AHV-Beitragslücken: alles über Ursachen, Vermeidung und Schliessung
Wer in der AHV Beitragslücken aufweist, wird zur Pensionierung eine niedrigere Rente erhalten. Doch wie entstehen diese Beitragslücken? Und was kann man gegen sie tun?
Inhalt:
Inhalt:
- Beitragslücken entstehen, wenn AHV-Beitragspflichten nicht erfüllt werden.
- Für ein fehlendes Beitragsjahr sinkt die monatliche Rente um rund 1/44 bzw. 2,3 Prozent.
- Ein möglicher Grund für Beitragslücken: AHV-Anmeldung während des Studiums vergessen.
- Nicht geleistete Beiträge können Sie grundsätzlich fünf Jahre im Anschluss nachzahlen.
- Zum Fazit
Wenn Sie lückenlos ihre Beitragspflichten erfüllt haben, erhalten Sie bei der Pensionierung zum Referenzalter eine Vollrente der AHV. Diese Lückenlosigkeit setzt voraus :
- Die AHV-Beiträge haben Sie ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Lebensjahrs bis zum Erreichen des Referenzalters ohne Unterbrechungen gezahlt. Bei Männern ergeben sich daraus (Stand 2024) insgesamt 44 Beitragsjahre, bei Frauen 43 Jahre. Mit der AHV 21 wird das Referenzalter für Frauen ab 2025 schrittweise erhöht, sodass die Beitragsdauer ab 2028 für beide Geschlechter bei 44 Jahren liegt.
Damit die Vollrente die maximale Höhe erreicht, ist zudem diese Bedingung zu erfüllen:
- Während dieser Jahre betrug das durchschnittliche Einkommen (Erwerbseinkommen zuzüglich Betreuungs- und Erziehungsgutschriften) mindestens 88 200 Franken pro Jahr. Bei der Berechnung dieses Durchschnitts wird berücksichtigt, dass frühere Einkommen inflationsbedingt tiefer lagen.
Die monatliche Maximalrente beträgt für eine Einzelperson 2450 Franken und 3675 Franken für ein Ehepaar. Für jedes Jahr, in dem Sie keine AHV-Beiträge geleistet haben, wird Ihre Rente um 1/44 gekürzt. Das sind rund 2,3 Prozent .
Wenn Sie weniger als 44 Jahre (Frauen: 43 Jahre) in die AHV eingezahlt haben, erhalten Sie keine Vollrente, sondern eine Teilrente. Das gilt auch für die Mindestrente, die je nach Anzahl der fehlenden Beitragsjahre gekürzt wird.
Es gibt mehrere Gründe, die dazu führen, dass die Versicherungspflicht zeitweise unterbrochen wird oder dass trotz bestehender Versicherungspflicht keine Beiträge an die AHV eingezahlt werden.
Wie können AHV-Beitragslücken entstehen?
Wie können AHV-Beitragslücken entstehen?
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Rechtzeitig erkannte Beitragslücken können Sie möglicherweise entweder schliessen oder kompensieren. Unter Umständen ist es damit möglich, dass Sie die Maximalrente erreichen.
AHV-Beitragslücken schliessen: So geht’s
- Nachzahlen: Fehlende AHV-Beitragsjahre können Sie innert fünf Jahren ausgleichen, sofern Sie vorher in der AHV versichert waren. Danach ist die Nachzahlung nicht mehr möglich.
- Erziehungsgutschriften: Eltern profitieren von Erziehungsgutschriften für die Jahre, in denen ihre Kinder bis 16 Jahre alt waren. Für jedes Jahr können sie sich bei der Ausgleichskasse eine Gutschrift in Höhe der dreifachen jährlichen Minimalrente – aktuell 44 100 Franken – als fiktives Einkommen anrechnen lassen.
- Betreuungsgutschriften: Wenn Sie vor der Pensionierung pflegebedürftige Verwandte betreuen und dies bei der AHV melden, erhalten Sie für jedes gemeldete Jahr ebenfalls die dreifache jährliche Minimalrente angerechnet.
