Die Finanzmärkte sind streng reguliert, um ein effizientes und effektives Funktionieren zu gewährleisten. Regierungen und Regulierungsbehörden haben weltweit zahlreiche Reformen beantragt und umgesetzt, um ein stabileres Finanzsystem zu schaffen.
Credit Suisse Asset Management (Schweiz) AG stellt durch ihr Engagement und ihre Stimmrechtsausübung bei Portfoliounternehmen sicher, dass diese eine gute Governance aufweisen.
Weitere Informationen:
- Sustainable Investing Policy
Besuchen Sie die Website für regulatorische Offenlegungen in Bezug auf nachhaltige Anlagen. - Transparenzerklärung der Credit Suisse (PDF EN)
Die Transparenzerklärung erläutert wie UBS Asset Management (Schweiz) AG die Transparenzanforderungen gemäss Art. 3i der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (SRD II) für die Fonds und Mandate der früheren Credit Suisse erfüllt. - Erklärung zur Engagementpolitik der Credit Suisse (PDF EN)
Im Proxy-Voting-Dashboard werden Informationen zur Umsetzung der Erklärung zur Engagementpolitik der Credit Suisse für Fonds im Geltungsbereich der SRD II zum Download bereitgestellt. Hierzu gehört eine allgemeine Beschreibung des Abstimmungsverhaltens und der Stimmabgabe in Generalversammlungen. - Proxy Voting Dashboard for CS Legacy Funds
- Proxy-Voting-Richtlinien (PDF EN) (englische Version).
Regulatorische Offenlegungen im Zusammenhang mit nachhaltigen Anlagen der UBS Asset Management (Europe) S.A. (nachfolgend «UBS AME »)
Bitte beachten Sie, dass Einzelheiten zur Sustainable Investing Policy von CSAM sowie zu regulatorischen Methoden und Normen hier zur Verfügung stehen.
Transparenz der Politik zu Nachhaltigkeitsrisiken
Gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor («SFDR»), Artikel 3, veröffentlichen Finanzmarktteilnehmer auf ihren Websites Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen.
Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist definiert als ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert von Anlagen haben könnte. Wahrscheinlichkeit, Ausmass und Zeitfenster des Risikoeintritts bestimmen die Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken können als Unterkategorie von traditionellen Risikoarten (z. B. Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, operativen und strategischen Risiken) betrachtet werden und werden im Zuge von Risikomanagementverfahren identifiziert und verwaltet. Da Nachhaltigkeitsrisiken sich je nach Anlageklasse und Anlagestil unterscheiden, werden sie auf Portfolioebene definiert.
Zusätzlich zu den Risikomanagementverfahren hat Credit Suisse Asset Management eine Sustainable Investing Policy etabliert, die für Investmentfonds unter Verfolgung einer bestimmten Anlagestrategie festlegt, wie ESG-Faktoren in den Anlageprozess integriert werden, um nachhaltigkeitsbezogene Chancen zu erkennen und Nachhaltigkeitsrisiken weiter zu reduzieren.
Überprüfung der Informationen
Artikel 12 der SFDR erfordert von Finanzmarktteilnehmern, sicherzustellen, dass die gemäss Artikel 3, 5 oder 10 veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand sind. Nimmt ein Finanzmarktteilnehmer Änderungen an solchen Informationen vor, so veröffentlicht er auf derselben Website eine klare Erläuterung der betreffenden Änderungen.
Die folgende Tabelle erläutert die Änderungen an Offenlegungen im Zusammenhang mit Artikel 3 und 5 der SFDR. Informationen bezüglich Artikel 10 stehen unter ubs.com/funds zur Verfügung.
Überarbeitungstabelle
Datum | Datum | Artikel | Artikel | Erläuterung der Änderungen | Erläuterung der Änderungen |
---|---|---|---|---|---|
Datum | 23.02.2023 | Artikel | Alle | Erläuterung der Änderungen | Angabe, dass die Hinweise für UBS AME gelten. |
Datum | 01.01.2023 | Artikel | 4 | Erläuterung der Änderungen | Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen gemäss SFDR Art. 4. |
Datum | 10.03.2021 | Artikel | Alle | Erläuterung der Änderungen | Offenlegungen gemäss den Anforderungen der Stufe 1 der SFDR. |
Zusammenfassung der Anlegerrechte für im EWR domizilierte Fonds
Diese Erklärung ist eine Zusammenfassung der Anlegerrechte, die im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013, (EU) Nr. 346/2013 und (EU) Nr. 1286/2014 (die «Verordnung») erstellt wurde. Ziel der Verordnung ist es unter anderem, sicherzustellen, dass die Anleger/Anlegerinnen eine Zusammenfassung der Anlegerrechte erhalten, die sich aus ihrer Anlage in einem Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG oder, unter bestimmten Umständen, in einem alternativen Investmentfonds im Sinne der Richtlinie 2011/61/EU (nachstehend der bzw. die «Fonds») ergeben.
Diese Zusammenfassung enthält keine erschöpfende Liste der Rechte, die Anlegern/Anlegerinnen gegebenenfalls zustehen. Weitere Informationen können sowohl dem Prospekt, dem Angebotsdokument oder einem anderen vorvertraglichen Offenlegungsdokument des jeweiligen Fonds entnommen als auch bei der Verwaltungsgesellschaft bzw. dem Verwalter alternativer Investmentfonds («AIFM») angefordert werden.
Informationen zu Datenschutz und Offenlegung bei Einheiten von CSAM finden Sie hier: www.credit-suisse.com/ch/en/legal.html