Lebenshaltungskosten im Ruhestand: So planen Sie Ihr Budget
Mit dem Eintritt in das Rentenalter verändern sich auch die Lebenshaltungskosten. Welche Ausgaben sinken, welche steigen und wie Sie Ihr Budget planen, lesen Sie hier.
Inhalt:
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- Mit einem Budget lässt sich eine Vorsorgelücke erkennen und vorbeugen.
- Die Einnahmen der Säulen 1 und 2 decken in der Regel nur 60 Prozent des letzten Erwerbseinkommens ab.
- Die Gesundheits- und Pflegekosten steigen im Ruhestand immer weiter an.
- Gibt es eine Vorsorgelücke, lassen sich die Lebenshaltungskosten durch verschiedene Massnahmen senken.
- Zum Fazit
Die Pensionierung ist neben der Hochzeit oder der Geburt eines Kindes einer der wichtigsten Meilensteine im Leben. Mit dem Wechsel von der Arbeitswelt in den Ruhestand verändert sich der Alltag drastisch – und mit ihm die finanzielle Situation. Denn dann deckt die Rente aus der ersten und zweiten Säule nur noch knapp 60 Prozent des letzten Erwerbseinkommens ab. Um den vorherigen Lebensstandard ohne Abstriche halten zu können, sind üblicherweise 80 bis 90 Prozent des letzten Lohns vonnöten.
Wie viel Geld Ihnen genau ab der Pensionierung ausbezahlt wird, hängt von vielen Faktoren ab: Beziehen Sie beispielsweise Ihre AHV-Rente zwei Jahre früher, sinkt Ihre Rente um 13,6 Prozent. Für viele Schweizerinnen und Schweizer ist die Frühpensionierung Realität – egal ob freiwillig oder unfreiwillig.
Auch eine verlängerte Babypause oder eine Scheidung sind Gründe dafür, dass die Einnahmen aus den ersten beiden Säulen nicht für die Deckung der bisherigen Ausgaben ausreichen. Schnell entsteht dann eine Vorsorgelücke, die es zu schliessen gilt. Um einer finanziellen Schieflage im Alter vorzubeugen, lohnt es sich deshalb, die Lebenshaltungskosten frühzeitig zu ermitteln und anzupassen.
Genauso wie das Leben selbst, unterliegen auch die Lebenshaltungskosten für Wohnen, Essen, Freizeit oder Gesundheit einem stetigen Wandel. Sind sie mit dem Start der beruflichen Laufbahn meist noch gering, steigen sie gemeinsam mit dem Lebensstandard im Laufe der Jahre. Ihren Höhepunkt erreichen sie bei den meisten Schweizerinnen und Schweizern zwischen dem 40. und dem 65. Lebensjahr. Gemäss einer UBS-Studie liegen die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben mit Mitte 50 bei 7000 bis 8000 Schweizer Franken. Kaum veränderbare Posten wie Wohnen oder Steuern und Sozialabgaben fallen hierbei besonders stark ins Gewicht.
Mit dem Eintritt in das Rentenalter sinken die monatlichen Ausgaben wieder – jedoch weniger, als viele vermuten. Im Durchschnitt geben die Schweizerinnen und Schweizer dann noch knapp 6000 Franken monatlich aus. Hierbei bleibt es allerdings nicht, da mit einer höheren Lebenserwartung und der besseren medizinischen Versorgung auch die Gesundheits- und Pflegekosten zunehmen. Vor allem gegen Ende des Lebens steigen diese Gesundheitskosten exponentiell an und belaufen sich ab dem 95. Lebensjahr auf durchschnittlich 3000 Franken im Monat.
Ihre zukünftige Rente wird auf Basis der Beiträge berechnet, die Sie während des Erwerbslebens eingezahlt haben. Sie setzt sich zu unterschiedlichen Teilen aus den drei Säulen des Vorsorgesystems zusammen. Ohne Beitragslücken in der ersten Säule beträgt die minimale AHV-Rente 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente liegt bei 2450 Franken (Stand 2024). Wie hoch Ihre AHV-Rente ist, richtet sich dabei nach der Anzahl Ihrer Beitragsjahre. Sobald Sie eine Zeit ausgesetzt und keine Beiträge geleistet haben – beispielsweise durch einen Auslandsaufenthalt –, wird Ihre voraussichtliche AHV-Rente später dauerhaft um einen gewissen Prozentsatz gekürzt.
