Umwandlungssatz kann Argument sein
Umwandlungssatz kann Argument sein
Was aber war seit dem Informationsabend passiert? Hannes Schoch, der damals jährlich 300000 Franken verdiente und die ordentliche Pensionierung plante, sah sich das Reglement und die Korrespondenz der Pensionskasse seines Arbeitgebers zum ersten Mal genauer an – und war überrascht. Seine betriebliche Vorsorgeeinrichtung hatte ihm per Jahresende eine erneute, nicht unbedeutende Senkung des Umwandlungssatzes angekündigt.
Bei Hannes Schochs Pensionskassen- Guthaben in der Höhe von insgesamt 1,6 Millionen Franken würde die Reglementsänderung erheblich ins Gewicht fallen. Neben der Pensionskasse besassen Hannes und Marlies eine selbstbewohnte Immobilie im Wert von 1,2 Millionen Franken, die mit einer Hypothek von 500000 Franken belastet war, sowie Barvermögen von 800000 Franken. Auf 3a-Konti lagen zudem 180000 Franken. Hannes Schoch zögerte nicht lange. Nach einem ersten Gespräch mit UBS-Vorsorgeexpertin Fabienne Suter fasste er eine Frühpensionierung effektiv ins Auge und entschied sich nach einem weiteren Gespräch, in dem sie ihm die finanziellen Möglichkeiten aufzeigte, dafür. In Schochs Fall bedeutete dies, dass er sechs Monate später sein Arbeitsverhältnis beendete und damit noch vom bisherigen, für ihn vorteilhafteren Pensionskassen- Reglement profitieren konnte.
Es gibt Alternativen zur Frühpensionierung
Es gibt Alternativen zur Frühpensionierung
«Neben Frühpensionierungen sind inzwischen Teilpensionierungen und Pensumsreduktionen ebenfalls beliebt, weil sie finanziell weniger einschneidend sind. Der Arbeitgeber muss allerdings mitziehen und der Angestellte in Raten loslassen können», erklärt Fabienne Suter. Tatsächlich leisten Arbeitgeber und Angestellte in den letzten zehn Jahren vor der Pensionierung die höchsten Beiträge an die Pensionskasse. Damit wird durchschnittlich rund ein Drittel des gesamten Pensionskassen-Vermögens erwirtschaftet. Das heisst umgekehrt, dass der Gegenwert von bis zu sechs Jahreslöhnen fehlen kann. Als Faustregel gilt nämlich, dass eine Frühpensionierung pro Jahr vorzeitiger Erwerbsaufgabe ungefähr ein Jahressalär kostet. Darin eingerechnet sind die wegfallenden Pensionskassen- Beiträge, der fehlende Zinseszins bis zur ordentlichen Pensionierung sowie der tiefere Umwandlungssatz, der lebenslänglich eine tiefere Rente generiert. Gleichzeitig werden bis zur ordentlichen Pensionierung weiterhin AHV-Beiträge fällig. Im Fall des Ehepaars Schoch lag der Nichterwerbstätigen-Beitrag für die beiden jährlich bei rund 6000 Franken.
«Die AHV ist ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor für eine Frühpensionierung und in jedem Vorsorgeplan ein wichtiger Punkt», betont Fabienne Suter. Hannes Schoch liess sich indes von den Gesamtkosten seiner Frühpensionierung nicht beeindrucken, denn damit konnte er sich die schon länger ersehnte Lebenszeit frei von Leistungsdruck kaufen. Marlies ihrerseits drängte darauf, die Auszahlung aus der Pensionskasse ihres Mannes auf 400000 Franken zu beschränken, weil ihr die Gewissheit einer höheren lebenslänglichen Rente sehr wichtig war. Überzeugt hatte ihn darüber hinaus das bewährte Vermögenskonzept (siehe Grafik). Die Vermögenswerte des Ehepaars von 1,4 Millionen Franken bestehend aus dem Teilkapitalbezug der Pensionskasse, dem Barvermögen sowie den 3a-Konti wurden in drei Vermögenstöpfe aufgeteilt, die jeweils unterschiedliche Aufgaben übernehmen.
Im ersten Topf liegt ausschliesslich Liquidität. Diese dient der Deckung der kurzfristigen Einkommenslücke, unter anderem infolge der Frühpensionierung, und umfasst auch eine «eiserne Reserve». Der zweite Topf dient einerseits der Deckung der längerfristigen Ausgabenüberschüsse, und somit zur Absicherung des langfristigen Lebensunterhalts. Andererseits dient er der Verwirklichung der eigenen Ziele zu Lebzeiten. Im dritten Topf schliesslich liegen weitere 300000 Franken, die die Schochs vorerst nicht benötigen und die sie zu gegebener Zeit ihren beiden Kindern vermachen wollen.
«Zeit ist unser kostbarstes Gut und unbezahlbar. Sich freie Zeit zu kaufen ist in diesem Sinn eine kostspielige Angelegenheit. Wie bei jeder grossen Anschaffung ist deshalb eine rechtzeitige Planung zu empfehlen, um optimal vorbereitet zu sein», sagt UBS-Vorsorgeexpertin Fabienne Suter. Dank einer umfassenden Vorsorgeplanung ist für die Schochs die Frühpensionierung gesichert und sie können ihren Ruhestand nun unbeschwert geniessen. Damit ist ein Traum wahr geworden.
Die zentralen Fragen
Die zentralen Fragen
Wer vor dem Entscheid Frühpensionierung, Teilpensionierung oder Pensumsreduktion steht, sollte diese Fragen prüfen und beantworten:
- Was sagt der Ehepartner beziehungsweise Lebenspartner zu den Plänen und Vorstellungen?
- Wann lässt es die Pensionskasse frühestens zu, in Rente zu gehen? Reichen die Einnahmen?
- Ermöglichen der Arbeitgeber und das Pensionskassen-Reglement als Alternativen eine Teilpensionierung oder eine Pensumsreduktion – und was sind die jeweiligen finanziellen Konsequenzen?
- Machen bei einer Teilpensionierung Einkäufe in die Pensionskasse zur Anhebung der Rente Sinn?
- Ist ein Rentenvorbezug eine Variante oder sind andere Überbrückungslösungen wie ein frühzeitiger Bezug von 3a-Säulen sinnvoll?
UBS Vorsorgeplanung
UBS Vorsorgeplanung
Eine bevorstehende Pensionierung wirft viele finanzielle Fragen auf. Drei Elemente sind in der Planung besonders wichtig:
- Schaffen von Transparenz zur finanziellen Vorsorgesituation und Klären der persönlichen Wünsche für die Pensionierung.
- Erstellen eines Finanzplans zur Optimierung der Vorsorgegelder, etwa via Pensionskassen-Einkauf, Staffelung sowie Entscheid, ob Rente und/oder Kapital.
- Erarbeiten eines individuellen Anlagekonzepts für ausbezahlte Vorsorgegelder.
Entscheidend ist auch das konsequente Umsetzen und regelmässige Überprüfen des Plans. So können Anpassungen auf veränderte Lebenssituationen rechtzeitig vorgenommen werden. Die UBS Vorsorgeplanung unterstützt auf diesem Weg mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz.
Dieser Artikel wurde von NZZ Content Solutions im Auftrag von UBS erstellt.