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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die AHV-Rente wird periodisch an die Inflation in der Schweiz angepasst
  • Sind Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben in unterschiedlichen Währungen, besteht ein Währungsrisiko, das sich teilweise absichern lässt
  • Einen Grossteil Ihrer Anlagen in der Währung des Wohnlandes zu halten, senkt das Währungsrisiko
  • Doppelbesteuerungen sind häufig durch Abkommen geregelt und dadurch rückforderbar
  • Regeln zur Krankenversicherung für EU, EFTA und UK sind über Abkommen festgelegt

Leben im Ausland bedeutet auch, sich mit einem anderen Gesundheitssystem, einem anderen Steuerumfeld und mit anderen Inflationsrisiken als in der Schweiz befassen zu müssen. Auch könnten Sie mit Währungsrisiken konfrontiert sein. Das soll Sie nicht erschrecken, wenn Sie Ihren Ruhestand im Ausland verbringen wollen. Sie sollten jedoch die spezifischen Unterschiede zwischen der Schweiz und Ihrem Auswanderungsland kennen.

Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf Ihre künftige Finanzverwaltung und Anlagestrategie legen. Im Idealfall schon vor der Auswanderung und immer unter Berücksichtigung der länderspezifischen Unterschiede sowie Ihrer individuellen Ausgangslage.

Bedeutung der Inflation für Renteneinkommen

Ihr Einkommen nach der Pensionierung kommt in der Regel aus drei Quellen: Aus der AHV, aus der Pensionskasse und aus Vermögenserträgen. Bei der AHV überprüft der Bundesrat alle zwei Jahre, ob sie an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden soll, bei starker Teuerung sogar häufiger. Doch was das für Sie im Ausland heisst, hängt auch davon ab, wie die Preis- und Lohnentwicklung in Ihrem neuen Wohnland im Vergleich zur Schweiz ist – je nachdem steigt oder sinkt die Kaufkraft Ihrer AHV-Rente. Die Renten der 2. Säule werden grundsätzlich nicht der Inflation angepasst. Somit senkt eine positive Teuerung die Kaufkraft Ihrer Pensionskassenrente auf jeden Fall.

Fragen zum Ruhestand im Ausland

Auch wenn Sie sich schon gut auf Ihren Ruhestand im Ausland vorbereitet haben, bleiben möglicherweise doch noch Fragen unbeantwortet. Wir beraten Sie gerne.

Währungsrisiken sind teilweise absicherbar

Sowohl bei der 1. wie auch bei der 2. Säule können Sie entscheiden, ob Sie die monatlichen Zahlungen auf ein Schweizer Konto in Schweizer Franken oder auf ein Konto in Ihrem Wohnland in der lokalen Währung erhalten wollen. Sind Einkommen und Ausgaben in unterschiedlichen Währungen, besteht für Sie ein Währungsrisiko. Verliert die Landeswährung gegenüber dem Franken an Wert, ist es für Sie von Vorteil, jeweils nur den Betrag in Landeswährung zu wechseln, den Sie für Ihren Lebensunterhalt benötigen. UBS kann Sie gerne zum Thema Währungsrisiken beraten.

Doppelbesteuerung bei Auszahlung von Vorsorgekapital vermeiden

Auszahlungen von Vorsorgegeldern, also Kapital aus der Pensionskasse oder der Säule 3a, unterliegen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Bezugs Ihren Wohnsitz bereits im Ausland haben, der Quellensteuer im Kanton, in dem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat. Diese Quellensteuer können Sie zurückfordern oder an die im Ausland fällige Besteuerung anrechnen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in einem Land wohnen, welches mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat. Und dass dieses DBA eine Rückerstattung oder eine Anrechnung auch vorsieht. Das ist etwa bei den meisten Staaten der EU und der EFTA der Fall. Konsultieren Sie hierfür die vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) publizierte Liste

Portfolio: höherer Anteil in Landeswährung

Wenn Vermögensverzehr ein wichtiger Beitrag zur Deckung Ihres Lebensunterhalts darstellt, kann Einkommen aus Vermögenswerten ebenfalls einem Währungsrisiko ausgesetzt sein. Das Risiko lässt sich mildern, indem ein Teil Ihres Portfolios auf Anlagen in der Landeswährung umgeschichtet wird. Diese Strategie empiehlt sich vor allem dann, wenn Sie in einem Land leben, in dem die Auswahl an Anlagen hinsichtlich Risikostreuung und Diversifikationsmöglichkeiten gross genug ist. In Schwellenländern kann das schwierig sein. Dort bleiben Sie besser in Franken und anderen stabilen Währungen wie Dollar oder Euro investiert. Generell ist eine Verteilung der Anlagen auf verschiedene Währungen eine Diversifikatonsstrategie, die das Verlustrisiko senkt. Daneben müssen Sie bei der Optimierung Ihrer Anlagestrategie auch berücksichtigen, welche steuerlichen Folgen die Anpassungen für Sie in Ihrem Wohnland haben.

