Das Wichtigste in Kürze: 

  • Die Unternehmensprüfung (Fachbegriff Due Diligence) sollte vor dem Verkauf des Unternehmens vorbereitet werden. 
  • Bereiten Sie sich auf eine Due-Diligence-Prüfung vor, indem Sie alle relevanten Unterlagen im Voraus sammeln und diese elektronisch sowie gut strukturiert ablegen. 
  • Holen Sie sich professionelle Unterstützung in Form von M&A-Beratung, um sich bei der Unternehmensbewertung und beim Verkauf begleiten zu lassen.

 

Due Diligence – der Fachbegriff für eine Unternehmensprüfung – zählt wohl zu den aufwendigeren Phasen in einem Verkaufsprozess. Es bedarf einer Menge Arbeit, alle Daten im Vorfeld so aufzubereiten, dass potenzielle Käuferinnen und Käufer sie später einsehen können. Allerdings macht der Nutzen, der mit einer Due Diligence einhergeht, diesen grossen Aufwand am Ende mehr als wett. Mit einer Due-Diligence-Prüfung bieten Sie Ihrer Käuferschaft maximale Transparenz, bestmöglichen Komfort und minimieren das Käuferrisiko – was die Kaufentscheidung und die Ausgestaltung des Kaufvertrages positiv beeinflussen kann. 

Durch eine frühzeitige Vorbereitung und eine akkurate Analyse vermeiden Sie als Verkäuferin oder Verkäufer, dass allfällige Risiken nicht erst während der Prüfung durch potenzielle Käufer, sondern bereits in der Vorbereitung zutage treten. Vollständige und in sich stimmige Daten stärken das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Verhandlungspartner. Wer sich adäquat auf die Due Diligence vorbereitet, hat beste Aussichten auf ein für beide Parteien zufriedenstellendes Ergebnis. Worauf es bei der Vorbereitung auf die Due Diligence ankommt, verraten Ihnen die folgenden fünf Tipps.

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1. Sammeln Sie alle benötigten Unterlagen frühzeitig

Da es sich bei der Due Diligence um einen zeit- und arbeitsintensiven Prozess handelt, empfiehlt es sich, bereits fünf Jahre vor dem Anstossen des eigentlichen Verkaufsprozesses mit

  • der Sammlung, 
  • der systematischen Ablage, 
  • der Analyse 
  • sowie der Prüfung der Unterlagen zu beginnen.

Das gibt Ihnen die Gewissheit, interne Ressourcen langfristig für den Prozess der Due Diligence bereitstellen zu können. Um den für Sie ohnehin schon prall gefüllten Terminkalender nicht noch zusätzlich zu strapazieren, sollten Sie weniger komplexe, dafür aber zeitaufwendige Arbeiten delegieren. Eine hilfreiche Entlastung kann beispielsweise eine Lernende oder ein Praktikant sein, die oder der sich um die vollständige Digitalisierung geschäftsrelevanter Akten kümmert.

Die Digitalisierung Ihrer Ablage bietet Ihnen nicht nur einen immensen Nutzen für eine bevorstehende Due-Diligence-Prüfung. Sie machen Ihr Unternehmen so auch fit für die Zukunft. Es liegt somit nahe, den Prozess der Due Diligence in ein komplettes internes Digitalisierungsprojekt umzuwandeln. Binden Sie verschiedene Mitarbeitende ein und definieren Sie Zeiten, in denen am Projekt gearbeitet wird. 

Kleiner Tipp: Wenn Sie die gemeinsame Arbeit am Due-Diligence-Projekt mit regelmässigen Apéros ausklingen lassen, bringen Sie nicht nur die Digitalisierung Ihrer Unterlagen voran, sondern stärken auch noch Ihr Team. 

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2. Nutzen Sie externe Quellen für die Bereitstellung der Dokumente

Von Verkäuferinnen oder Verkäufern eines Unternehmens werden im Due-Diligence-Prozess immer mal wieder Unterlagen benötigt, die im Unternehmen nicht griffbereit zur Verfügung stehen. Stellen Sie fest, dass Ihnen ein wichtiges Dokument in Ihrer Ablage fehlt, müssen Sie sich an Behörden, Partner oder andere Unternehmen wenden, denen die entsprechende Aufbewahrungspflicht unterliegt.