Die sogenannte BVG-Rente der zweiten Säule wird von der Pensionskasse verwaltet und berechnet. Zusammen mit der AHV-Rente sollten so grundsätzlich 60 Prozent des letzten Lohnes im Erwerbsleben abgedeckt werden. Bei der Pensionskasse haben Sie bei den meisten Kassen die Wahl, ob Sie die Leistungen als monatliche Rente, einmalige Kapitalauszahlung oder als Mischform erhalten möchten. Die genauen Modalitäten sind im Reglement Ihrer Pensionskasse ersichtlich. Wie hoch die BVG-Rente sein wird, bestimmt der Umwandlungssatz. Im BVG-Obligatorium liegt dieser aktuell bei 6,8 Prozent. Nach der Ablehnung der BVG-Reform an der Urne bleibt der Umwandlungssatz vorläufig unverändert, wobei viele Kassen mit überobligatorischen Leistungen bereits heute viel tiefere Werte festgelegt haben.
Mit den freiwilligen Leistungen der Säule 3a und 3b können Sie Ihr Altersguthaben zusätzlich vergrössern. Ihr angespartes Vermögen wird einmalig mit Erreichen des Referenzalters ausbezahlt, kann aber bereits ab fünf Jahre vor diesem abgerufen werden. Für einen früheren Bezug gibt es weitere Gründe wie z.B. Wohneigentumsförderung.
Habe ich eine Vorsorgelücke?
Wenn die 1. und die 2. Säule nicht genügen, um Ihren gewünschten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten, müssen Sie zusätzlich sparen. Finden Sie jetzt heraus, wie viel.
Um herauszufinden, wie viel Einkommen Ihnen in Form der Rente oder Kapitalauszahlung zur Verfügung stehen wird, müssen Sie alle drei Säulen berücksichtigen. Einen wichtigen Teil macht dabei die AHV-Rente (1. Säule) aus. Wie hoch diese sein wird, ist von der Anzahl der Beitragsjahre und der Höhe Ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens abhängig. Ob Sie Lücken haben, überprüfen Sie am besten alle fünf Jahre mit der Bestellung eines kostenlosen IK-Auszuges bei der AHV. Falls Sie später im Rahmen Ihrer Pensionierungsplanung eine ungefähre Schätzung Ihrer zukünftigen Rente ermitteln wollen, können Sie zudem bei der AHV-Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung anfordern. Diese ist ab dem Alter von 40 Jahren kostenlos.
13. AHV-Rente auf einen Blick
Ab 2026 erhalten alle Rentnerinnen und Rentner neben den bisher üblichen zwölf Monatsrenten eine 13. AHV-Rente zusätzlich pro Jahr. Wie genau diese ausbezahlt und finanziert wird, steht aktuell noch nicht fest.
Von Ihrer Vorsorgeeinrichtung erfahren Sie, wie viel Geld Ihnen aus der zweiten Säule ab der Pensionierung zur Verfügung stehen wird. Die Summe aus der ersten und der zweiten Säule wird jedoch in der Regel Ihre Lebenshaltungskosten nicht decken, da sie nur gut der Hälfte des letzten Erwerbseinkommens entspricht. Hier kann der freiwillige Vermögensaufbau der dritten Säule – die steuerbegünstigte Säule 3a und das freie Sparen im Ramen einer Säule 3b – Abhilfe schaffen. Mit diesem Vermögen sollten Sie in der Lage sein, 80 Prozent Ihres letzten Lohns im Ruhestand zu erhalten. So können Sie Ihre Lebenshaltungskosten weiterhin decken, ohne Abstriche machen zu müssen.
Sind die zu erwartenden Einnahmen zusammengetragen, sollten Sie sich einen Überblick über Ihre Ausgaben verschaffen. Hierbei sind nicht alle Lebenshaltungskosten im Rentenalter gleichzusetzen mit denen der Berufstätigkeit. Einige Ausgaben sinken stark oder fallen ganz weg. Dies ist beispielsweise bei der Arbeitsbekleidung oder Vorsorgebeiträgen der Fall.
Auch die Transportkosten reduzieren sich mit der Pensionierung durchschnittlich um die Hälfte. So entfällt das berufliche Pendeln komplett und das eigene Auto wird nur noch zum Einkaufen oder für Freizeitaktivitäten benötigt.
Differenzierter verhält es sich bei den Kosten für Nahrungs- und Genussmittel. Zwar fallen die Ausgaben für auswärtiges Essen am Arbeitsplatz weg, doch werden diese oft durch häufigere Treffen im Freundeskreis oder mit der Familie ersetzt.