Steuern und nochmals Steuern

Steuern spielen nicht nur bei der Auszahlung von Vorsorgekapital und bei der Optimierung der Anlagestrategie eine Rolle – je nach Wohnland gibt es weitere steuerliche Faktoren zu berücksichtigen, die sich stark von jenen der Schweiz unterscheiden. Unglückliche Konstellationen von Einkommen, Einkommensart, Staatsbürgerschaft und Wohnland können zu nicht vermeidbaren Doppelbesteuerungen führen. Doch das sollte die Ausnahme sein, denn die Schweiz hat inzwischen mit über 100 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die genau das verhindern sollen. Und die Schweiz ist laut Aussage des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) bestrebt, die Zahl der DBA zu erhöhen.

Aber auch mit Doppelbesteuerung kann die Steuersituation komplex sein. Je nach Einkommensart können unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung kommen. Auch bei der Frage, ob und wie Vermögen oder Kapitalgewinne besteuert werden, bestehen grosse Unterschiede. Und nicht zuletzt unterscheiden sich Erbschaftsgesetze wie auch Erbschaftssteuern. Sie sind gut beraten, wenn Sie bezüglich Steuern vor der Auswanderung Rat und Unterstützung einholen.

Das beste Land für den Ruhestand

Finnland bietet zurzeit (Stand November 2022) für Rentnerinnen und Rentner die beste Lebensqualität und dies erst noch zu tieferen Kosten als in der Schweiz. Zugegeben: Wo man sich im Ruhestand wohl und gut aufgehoben fühlt, hängt von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt vom familiären Umfeld und vom Freundeskreis. Doch das Chief Investment Office von UBS hat untersucht, wie sich 26 Länder hinsichtlich Lebensqualität und Lebenshaltungskosten speziell für Rentnerinnen und Rentner unterscheiden.

Für die Studie wurde einerseits analysiert, wie hoch das Vermögen sein soll, um 30 Jahre Ruhestand für eine Einzelperson zu finanzieren. Andererseits wurde für Rentnerinnen und Rentner der Lebensqualitätsindex verglichen, der auf folgende Faktoren fokussiert: Gesundheitsinfrastruktur, Sicherheit, politische Stabilität und Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und Qualität der Infrastruktur.

In der Schweiz muss das Vermögen mit Abstand am höchsten sein, nämlich etwas mehr als 1,2 Mio. Franken. Dafür geniesst man eine hohe Lebensqualität, die sich in 74 Punkten niederschlägt. Geschlagen wird die Schweiz deutlich von Finnland mit 83 Punkten – dies bei einem benötigten Vermögen von rund 1 Mio. Franken. Höhere oder ähnliche Lebensqualität wie die Schweiz, dabei zu tieferen Lebenshaltungskosten, bieten unter anderen auch Dänemark, Norwegen, Kanada, Australien und Neuseeland. Deutschland und Frankreich fallen bei der Lebensqualität leicht ab, dafür wird deutlich weniger Vermögen benötigt.

Gesundheit im Alter immer kostbarer

Wer in ein Land der Europäischen Union oder der EFTA (Fürstentum Liechtenstein, Island und Norwegen) oder ins Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland (UK) auswandert und aus der Schweiz eine Rente bezieht, hat es auf den ersten Blick einfach: Die Grundversicherung muss in der Schweiz abgeschlossen werden. Doch je nach EU-Land ist ein zweiter Blick ratsam: Wenn Sie in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich oder Spanien wohnen, haben Sie und Ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Schweizbefreien zu lassen und dafür in Ihrem Wohnland einer Krankenversicherung beizutreten.

Die Entscheidung ist allerdings unwiderruflich und will daher gut überlegt sein. In Frankreich sind beispielsweise die Krankenversicherungen eher günstiger, in Deutschland sind die Beiträge vom Einkommen abhängig und daher für die meisten Auslandschweizerinnen und -schweizer teurer. Und unter den Schweizer Krankenversicherungen, die eine Versicherung für EU, EFTA oder UK anbieten, können Sie, wie in der Schweiz, jedes Jahr diejenige mit den günstigsten Prämien auswählen. Die Prämien pro Land und Versicherung – für Rentnerinnen und Rentner ist jeweils die Seite «mit Unfall» massgeblich – wird jedes Jahr vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlicht.

Auf die Qualität der Gesundheitsversorung hat Ihr Entscheid keinen Einfluss. Mit einer Ausnahme: Wenn Sie weiter in der Schweiz versichert sind, können Sie sich bei Wahleingriffen auch in der Schweiz behandeln lassen. Und es gibt noch einen finanziellen Unterschied: In der Schweiz versicherte Personen, die im Ausland (EU, EFTA, UK) in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, dürfen eine Prämienverbilligung beantragen.

Ausserhalb der EU und EFTA können Schweizer Rentnerinnen und Rentner häufig in ein lokales Krankenversicherungssystem eintreten oder aber eine private nationale oder internationale Versicherung abschliessen. Wie in der Schweiz ist es zudem auch in vielen anderen Ländern so, dass nicht alle Kosten bei Behandlungen im Urlaub gedeckt sind. Dafür müssen spezielle Ausland- oder Ferienversicherungen abgeschlossen werden.

Änderungen rechtzeitig angehen

Sie sehen, der Ruhestand im Ausland kann diverse Veränderungen bei der Verwaltung der eigenen Finanzen mit sich bringen. Doch wenn Sie sich vorbereiten und wo immer nötig beraten lassen, sind die Herausforderungen gut zu meistern.