Herzlich willkommen zurück!

Wie gut kennen Sie eigentlich Ihre AHV-Rente?

In Modul 1 haben Sie einen Überblick über das Schweizer Vorsorgesystem mit seinen drei Säulen erhalten. Nun geht es um die Details und in diesem Modul speziell um die Grundlage unseres Vorsorgesystems: die 1. Säule (= staatliche Vorsorge).

Die 1. Säule

  • zahlt Ihnen eine Rente im Alter und hilft Hinterbliebenen im Todesfall (AHV),
  • unterstützt bei Invalidität (IV),
  • erbringt Leistungen während Erwerbsunterbrüchen wie beispielsweise dem Mutterschaftsurlaub (EO) und
  • schliesst mit Ergänzungsleistungen (EL) auch Lücken, falls Ihr Renteneinkommen nicht für das Existenzminimum ausreicht.

Kurz gesagt: Die 1. Säule ist die wichtigste soziale Absicherung der Schweiz.

Was viele nicht wissen: Die AHV-Rente ist nicht für alle gleich hoch. Wie viel Sie erhalten, hängt davon ab, wie lange und wie viel Sie einzahlen und ob dabei Lücken entstehen. Für jedes Jahr, in dem Sie keine AHV-Beiträge geleistet haben, wird Ihre Rente um ein Vierundvierzigstel gekürzt. Das sind rund 2,3 Prozent. Genau deshalb schauen wir uns die 1. Säule nun etwas genauer an – damit Sie wissen, worauf es ankommt und wo mögliche Lücken entstehen könnten.

Von A bis Z: AHV, IV, EO und EL einfach erklärt

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Herzstück der 1. Säule. Sie sichert das Existenzminimum im Alter und bei einem Todesfall in der Familie. Die AHV zahlt:

  • Altersrenten ab dem Referenzalter (Stand 2025: 65 Jahre für Männer und ab 2028 auch 65 Jahre für Frauen). Die Altersrente kann im Alter von 63 (Vorbezug) bis 70 (Aufschub) bezogen werden. Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1969 können die Rente bereits ab einem Alter von 62 Jahren vorbeziehen. Ein Vorbezug führt zur Kürzung der Rente, bei einem Aufschub gibt es einen Zuschlag.
  • Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Invalidenversicherung (IV): Kann eine Person aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht (mehr) oder nur eingeschränkt arbeiten, greift dieInvalidenversicherung (IV). Je nach Grad der Erwerbsunfähigkeit zahlt sie eine Rente und unterstützt mit Massnahmen zur Wiedereingliederung (zum Beispiel Umschulung).

Ergänzungsleistungen (EL): Reicht die Rente der AHV oder IV nicht, um das Existenzminimum zu sichern, greifen die Ergänzungsleistungen (EL), die durch Steuergelder finanziert werden.

Erwerbsersatzordnung (EO): Die Erwerbsersatzordnung (EO) wiederum ersetzt Einkommen bei Erwerbsunterbrüchen, beispielsweise aufgrund von Mutterschafts- und Adoptionsurlaub oder bei der Betreuung schwer kranker Kinder.

Zusammen bieten AHV, IV, EL und EO finanzielle Hilfe in allen Lebenslagen. 

Annas Glossar: Die 1. Säule auf den Punkt gebracht

  • AHV-Beitrag: Der AHV-Beitrag ist der Betrag, der monatlich direkt von Ihrem Erwerbseinkommen abgezogen wird und in die AHV fliesst.
  • AHV-Rente: Die AHV-Rente ist die monatliche Zahlung, die Sie im Ruhestand oder als Witwen- bzw. Witwer- oder Waisenrente aus der AHV erhalten.
  • Ausgleichskasse: Die Ausgleichskasse übernimmt verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und weiteren Sozialversicherungen. Es gibt kantonale Ausgleichskassen, Verbandsausgleichskassen und vom Bund geführte Ausgleichskassen.
  • Erziehungsgutschrift: Fiktives Einkommen in der Höhe der dreifachen AHV-Minimalrente, das für jedes Jahr, in dem man ein oder mehrere Kinder unter 16 Jahren betreut hat, angerechnet wird. Erziehungsgutschriften können helfen, Beitragslücken zu verhindern und erhöhen das Durchschnittseinkommen zur Berechnung der AHV-Rente.
  • Existenzminimum: Das Existenzminimum ist der Betrag, den Sie mindestens benötigen, um Ihre grundlegenden Lebenskosten zu decken.
  • Referenzalter: Das Referenzalter ist das gesetzliche Rentenalter – also der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre AHV-Rente erhalten. Aktuell liegt es für Frauen und Männer bei 65 Jahren (Stand 2025).
  • Umlageverfahren: Im Umlageverfahren werden die AHV-Beiträge der heutigen Erwerbstätigen zur Finanzierung der AHV-Renten der heutigen Pensionierten verwendet.