- Kompensationen: Wer eine Lehre zwischen dem 17. und 20. Lebensjahr absolviert hat, kann diese sogenannten Jugendjahre geltend machen. Für Beitragslücken, die vor 1979 entstanden sind, gibt es ebenfalls bis zu drei Ausgleichsjahre.
- Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus: Sofern Sie über das Referenzalter hinaus weiterarbeiten, können Sie mit diesen zusätzlichen Jahren, bis Sie Ihr 70. Lebensjahr erreicht haben, unter gewissen Voraussetzungen frühere Beitragslücken schliessen.
AHV-Beitragslücken vorbeugen
Bestehen bei Ihnen Beitragslücken? Das finden Sie heraus, indem Sie den Auszug Ihres individuellen Kontos (IK-Auszug) bei Ihrer Ausgleichskasse anfordern. Dabei erfahren Sie auch das Jahr, in dem die Lücken entstanden sind. Achten Sie darauf, dass Sie Auszüge sämtlicher Konten bestellen, die die AHV für Sie führt.
Wissenswert
Sie können Ihre Beitragslücke trotz Nachzahlung, Gutschriften oder Kompensationen nicht schliessen? Dann bieten sich folgende Schritte für einen finanziell abgesicherten Ruhestand an:
- Prüfen Sie, mit welchen Einkünften Sie im Alter rechnen können (beispielsweise mittels unseres Pensionsrechners).
- Eine umfangreiche Budgetplanung stellt sicher, dass Ihre Einnahmen die zu erwartenden Ausgaben decken werden.
- Klafft eine Vorsorgelücke, lässt sich diese durch das steuerbegünstigte Sparen der Säule 3 schliessen .
Alternativ zum Vermögensaufbau durch die 3. Säule können Sie Ihren Renteneintritt teilweise oder ganz über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufschieben.
- Das Referenzalter für Frauen wird ab dem Jahr 2025 schrittweise auf 65 Jahre angehoben und damit an das Referenzalter der Männer angeglichen. Ab 2028 erwartet die AHV von Frauen demnach ebenfalls 44 Beitragsjahre statt bislang 43 Jahre. In den Jahren des Übergangs steigt die beitragspflichtige Zeit um je drei Monate an.
- Mit der Reform AHV 21 ist es seit dem 1. Januar 2024 möglich, über das Referenzalter hinaus weiterzuarbeiten und sich dafür AHV-Beiträge anrechnen zu lassen, sofern Sie nicht bereits eine Maximalrente haben. Wenn Sie weniger als 16 800 Franken im Jahr verdienen, können Sie selbst entscheiden, ob Sie dafür AHV-Beiträge abführen wollen oder den Freibetrag in Anspruch nehmen.
- Bis zum Alter von 70 Jahren können Sie einmalig eine Neuberechnung Ihrer Rente beantragen, die das nach dem Referenzalter erzielte Einkommen berücksichtigt. Wer zum Jahresanfang 2024 das 70. Altersjahr noch nicht erreicht hat, aber Beiträge über das Referenzalter hinaus entrichtet hatte, kann rückwirkend eine Neuberechnung der Rente verlangen. Dabei sollte die AHV-Ausgleichskasse prüfen, ob Beitragslücken auf diese Weise noch geschlossen werden können.
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner werden heute wesentlich älter als noch vor wenigen Generationen. Gleichzeitig steigen die Ausgaben während der Pensionierung stetig. Umso wichtiger ist es, Beitragslücken zu vermeiden. Um Massnahmen wie Nachzahlungen, Kompensationen oder den Aufbau von Vermögen durch die 3. Säule frühzeitig zu planen, sollten Sie daher auslösende Faktoren für eine Beitragslücke rechtzeitig bedenken. So gewährleisten Sie, Ihren Lebensstandard auch im Alter zu halten und Ihre Pensionsjahre in vollen Zügen zu geniessen.
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