Ab dem 13. Altersjahr dürfen Jugendliche leichte Arbeiten ausführen – dazu gehören auch einfache Ferienjobs. Wichtig dabei ist, dass die Gesundheit und die Entwicklung der Jugendlichen nicht negativ beeinflusst werden, und auch die Schulnoten dürfen nicht darunter leiden. Dies ist insbesondere dann im Auge zu behalten, wenn der Ferienjob zum regelmässigen Nebenjob wird. Weiter dürfen Kinder zwischen 13 und 15 Jahren auch nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten und maximal während der Hälfte der Schulferien. Besprechen Sie diese und weitere rechtliche Grundlagen mit Ihrem Kind vor dem Antritt des Ferienjobs. Unterstützen Sie es bei Unsicherheiten oder falls die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Jugendschutz nicht einhalten sollte.

Wie finden Kinder einen Ferienjob?

Viele Jugendliche finden ihren ersten Ferienjob über persönliche Kontakte – seien diese zur Badi, zu Nachbarn oder einer Bauernfamilie in der Nähe. Doch auch ohne diese lokalen Beziehungen kann der Wunsch nach dem eigenen Verdienst selbstverständlich entstehen.

In diesem Fall kann die offene Jugendarbeit der Wohngemeinde eine gute Anlaufstelle sein. So können Teenager ohne aufwendiges Bewerbungsverfahren einen Ferienjob in der Nähe finden. Zudem achtet die offene Jugendarbeit auf den Jugendschutz, ist gut vernetzt und gibt in der Regel auch Lohnempfehlungen ab.

Weiter gibt es verschiedene lokale Ferienjob-Börsen im Internet, die per Suchmaschine leicht zu finden sind. Suchen Sie dort mit Ihrem Kind gemeinsam nach passenden Jobs. Besprechen Sie auch, welche Arbeit sich Ihr Kind vorstellen könnte und woran es Spass hat. Auch wenn Taschengeld im Mittelpunkt steht, sollte die erste Arbeitserfahrung positiv sein und sie kann den weiteren Bildungs- und Berufsweg von Teenagern mitbestimmen.

Was passiert mit dem selbst verdienten Geld?

Grundsätzlich gehört das selbst verdiente Geld Ihrem Kind und dieses darf selbst über die Verwendung bestimmen. Wie beim Lehrlingslohn können Eltern verlangen, dass ihr Kind einen kleinen Beitrag an den Unterhalt leistet. Da die Einnahmen aus dem Ferienjob normalerweise sehr gering sind, wird dies aber selten so praktiziert.

Sprechen Sie unbedingt bereits vor dem Antritt des Ferienjobs darüber, welche Pläne Ihr Kind mit seinem Lohn hat. Wird der Lohn bar oder auf ein Konto ausbezahlt und wofür wird er verwendet? Falls Ihr Kind ein konkretes Sparziel hat, können Sie gemeinsam schauen, wie dieses erreicht werden kann. Besprechen Sie auch, wie und ob das Taschengeld während des Ferienjobs weiterhin ausbezahlt wird. Es gibt dabei keine allgemeingültige Regel, ob und wie viel zusätzliches Geld ausgezahlt werden sollte.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Jugendliche, die arbeiten, gelten besondere Schutzbestimmungen. Lesen Sie die Schutzbestimmungen gemeinsam und erklären Sie Ihrem Kind seine wichtigsten Rechte.
  • Fragen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind bei der Jugendarbeit in der Region nach Ferienjobs.
  • Lassen Sie Ihr Kind seinen ersten Ferienjob nicht alleine im Internet suchen. Viele Jobbörsen vermischen Ferien- und Studentenjobs. Begleiten Sie Ihr Kind eng.
  • Sprechen Sie vor Antritt des Ferienjobs über die Verwendung des Lohns und über die Fortzahlung von Taschengeld beziehungsweise Jugendlohn.

Die pädagogischen Grundsätze von UBS

Die pädagogischen Grundsätze von UBS

Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit der Pädagogin Marianne Heller entstanden, mehrjährige Leiterin eines Programmes zur Finanzerziehung und Schuldenprävention für Kinder und Jugendliche.