Traktandum 4
Wahlen
Wahlen
4.1. Bestätigungswahlen Verwaltungsrat
Vorbehaltlich der Zustimmung zu Artikel 19 Absatz 1 der Statuten gemäss Traktandum 3 beantragt der Verwaltungsrat, Peter Voser und Lawrence A. Weinbach, deren Amtszeit an der ordentlichen Generalversammlung 2008 ausläuft, für ein Jahr im Amt zu bestätigen. Für den Fall, dass die Aktionäre die beantragte Anpassung von Artikel 19 Absatz 1 der Statuten ablehnen, finden die Bestätigungswahlen gemäss Traktandum 4.1. für eine dreijährige Amtsdauer im Sinne der jetzt geltenden Statuten statt.
4.1.1. Marcel Ospel*
Am 31. März 2008 hat Marcel Ospel entschieden, an der Generalversammlung 2008 nicht mehr zur Wiederwahl anzutreten. Daher wird dieses Traktandum hinfällig.
4.1.2. Peter Voser
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, Peter Voser für ein weiteres Jahr im Amt zu bestätigen.
B. Erläuterungen
Die Amtsdauer von Peter Voser läuft an der Generalversammlung 2008 aus. Er stellt sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Peter Voser (1958) wurde anlässlich der Generalversammlung im April 2005 in den Verwaltungsrat gewählt und ist seit 2006 Mitglied des Audit Committee. Peter Voser wird Lawrence A. Weinbach als Vorsitzender des Audit Committee ablösen. Peter Voser ist seit 2004 Chief Financial Officer von Royal Dutch Shell plc in London und ist zudem Mitglied des Verwaltungsrates der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde. Ein detaillierter Lebenslauf ist im Bericht «Corporate Governance, Bericht über Saläre und andere Entschädigungen 2007» enthalten und im Internet unter www.ubs.com/boards abrufbar.
4.1.3. Lawrence A. Weinbach
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, Lawrence A. Weinbach für ein weiteres Jahr im Amt zu bestätigen.
B. Erläuterungen
Die Amtsdauer von Lawrence A. Weinbach läuft an der Generalversammlung 2008 aus. Er stellt sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Lawrence A. Weinbach (1940) wurde anlässlich der Generalversammlung im April 2001 in den Verwaltungsrat gewählt. Als Vorsitzender des Audit Committee hat Lawrence A. Weinbach den Wunsch geäussert, den Vorsitz dieses Ausschusses abzugeben. Er übergibt sein Amt als Vorsitzender an Peter Voser, bleibt aber Mitglied des Audit Committee und wird seine langjährige Erfahrung und sein Fachwissen weiterhin einbringen. Lawrence A. Weinbach ist Partner von Yankee Hill Capital Management LLC, einem Private- Equity-Unternehmen mit Sitz in Southport, CT (USA). Ein detaillierter Lebenslauf ist im Bericht «Corporate Governance, Bericht über Saläre und andere Entschädigungen 2007» enthalten und im Internet unter www.ubs.com/boards abrufbar.
4.2. Wahl neuer Mitglieder des Verwaltungsrats*
Vorbehaltlich der Zustimmung zu Artikel 19 Absatz 1 der Statuten gemäss Traktandum 3 beantragt der Verwaltungsrat, David Sidwell und Peter Kurer für jeweils eine einjährige Amtsdauer zu wählen. Für den Fall, dass die Aktionäre die beantragte Anpassung von Artikel 19 Absatz 1 der Statuten ablehnen, finden die Wahlen gemäss Traktandum 4.2. für eine dreijährige Amtsdauer im Sinne der jetzt geltenden Statuten statt.
4.2.1 David Sidwell
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, David Sidwell als nebenamtliches Mitglied des Verwaltungsrates für eine einjährige Amtszeit zu wählen.
