Ausserordentliche Generalversammlung 2008

Kurzprotokoll

Traktandum 2: Aktiendividende Schaffung von genehmigtem Kapital Genehmigung des Artikels 4b der Statuten

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Bardividende für das Geschäftsjahr 2007 durch eine Aktiendividende zu ersetzen. Der Präsident erläutert Einzelheiten dieser Aktiendividende. Um die Aktiendividende ausrichten zu können, beantragt der Verwaltungsrat die Schaffung von genehmigtem Aktienkapital. In seinem Umfang ist das genehmigte Kapital auf 5% des gegenwärtigen Aktienkapitals der UBS beschränkt. Danach eröffnet er die Diskussion.

Das Traktandum ist weitgehendst unbestritten. Die wenigen Votanten bedauern die Verwässerung und geben der Hoffnung Ausdruck, dass nächstes Jahr wieder eine Bardividende ausbezahlt wird.

Die Generalversammlung stimmt der Aktiendividende und der Schaffung von genehmigtem Kapital zu:

Abgegebene Stimmen

705'594'499

Quorum 2/3 Mehr der Aktienstimmen

470'396'333

Ja-Stimmen

671'465'286

Nein-Stimmen (inkl. Enthaltungen)

31'759'857

Artikel 4b (neu) der Statuten lautet nach diesem Beschluss wie folgt:

Genehmigtes Aktienkapital
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 27. Februar 2010 das Aktienkapital um höchstens CHF 10 370 000 durch Ausgabe von höchstens 103 700 000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10 zu erhöhen. Den Aktionären werden nach Massgabe ihrer Beteiligung Bezugsrechte auf den Erwerb von neuen Namenaktien zugeteilt. Der Verwaltungsrat legt die Modalitäten für die Ausübung der Bezugsrechte fest. Bezugsrechte, die nicht ausgeübt werden, werden vom Verwaltungsrat im Interesse der Gesellschaft verwendet. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die neuen Namenaktien in Teilbeträgen auszugeben. Der Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Namenaktien wird durch den Verwaltungsrat bestimmt. Der Ausgabebetrag der neuen Namenaktien beträgt CHF 0.10 und die Liberierung dieser Namenaktien erfolgt durch Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital im Maximalbetrag von CHF 10 370 000. Die neu auszugebenden Namenaktien sind ab dem Geschäftsjahr, in dem sie ausgegeben werden, dividendenberechtigt. Die Zeichnung und der Erwerb der neuen Aktien sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen der Eintragungsbeschränkung von Artikel 5 der Statuten.

Der Notar, Herr Dr. Matthias Staehelin aus Münchenstein, wird diesen Statutenänderungsbeschluss beurkunden.