Zürich, 17. März 2022 – Die Anzahl Personen mit Alter ab 65 Jahren wird in der Schweiz bis 2040 um etwa 51 Prozent ansteigen, die Anzahl der Personen im Erwerbsalter dagegen wird gemäss dem mittleren Szenario der Bevölkerungsprognose des Bundesamts für Statistik (BFS) im gleichen Zeitraum praktisch stagnieren. Das untergräbt den Mechanismus des Umlageverfahrens der 1. Säule. Die AHV-Rentenversprechen übersteigen laut aktueller Gesetzgebung die künftigen Einnahmen um circa 126 Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP) oder etwa 900 Milliarden Franken (in Preisen von 2019). Berücksichtigt man das Vermögen des AHV-Ausgleichsfonds, das mit fast 50 Milliarden Franken auf den ersten Blick enorm erscheint, aber angesichts der Verpflichtungen schnell aufgebraucht sein wird, sprechen wir immer noch von einer Nachhaltigkeitslücke von etwa 120 Prozent des BIP. Wer diese Kosten tragen soll, ist eine Frage der gesellschaftlichen Perspektive in Bezug auf die Altersvorsorge.
Hinter den impliziten Schulden stecken zu hohe Leistungsversprechen, denn die derzeitige Gesetzgebung sagt jedem heute lebenden Altersjahrgang im restlichen Lebensverlauf mehr Leistungen aus der 1. Säule zu, als sie ihm im Gegenzug an Zahlungsverpflichtungen auferlegt. Seit 2014 übersteigen die laufenden Ausgaben der AHV die laufenden Einnahmen. Das Jahr 2020 und wenige weitere Folgejahre werden wieder ein positives Umlageergebnis ausweisen, vor allem durch das Inkrafttreten der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), die zusätzliche Beiträge in die Kassen einzahlen, allerdings nur für eine kurze Zeitspanne. Somit sind Reformen unerlässlich.
AHV 21 – Verbesserung für alle?
AHV 21 – Verbesserung für alle?
Die derzeit diskutierte Reform AHV 21 kann die Finanzierungssituation der 1. Säule verbessern. Vor allem zwei Massnahmen (die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte) würden die aktuelle Finanzierungslücke um circa 37 Prozentpunkte reduzieren (Abbildung 1). Mit fast 90 Prozent des BIP bleibt die Lücke aber immer noch gross. Genauso wichtig wie der Blick auf die Veränderung der Lücke ist allerdings auch, darauf zu achten, wer sie füllen wird.
Abbildung 2 zeigt, dass die Kosten dieser Reform auf den Schultern der jüngeren Bevölkerung lasten werden. Verteilungspolitisch problematisch ist insbesondere die vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung, die als Anteil am Einkommen vorwiegend einkommensschwache sowie junge Haushalte trifft. Junge Personen bezahlen diese Abgabe über eine längere Zeit, während ältere Jahrgänge bereits einen Grossteil ihres Lebens ohne diese Zusatzbelastung konsumieren und sparen konnten. Zudem tragen die Jungen die Kosten der STAF. Noch bedeutender ist jedoch, dass auch die verbleibende AHV-Finanzierungslücke mehrheitlich von den jungen Generationen gedeckt werden muss, da weitere Reformen unvermeidlich sind.
AHV ist nicht der einzige Schuldenberg
AHV ist nicht der einzige Schuldenberg
Die Diskussion um die Finanzierung einer Vorsorgereform lässt ausser Acht, dass die zukünftigen Generationen die Kosten einer alternden Gesellschaft nicht nur durch die Altersvorsorge spüren werden, sondern auch durch die Gesundheits- und Pflegekosten sowie die Ergänzungsleistungen. So kommen zusätzlich zur AHV noch implizite Schulden von gut 175 Prozent des BIP hinzu. Die Kosten für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Mit einer expliziten Staatsverschuldung von 26 Prozent des Bruttoinlandprodukts im Basisjahr 2019 steht die Schweiz im internationalen Vergleich vorbildlich da. Die implizite Verschuldung wird jedoch ausgeblendet. Rechnet man die implizite Staatsschuld von über 300 Prozent hinzu, so beläuft sich die tatsächliche Schuldenquote der Schweiz auf fast 330 Prozent des BIP. Abzüglich der bestehenden expliziten Vermögen in Höhe von 48 Prozent des BIP beträgt die Nachhaltigkeitslücke hierzulande somit rund 280 Prozent des BIP.
Zukunftsausblick und Lösungsansätze
Zukunftsausblick und Lösungsansätze
Kinder sind unsere Zukunft doch sie brauchen auch Zukunftsperspektiven ohne starke finanzielle Belastung. Um dies zu gewährleisten, braucht es weitere Reformen, die verteilpolitisch fairere, schneller implementierte und langfristig wirksame Lösungen bringen. Mögliche Massnahmen, mit denen sich die rentennahen Jahrgänge und die Pensionierten an der Sanierung beteiligen können, umfassen eine Verkürzung der Rentenbezugszeit, eine Reduktion der Renten oder eine temporäre Dämpfung der AHV-Rentenanstiege. Zu den Massnahmen, die primär die jungen Generationen belasten, zählen die Anhebung der Mehrwertsteuer und der AHV-Beitragssätze sowie die Finanzierung der AHV über den Staatshaushalt oder die Zentralbankgewinne. Die zentrale politische Herausforderung besteht darin, die Perspektive der wählerstarken Ü-50-Jährigen auszuweiten und die jüngeren Generationen am gesellschaftlichen Zukunftsnarrativ der Schweiz teilhaben zu lassen.
Abbildung 1: AHV 21 reduziert die Finanzierungslücke um circa einen Drittel
Abbildung 1: AHV 21 reduziert die Finanzierungslücke um circa einen Drittel
In Prozent des BIP, Basisjahr 2019, Produktivitätswachstum = 1,1 Prozent, realer Zinssatz = 2,1 Prozent
Abbildung 2: Junge Generationen finanzieren AHV-Sanierung
Abbildung 2: Junge Generationen finanzieren AHV-Sanierung
Mehrbelastung über die verbleibende Lebensdauer durch die Reform AHV 21, nach Alter, in 1000 Schweizer Franken, Basisjahr 2019, Produktivitätswachstum = 1,1 Prozent, realer Zinssatz = 2,1 Prozent
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