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Schon die Beauftragung von Handwerkerinnen und Handwerkern muss gut geplant sein. Die Auswahl erfordert ein systematisches Vorgehen. So sollten Sie zunächst zwei oder mehr Richtofferten für die geplanten Arbeiten einholen. Anschliessend folgt die Vereinbarung verbindlicher Offerten und die Vereinbarung über die Vergabe der Arbeit. Dabei müssen Sie jedoch einiges beachten.

Was ist eine Richtofferte?

Die Richtofferte stellt einen Kostenvoranschlag dar, den die Handwerker zu einem bestimmen Arbeitsprojekt abgeben. Sie ist jedoch in aller Regel rechtlich nicht bindend, was klar festgehalten werden sollte.

Besteller holen sich während der Planung eines Bauprojekts von verschiedenen Handwerkern Richtofferten ein. Sie dienen einer ersten preislichen Orientierung. So erhalten Sie eine Übersicht über die Angebote und können die Anbieter auf den für Sie besten eingrenzen. In der Folge kann der Vertrag final und verbindlich mit dem gewünschten Unternehmen ausgehandelt werden.

Inhaltliche Elemente von Offerten

Eine Offerte sollte möglichst detailliert und umfassend ausfallen, damit keine wichtigen Kostenblöcke vergessen werden. Dies gilt auch für die Richtofferte. Auf jeden Fall sollte schon die Richtofferte den Gültigkeitszeitraum enthalten, für den sie gilt. Für bestimmte Projekte haben viele Anbieter bereits einen standardisierten Fragenkatalog für die Erstellung einer Richtofferte entwickelt.

Die wichtigsten Elemente einer Offerte

  • Name und Adresse des Bestellers
  • Name und Adresse des Handwerksunternehmens
  • Gültigkeitsdauer der Offerte
  • Sämtliche Sachkosten
  • Arbeitskosten
  • Zusatzkosten
  • Zahlungsbedingungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sind die Kostenangaben in Offerten verbindlich?

Angaben in Offerten sind grundsätzlich verbindlich. Es kann im Wesentlichen auf zwei Arten abgerechnet werden:

Die eine richtet sich nach dem Aufwand, also nach der aufgewendeten Zeit, nach Mengen und Flächen, zum Beispiel der Bodenbeläge und Wandanstriche. Bei dieser Variante ist der offerierte Preis nicht bindend, der Ansatz pro Stunde, pro Laufmeter usw. hingegen schon. In diesem Fall rechnet der Handwerker am Schluss nach seinem effektiven Aufwand ab. In der Baubranche spricht man auch von «Regiearbeiten». Ist nichts anderes abgemacht, wird in der Regel nach dieser Methode abgerechnet – natürlich auf das Risiko hin, dass es am Ende teurer wird als angenommen. Hier ist es wichtig, die Inhalte der Arbeiten, Materialien und die effektiven Kosten (Stundenansatz, Materialkosten pro Quadratmeter usw.) zu definieren, wobei zu beachten ist, dass nachträgliche Änderungen erheblichen Einfluss auf die Kosten haben können.

Die andere Variante ist es, eine Pauschale für die jeweilige Arbeit zu vereinbaren. Bei einer solchen Offerte muss das Unternehmen die im Rahmen der Pauschale offerierten Arbeiten grundsätzlich zum angebotenen Preis ausführen. Eine nachträgliche Änderung der Arbeiten kann dazu führen, dass zusätzliche Kosten über die Pauschale hinaus anfallen. Die Auswirkung auf die Kosten und die Dauer der Arbeiten muss vor der Ausführung von Änderungen klar sein.

Wichtig zu beachten ist, dass für jede Position separat geregelt wird, ob nach Aufwand oder pauschal abgerechnet wird, es sei denn, es wird gesamthaft eine Pauschale vereinbart. Die Regelung einer Pauschale muss ausdrücklich und klar festgehalten werden.

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Wie kann man sich gegen Mehrkosten absichern?

Wünscht der Besteller einen fixen Pauschalpreis, muss er dies klar, am besten schriftlich, so regeln. Dabei ist an alle Details zu denken: Material- und Wegkosten, Vorbereitungsarbeiten, Mehrwertsteuer usw. Hilfreich sind bei diesem Vorgehen Musterverträge für Handwerkeraufträge. Solche können in der Regel von Verbänden bezogen werden.

Klare schriftliche Vertragsgrundlagen und detaillierte Beschreibungen von Leistungen bieten mehr Sicherheit und Klarheit als mündliche Abmachungen. Wichtig ist es dabei, dass die eigenen Budgetvorgaben und die mit der Bank abgesprochenen Limiten berücksichtigt werden. Dabei ist genügend Spielraum für unerwartete Ereignisse einzuberechnen.