Wir haben die wichtigsten Anlaufstellen für Sie aufgeführt:

3. Sorgen Sie für eine strukturierte digitale Ablage

Bereiten Sie sich schon früh vor, indem Sie beim Abschluss neuer Verträge eine elektronische Kopie der unterzeichneten Exemplare anfertigen. Das gilt für jegliche Art von Verträgen: mit Arbeitnehmenden, Internetanbietern, Banken, Versicherungen oder anderen Geschäftspartnern. Überprüfen Sie ein- bis zweimal pro Jahr die elektronischen Verträge auf ihre Aktualität und verschieben Sie diejenigen, deren Gültigkeit abgelaufen ist, in einen Archivordner. 

Bei der Vorbereitung auf die Due Diligence führt kein Weg an einer kompletten, aktuellen und digitalen Ablage vorbei. Damit gewährleisten Sie, dass Sie all Ihre Unterlagen für allfällige Prüfungen oder Analysen schnell und übersichtlich zur Hand haben. Zwei Extratipps erleichtern Ihnen das Vorgehen zusätzlich:

  • Bitten Sie Ihre Treuhänderin bzw. Ihren Treuhänder, Ihnen die kompletten Buchhaltungsunterlagen in Excel und als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen. Der Aufwand für die elektronische Ablage dieser Unterlagen liegt bei ca. 30 Minuten pro Jahr. Allerdings verschafft Ihnen diese Massnahme die Möglichkeit, zu jeder Zeit eine lückenlose Übersicht zu gewinnen.
  • Nehmen Sie regelmässig an Schulungen Ihres Softwareanbieters teil, um Ihre Fähigkeiten hinsichtlich der Nutzung Ihrer Finanzbuchhaltungs-, Personalverwaltungs- oder Lagerbewirtschaftungssoftware auszubauen. Dadurch sind Sie in der Lage, die Tools effizient zu nutzen und rasch an die benötigten Informationen für die Due-Diligence-Prüfung zu gelangen.

4. Bewahren Sie Unterlagen über die gesetzlichen Pflichten hinaus auf

In Ihrem Geschäftsalltag richten sich die Fristen und Aufbewahrungspflichten nach den Regelungen aus dem Obligationenrecht. Das gilt beispielsweise für die Erstellung von GV- oder VR-Protokollen.

Allerdings kann es sinnvoll sein, im Zusammenhang mit der Due-Diligence-Prüfung bestimmte Informationen über die gesetzlichen Pflichten hinaus aufzubewahren. Dadurch minimieren Sie nicht nur die Risiken im Due-Diligence-Prozess, sondern signalisieren als Verkäuferin bzw. Verkäufer ein Maximum an Transparenz. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Revision der Jahresabschlüsse. Revidierte Abschlüsse werden von potenziellen Käuferinnen und Käufern deutlich besser honoriert als nicht revidierte.

5. Vertrauen Sie nicht allein auf Checklisten

Im Internet gibt es viele Due-Diligence-Checklisten, die ein Gefühl dafür vermitteln, welche Dokumente im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung bereitzustellen sind. Diese Listen geben durchaus eine gute Orientierung und bieten einen ersten Überblick über den bevorstehenden Aufwand. Sie berücksichtigen allerdings nicht die Besonderheiten Ihres Unternehmens. Die Anforderungen an die Dokumentation richten sich nach Gesellschaftsform, Branche, Marktumfeld und Geschäftsmodell. Lassen Sie sich daher frühzeitig von einer erfahrenen M&A-Beraterin bzw. einem M&A-Berater begleiten. Diese Person begleitet Sie im gesamten Prozess der Unternehmensbewertung und des Unternehmensverkaufs.

Wenn die Due-Diligence-Prüfung näher rückt, empfiehlt es sich, zusätzliche Beraterinnen und Berater – beispielsweise Treuhänder oder Anwältinnen – an Bord zu holen. Sie verfügen über die hierfür erforderliche Expertise, unterstützen Sie bei der zeitnahen Bereitstellung der benötigten Unterlagen und sorgen im gesamten Prozess der Due Diligence für spürbare Entlastung. 

Porträt von Jürg Tauss

Jürg Tauss

Transaction Manager M&A

Jürg Tauss ist seit über 20 Jahren im Bereich M&A und Corporate Finance tätig. Dabei unterstützt er zahlreiche Firmeneigentümerinnen und Finanzinvestoren im Rahmen von Unternehmenstransaktionen (Kauf, Verkauf und Zusammenschlüsse). In seiner Rolle bei UBS verantwortet er zudem das Thema Unternehmensbewertung.

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