Auch die Wohnkosten sinken nicht pauschal im Rentenalter. Hier sollten Sie immer Ihre individuelle Situation einbeziehen. Möchten Sie mit der Pension in ein kleineres Zuhause umziehen? Entscheiden Sie sich für ein altersgerechtes Wohnen? Einrichtungen mit zusätzlichem Pflegepersonal sind meist teurer als Mietwohnungen oder das eigene Haus und sollten in der Planung der Lebenshaltungskosten bedacht werden.
Mit der gewonnenen Freizeit haben viele Rentnerinnen und Rentner endlich die Gelegenheit, neuen Hobbys und Aktivitäten nachzugehen. Planen Sie hierfür vor allem in den ersten Jahren ein Budget ein, damit Sie sich Ihre grössten Wünsche erfüllen können. Im Laufe des Ruhestands und mit dem Älterwerden wird sich dieser Posten jedoch wieder minimieren.
Andersherum verhält es sich mit den Gesundheitskosten. Im Laufe des Berufslebens spielen diese für die meisten Menschen nur eine untergeordnete Rolle: Bis zum 50. Lebensjahr geben die Schweizerinnen und Schweizer monatlich durchschnittlich 1000 Franken für medizinische Leistungen aus. Während des Ruhestands verdoppelt sich dieser Posten und steigt zum Lebensende hin immer weiter an. Da die Ausgaben von vielen Faktoren wie der Lebensdauer und der Schwere einer Erkrankung abhängen, empfiehlt sich ein separat zurückgelegter Sparbetrag. So haben Sie immer einen Teil Ihres Vermögens in Reserve, ohne Ihre monatliche Rente zu stark zu belasten.
Wie genau sich die Lebenshaltungskosten aufteilen und welches Budget für deren Abdeckung benötigt wird, zeigt der Finanzplan. Dieser sollte nicht nur einmalig erstellt, sondern regelmässig nachgeführt und geprüft werden. So lassen sich Veränderungen und Durchschnittskosten über einen längeren Zeitraum ermitteln. Eine Einteilung in monatliche und jährliche Kosten sorgt dafür, dass keine einmalig auftretenden Posten vergessen werden.
Zeigt sich bei dieser Gegenüberstellung über mehrere Monate oder gar Jahre hinweg, dass eine Vorsorgelücke im Rentenalter entstehen wird, müssen entweder zusätzliche Gelder angespart oder die Lebenshaltungskosten minimiert werden. Viele Bereiche wie die Steuerlast lassen sich dabei kaum beeinflussen. Jedoch haben Sie die Möglichkeit, mit etwas Geschick einen wichtigen Teil Ihrer Fixkosten zu minimieren. Das eigene Auto lässt sich beispielsweise gut mit Freundinnen und Freunden oder in der Familie teilen. Auch Wohngruppen für Pensionierte erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner haben das Potenzial der sogenannten «Sharing Economy» bereits erkannt und organisieren sich in Wohn- oder Fahrgemeinschaften. So bieten auch vermeintlich hohe Ausgabefaktoren viele Möglichkeiten zur Ersparnis.
Trotzdem gilt: Auch wenn es Einsparpotenzial gibt, sollten Sie Ihre Ausgaben immer grosszügiger berechnen. Ein Puffer schützt vor hohen Kosten ungeplanter Anschaffungen oder Ausgaben im Krankheitsfall. Auch die steigende Inflation kann so abgedeckt und besser berücksichtigt werden. Achten Sie immer darauf, Ihr Budget nicht zu knapp zu bemessen und lieber realistisch als idealistisch zu denken.
Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig
Wenn Sie an Ihren Ruhestand denken, stehen Sie vor einigen wichtigen Entscheidungen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Plan aufstellen, ausgerichtet an Ihren individuellen Wünschen. Damit einer entspannten finanziellen Zukunft nichts im Weg steht.
Die Frage nach der Höhe unserer Lebenshaltungskosten begleitet uns über das ganze Leben hinweg. Mit den Jahren verändern sich unsere Ausgaben – Kinder werden geboren, der Verdienst im Beruf steigt und die Wohnung muss Platz für die gesamte Familie bieten. Der Eintritt in das Rentenalter bringt wieder eine grosse Veränderung mit sich, die gut geplant werden sollte.
Die vorausschauende Planung der Lebenshaltungskosten schützt Sie vor bösen Überraschungen und sichert Ihren Lebensstandard auch in den Jahren des Ruhestands. Starten Sie bestenfalls bereits zehn bis fünfzehn Jahre vor der eigentlichen Pensionierung mit der Planung, um eine mögliche Vorsorgelücke zu erkennen. Denn so können Sie durch die dritte Säule ein Vermögen aufbauen, das Ihre Lebenshaltungskosten im Alter ausreichend deckt.
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