Zu beachten ist, dass nachträgliche Änderungen erheblichen Einfluss auf die Kosten und die Dauer der Arbeiten haben können und dazu führen, dass der Pauschalpreis nicht mehr gilt.

Abweichung der Offerte: die 10-Prozent-Regel

Erhebliche Kostenüberschreitungen, die nicht vom Besteller verursacht werden, müssen in der Regel nicht akzeptiert werden. Allgemein ist von einer Toleranz in einer Grössenordnung von ca. 10 Prozent auszugehen. In der Praxis ist daher oft die Rede davon, dass Abweichungen in diesem Bereich vom Besteller toleriert werden müssen – es sei denn, es ist klar etwas anderes oder eine Pauschale vereinbart worden. In weniger detailliert ausgearbeiteten Vorprojekten ist eine höhere Toleranzschwelle zu akzeptieren.

Zu beachten ist, dass nachträgliche Anpassungen einen erheblichen Einfluss auf den Preis und die Dauer der Arbeiten haben können. Auch diese sind gut zu dokumentieren.

Annahme oder Ablehnung der Richtofferte

Eine Richtofferte ist in der Regel unverbindlich, was klar gekennzeichnet werden sollte. Dies hat auch Vorteile für die Besteller. Denn durch die Anfrage von zwei oder mehr unverbindlichen Richtofferten können Sie den für Sie günstigsten Anbieter auswählen. Dabei sollten Sie jedoch nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf andere massgebende Elemente wie beispielsweise die Qualität der Arbeit und der Materialien oder die Verfügbarkeit des Anbieters. Immer wieder kommt es vor, dass das teurere Angebot tatsächlich das passendere ist. Deshalb sollten Sie die Details der Richtofferte genau vergleichen.

Vorteile einer Richtofferte

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Vorteile für Besteller

  • Erste Orientierung über die Kosten
  • In der Regel rechtlich nicht bindend
  • Mehrere Richtofferten können eingeholt werden

Vorteile für Handwerker

  • Mehrere Richtofferten können abgegeben werden
  • In der Regel rechtlich nicht bindend

Dokumentation der getroffenen Vereinbarungen

Generell sind auch mündliche Absprachen verbindlich. Allerdings sind solche allgemein und gerade bei der Vergabe von Bauprojekten wenig empfehlenswert. Denn mündliche Absprachen lassen sich naturgemäss schlecht belegen und laden zu Missverständnissen ein. Daher sollten die rechtlichen Vereinbarungen zwischen Besteller sowie Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern stets schriftlich festgehalten werden. Dies gilt auch für Anpassungen. Bei unklaren Vertragspassagen sollten Sie auf jeden Fall nachfragen und sich bei Bedarf Rat bei einem Spezialisten holen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Bewahren Sie den gesamten Schriftverkehr sicher auf, falls es später zu einem Streit kommen sollte.

Die Offerte sollte möglichst detailliert ausfallen. Selbst bei kleineren Aufträgen lohnt es sich, vor der Auftragsvergabe eine Besichtigung vor Ort durchzuführen. So ist der Handwerker oder Unternehmer in der Lage, die besonderen Bedingungen richtig einzuschätzen. Ausserdem kann er nicht im Nachhinein geltend machen, dass wegen besonderer Umstände Zusatzaufwendungen nötig gewesen seien.

Es empfiehlt sich, eine schriftliche Auftragsbestätigung zu verfassen und klar festzuhalten, welche Bedingungen gelten.

Wo kann man sich im Streitfall beraten lassen?

Gewisse Organisationen bieten Unterstützung an; für Mitglieder teilweise sogar kostenlos oder zu vergünstigten Tarifen.

Ausserdem kann man sich an unabhängige Bauherrenberater oder sonstige Expertinnen und Experten wenden, die den Sachverhalt prüfen und je nachdem auch einen Kompromissvorschlag unterbreiten.

Im Übrigen haben auch Fachverbände wie der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverband (SIA), der Maler- und Gipserverband (SMGV) oder andere Verbände Expertinnen und Experten, die solche Fälle prüfen und Lösungsvorschläge unterbreiten. Es kann sich auch lohnen, eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen.

Je nach Situation ist es sinnvoll, frühzeitig – allenfalls schon im Rahmen der Vertragsverhandlungen – Experten oder rechtlichen Beistand anzurufen und nicht erst, wenn Probleme auftreten.

Fazit

Unverbindliche Richtofferten dienen dazu, einen Überblick über die Kosten zu gewinnen und die ausführenden Unternehmen auszuwählen. Vor dem tatsächlichen Beginn der Arbeit sollte jedoch eine rechtlich bindende Vereinbarung getroffen werden. Diese sollte schriftlich festgehalten werden und möglichst detailliert ausfallen. Wer genügend Zeit in die vertraglichen Vereinbarungen investiert, kann sich viel Ärger ersparen.

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