex CH) Climate Aware (hedged in CHF) IILesen Sie mehr zu UBS AST 2 Global Equities (ex CH) Climate Aware (hedged in CHF) II
- UBS AST 2 Global Equities (ex CH) ESG Sreened Passive (hedged in CHF) II
- UBS AST 2 Global Equities ESG Leaders Passive (hedged in CHF) II
Anlagerichtlinien
Die Anlagerichtlinien sind in den jeweiligen Prospekten integriert.
Anlegererklärungen AST 1
Anlegererklärungen AST 2
Zeichnungsanmeldungen
AST Immobilien Schweiz*
AST Kommerzielle Immobilien Schweiz*
*Diese Anlagegruppe ist derzeit und auf unbestimmte Zeit für Zeichnungen geschlossen. Kurzzeitige Öffnungen werden auf der Website bekanntgegeben.
Zeichnungsanmeldungen
AST 3 Private Equity
AST 3 Global Real Estate
AST 3 Global Living
AST 3 Global Infrastructure
AST 3 Infrastructure Co-Invest
AST 3 Private Equity Evergreen secondary
Rücknahmeanmeldungen
AST 3 Global Infrastructure*
AST 3 Infrastructure Co-Invest*
AST 3 Private Equity Growth IV**
AST 3 Private Equity Growth V**
*Anleger können nach Ablauf der 5-jährigen Aufbauphase unter Berücksichtigung einer zweijährigen Kündigungsfrist Ansprüche auf das Ende jedes Quartals zur Tilgung anmelden.
Allfällige, noch offene Commitments des Anlegers gegenüber der UBS AST 3 können einem oder mehreren anderen Anlegern übertragen werden. Falls solche nicht gefunden werden, bleibt der Anleger gegenüber der UBS AST 3 auch nach Ablauf der zweijährigen Kündigungsfrist für seine offenen Commitments verpflichtet.
Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen mit ihrem Kundenbetreuer bei UBS Asset Management in Verbindung.
**Aufgrund der eingeschränkten bzw. nicht vorhandenen Liquidität der Zielfonds respektive der Anlagekategorie weist auch die Anlagegruppe selbst keine Liquidität auf. Es besteht keine Möglichkeit für eine Rücknahme der Ansprüche.
Rechtliche Dokumente AST 1
Rechtliche Dokumente AST 3
- StatutenLesen Sie mehr zu Statuten
- ReglementLesen Sie mehr zu Reglement
- Prospekt UBS AST 3 Global Real Estate (ex CH)Lesen Sie mehr zu Prospekt UBS AST 3 Global Real Estate (ex CH)
- Prospekt UBS AST 3 Global Living
- Prospekt UBS AST 3 Global Infrastructure
- Prospekt UBS AST 3 Infrastructure Co-Invest
- Prospekt UBS AST 3 Private Equity Growth V
- Prospekt UBS AST 3 Private Equity Evergreen Secondary