Wer trägt wie zur 1. Säule bei – und warum das zählt

Alle in der Schweiz lebenden Personen müssen ab dem Jahr, in dem sie erwerbstätig werden, in die 1. Säule einzahlen – frühestens aber ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres. Wer nicht arbeitet, leistet ab dem 21. Altersjahr einen Mindestbeitrag.

Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren: Wer heute arbeitet, finanziert die AHV-Renten der heutigen Pensionierten. In der AHV wird also kein Kapital angespart, sondern die Einnahmen fliessen direkt in die Finanzierung der Renten. Entsprechend ist die AHV auf ein gutes Gleichgewicht zwischen Erwerbstätigen, die einzahlen, und Pensionierten, die Leistungen erhalten, angewiesen.

Schon heute reichen die AHV-Beiträge jedoch nicht mehr aus: Die Menschen leben länger, und die Zahl der Pensionierten wächst schneller als jene der Erwerbstätigen. 2025 kommt auf vier Erwerbstätige eine pensionierte Person. 2050 werden es voraussichtlich nur noch zwei Erwerbstätige auf eine pensionierte Person sein. Rund 25 Prozent des benötigten AHV-Budgets müssen daher durch Steuern und weitere Abgaben oder durch die Erhöhung des Rentenalters gedeckt werden.

Reform AHV 21: Warum das System angepasst wurde

Um die Altersvorsorge in der Schweiz zu stabilisieren, ist die AHV-21-Reform in Kraft getreten. Sie brachte einige Änderungen rund um die AHV mit sich und damit auch neue Möglichkeiten, wie Sie die 1. Säule in Ihrer Vorsorge nutzen können.

Die wichtigsten Punkte der Reform sind:

  • Gleiches Referenzalter: Ab 2028 gilt für Männer und Frauen ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren. Die Angleichung des Rentenalters der Frauen bis 2028 erfolgt schrittweise.
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969: Diese sogenannte Übergangsgeneration können entweder von einem lebenslang ausbezahlten Rentenzuschlag (abhängig vom Einkommen und dem Jahrgang) oder alternativ von weniger stark gekürzten Sätzen für einen Vorbezug profitieren.
  • Flexibler Rentenbezug: Neu können Sie Ihren AHV-Bezug zwischen 63 und 70 Jahren flexibel gestalten. Frauen der Übergangsgeneration können die Rente sogar ab Alter 62 in Anspruch nehmen.
  • Anreize zur Weiterarbeit: Wer über das Referenzalter von 65 hinaus arbeitet, kann weiterhin AHV-Beiträge leisten und damit Rentenlücken schliessen oder die Rente erhöhen.
  • Finanzierung: Die Mehrwertsteuer wurde von 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent erhöht, um die AHV zusätzlich zu finanzieren.

Obwohl die Reform einen Ausgleich leistet und für mehr Flexibilität sorgt, werden weitere Massnahmen nötig sein, um die AHV nachhaltig zu sichern. 

Wie viel AHV-Rente bekomme ich später?

Wie hoch Ihre AHV-Rente ist, hängt von zwei zentralen Faktoren ab:

  • Wie lange Sie Beiträge gezahlt haben: Wer lückenlos ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Lebensjahres bis zum Referenzalter (Pensionierung) einzahlt, hat die volle Beitragsdauer erreicht. Dies sind aktuell 44 Beitragsjahre (Stand 2025). Fehlende Jahre führen wie oben erwähnt zu Kürzungen.
  • Wie viel Sie im Durchschnitt verdient haben: Ein höheres Einkommen bedeutet höhere Beiträge in die AHV und damit auch eine höhere Rente. Das gilt bis zur oberen Einkommensgrenze, darüber hinaus werden keine zusätzlichen Ansprüche aufgebaut. Aktuell muss ein Durchschnittseinkommen von 90 720 Franken erreicht werden, um die Maximalrente der AHV zu erhalten (Stand 2025). 

Übrigens: Für die Betreuung von Kindern bis 16 Jahren erhalten Sie jährlich eine Erziehungsgutschrift. Das ist ein fiktives Einkommen in Höhe der dreifachen AHV-Minimalrente. Bei der Bestimmung der Rente werden die Gutschriften zu Ihrem durchschnittlichen Erwerbseinkommen hinzugerechnet. Bei verheirateten Personen und in eingetragenen Partnerschaften erfolgt die Anrechnung je hälftig. So erhöht sich das durchschnittliche Erwerbseinkommen und damit auch die AHV-Rente (ausser Sie hatten davor schon das Maximum erreicht), sowie verhindert es eine Beitragslücke, sollten Sie während einer bestimmten Zeit nicht erwerbstätig sein. 

Mit Blick auf die Höhe der AHV-Rente gibt der Staat einen gesetzlichen Rahmen vor:

Für Einzelpersonen gilt (Stand 2025):

  • Minimalrente: 1260 Franken pro Monat
  • Maximalrente: 2520 Franken pro Monat

Für Ehepaare zusammen:

  • Maximalrente: 3780 Franken pro Monat (das entspricht 150% der Maximalrente einer Einzelperson)

Möchten Sie wissen, wie hoch Ihre künftige AHV-Rente ungefähr ausfällt? Dann nutzen Sie den offiziellen AHV-Rentenrechner oder beantragen Sie eine kostenlose Rentenvorausberechnung bei Ihrer Ausgleichskasse (ab Alter 60 empfohlen für ein optimale Planung).