B. Erläuterungen
David Sidwell (1953) trat Ende 2007 als Chief Financial Officer und Mitglied der Geschäftsleitung von Morgan Stanley zurück. In dieser Funktion bei Morgan Stanley führte er 3000 Mitarbeiter und spielte eine zentrale Rolle bei der Verbesserung der Risikopositionen und der Kapitalallokation, indem er die Geschäfte einer Leistungsbewertung unterzog. David Sidwell stiess 2004 zu Morgan Stanley, nachdem er zuvor 20 Jahre für JP Morgan tätig gewesen war. Nach der Fusion von JP Morgan und Chase im Jahr 2000 bis zu seinem Austritt aus dem Unternehmen im März 2004 bekleidete David Sidwell das Amt des Chief Financial Officer der Investment Bank. Er ist Stiftungsrat der International Accounting Standards Committee Foundation, Mitglied des Beratungsausschusses der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) und ein Independent Director von MSCI Barra Inc.
4.2.2. Peter Kurer*
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, Peter Kurer als vollamtliches Mitglied des Verwaltungsrats für eine einjährige Amtsdauer zu wählen.
B. Erläuterungen
In der offiziellen Einladung vom 31. März 2008 hat sich der Verwaltungsrat das Recht vorbehalten, zusätzliche Personen für die Wahl in den Verwaltungsrat zu nominieren. Aufgrund des Entscheides von Marcel Ospel, zwischen dem Zeitpunkt des Drucks und der Veröffentlichung der Einladung nicht mehr zur Wiederwahl anzutreten, hat der Verwaltungsrat beschlossen, Peter Kurer zur Wahl als vollamtliches Mitglied des Verwaltungsrats vorzuschlagen. Wird Peter Kurer gewählt, will der Verwaltungsrat ihn zum Präsidenten des Verwaltungsrats ernennen. Peter Kurer (1949) stiess 2001 als General Counsel zu UBS und ist seit 2002 Mitglied der Konzernleitung. Von 1991 bis 2001 war er Partner bei Homburger Rechtsanwälte in Zürich. In dieser Zeit war er Verwaltungsrat verschiedener Finanz- und anderer Unternehmen. Peter Kurer blickt auf eine lange und erfolgreiche Karriere als Rechtsanwalt und als Manager einer grossen «Legal & Compliance»-Einheit zurück. Ein detaillierter Lebenslauf ist im Bericht «Corporate Governance, Bericht über Saläre und andere Entschädigungen 2007» enthalten sowie auf dem Internet unter www.ubs.com/geb abrufbar.
4.3. Bestätigungswahl der Revisionsstelle (Ernst & Young AG, Basel)
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, Ernst & Young AG, Basel, für eine einjährige Amtsdauer als Revisionsstelle für die Jahresrechnung der UBS AG und für die Konzernrechnung des UBSKonzerns zu bestätigen.
B. Erläuterungen
Ernst & Young AG, Basel, wird auf Antrag des Audit Committee vom Verwaltungsrat für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr als Revisionsstelle vorgeschlagen. Ernst & Young AG bestätigt zuhanden des Audit Committee des Verwaltungsrates, dass sie die für die Ausübung des Mandates erforderliche Unabhängigkeit besitzt und dass die Unabhängigkeit durch zusätzlich zum Revisionsmandat für UBS AG erbrachte Dienstleistungen nicht beeinträchtigt wird. Solche Mandate müssen zudem vom Audit Committee im Voraus genehmigt werden. Ernst & Young AG bestätigt auch, für UBS zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2007 keine Dienstleistungen erbracht zu haben, welche gemäss der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC für die unabhängige Revisionsgesellschaft verboten sind. Ernst & Young AG übt das Revisionsmandat für die UBS AG seit der Fusion im Jahre 1998 aus. Über Details zur Unabhängigkeit, zu den Kosten der Revision und zu den leitenden Revisoren gibt der Bericht «Corporate Governance, Bericht über Saläre und andere Entschädigungen 2007» Auskunft.
* revidiert am 1. April 2008
Revidierte Version vom 1. April 2008