Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) II

Die Europäische Kommission entwickelt seit 2004 Vorschriften zur Erhöhung der Transparenz und zur Harmonisierung der Offenlegungspflichten auf den europäischen Finanzmärkten. Der erste Teil der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) wurde 2006 erarbeitet und zur Umsetzung verabschiedet.

Angesichts der direkten Auswirkungen der globalen Finanzkrise im Jahr 2008 haben die europäischen Mitgliedsstaaten beschlossen, den geltenden Regulierungsrahmen zu erweitern und damit die Markets in Financial Instruments Directive 2014/65/EU («MiFID II») einzuführen. Diese soll die Finanzstabilität und den Anlegerschutz verbessern und gleichzeitig die Markteffizienz und den Wettbewerb steigern. Die MiFID II wurde 2014 vom Europäischen Parlament genehmigt und trat am 3. Januar 2018 in Kraft.

Die MiFID II wurde entwickelt, um:

  • den Anlegerschutz zu erhöhen, 
  • die Marktstrukturen und Markttransparenz zu verbessern, 
  • die Corporate Governance und die internen Kontrollsysteme zu stärken,
  • spezifische Regeln für den algorithmischen und hochfrequenten Handel durchzusetzen.