Beitragslücken erkennen, vermeiden und schliessen

Grundsätzlich gilt bei der AHV-Rente: Je länger und je mehr Sie einzahlen, desto höher fällt Ihre Rente aus. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Fehlende Beitragsjahre oder tiefe Einkommen führen zu geringeren Rentenleistungen.

Beitragslücken in der 1. Säule entstehen zum Beispiel durch:

  • Erwerbspausen, etwa für ein Studium, eine Weiterbildung, Kinderbetreuung oder sonstige Care-Arbeit (wenn kein Nichterwerbstätigenbeitrag geleistet wird)
  • Teilzeitarbeit oder unregelmässige Jobs, bei denen nur geringe Beiträge geleistet wurden (wenn kein Nichterwerbstätigenbeitrag geleistet wird)
  • Auslandsaufenthalte oder Wegzug, ohne freiwillige Weiterversicherung in der AHV

Nicht alle Lücken lassen sich vermeiden. Viele können Sie aber später noch schliessen oder verkleinern:

  • Rückwirkend einzahlen: Beiträge können bis zu fünf Jahre rückwirkend beglichen werden, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Als nicht erwerbstätige Person einzahlen: Wer in der Schweiz wohnhaft und nicht erwerbstätig ist, muss bis zum Referenzalter (Stand 2025: 65 Jahre) AHV-Nichterwerbstätigenbeiträge leisten. Bei Ehepaaren, von denen nur eine Person erwerbstätig ist, zahlt diese für beide in die AHV ein (sofern die Grundsätze der Erwerbstätigkeit erfüllt sind und mehr als der doppelte Mindestbetrag geleistet wird).
  • Korrektes Splitting bei Scheidung: Im Fall einer Scheidung werden die während der Ehejahre angerechneten Einkommen (inkl. Erziehungsgutschriften) auf Antrag hälftig geteilt. Indem Sie den Antrag direkt nach Rechtskraft der Scheidung einreichen, vermeiden Sie Verzögerungen und allfällige Beitragslücken.
  • Länger erwerbstätig bleiben: Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, kann Lücken ausgleichen und Rentenansprüche verbessern.

Gern prüfen wir Ihre individuelle Vorsorgesituation und zeigen auf, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

In Modul 5 zeigen wir Ihnen zudem, welche Möglichkeiten Ihnen zur Optimierung Ihrer Vorsorge in allen drei Säulen und den entsprechenden Lebensphasen zur Verfügung stehen.

Praxisbeispiel: Nicole schliesst Lücken in der 1. Säule rechtzeitig

Nicole (42) lebt in Zürich und arbeitet in Teilzeit in einem Architekturbüro. Bei einer Kontrolle ihres individuellen AHV-Kontos stellt sie fest: Für die Jahre 2004, 2005 und 2021 fehlen Einträge. Während ihres Studiums in den 2000er-Jahren und eines Sabbaticals vor wenigen Jahren hat sie keine AHV-Beiträge geleistet. Auch Beiträge aus Jugendjahren, die solche Lücken ausgleichen könnten, sind nicht vorhanden.

Was bedeutet das für ihre Altersvorsorge?

Jedes fehlende Beitragsjahr senkt die AHV-Rente um etwa 2,3 Prozent. In Nicoles Fall macht das insgesamt 6,9 Prozent weniger – wenn sie die Lücken nicht mehr schliessen kann. Doch Nicole kann noch gegensteuern. Sie hat die Möglichkeit, bis zu fünf Jahre rückwirkend Beiträge einzuzahlen. Das bedeutet: Für die Studienjahre 2004 und 2005 ist die Frist bereits abgelaufen, doch für das Jahr 2021 kann sie die Lücke heute (2025) noch schliessen. Die Höhe der Nachzahlung richtet sich nach ihrem damaligen Einkommen oder dem Mindestbeitrag.

Nicole überweist den offenen Betrag für 2021 inkl. Verzugszinsen an die Ausgleichskasse und erhält die Bestätigung: Sie hat die Vorsorgelücke erfolgreich von 6,9 Prozent auf 4,6 Prozent verkleinert.
Zusätzlich hat sie später noch die Möglichkeit, über das Referenzalter hinaus zu arbeiten und so die zwei Fehljahre auszugleichen.

Kundinnen fragen – Anna antwortet

Weiterführende Artikel zum Thema

Hier stehen Sie auf Ihrem persönlichen Lernpfad

Women's Wealth Academy

Frauen, die sich aktiv um ihre Finanzen kümmern, erhöhen ihre Chance auf finanzielle Sicherheit und blicken optimistischer in die Zukunft. Nehmen Sie Ihre Finanzen in die eigenen Hände.