Altersvorsorge für Selbstständige – im Überblick
Auch Selbstständige sind obligatorisch in der AHV versichert. Darüber hinaus haben Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Altersvorsorge viele Freiheiten. Diese sollten genutzt werden, um das Thema Ruhestand gelassen angehen zu können.
Inhalt:
Inhalt:
- Selbstständige sind obligatorisch in der AHV versichert.
- Ihre Selbstständigkeit müssen Sie bei der Ausgleichskasse (AHV) anmelden.
- Die berufliche Vorsorge in der 2. Säule ist freiwillig und lohnt sich vor allem bei hohen Einkommen.
- Die private Vorsorge in der 3. Säule bietet Ihnen viele und flexible Gestaltungsmöglichkeiten.
- Zum Fazit
Die Altersvorsorge von Angestellten steht auf drei Säulen: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Dieses 3-Säulen-System steht grundsätzlich auch Selbstständigerwerbenden offen. Sie sind obligatorisch in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV) versichert und zahlen Beiträge nach Erwerbsersatzverordnung (EO). Dies gilt auch, wenn Sie eine eigene AG oder GmbH gründen, da Sie in diesem Fall rechtlich als angestellt gelten. Anders als für Angestellte ist es Selbstständigen jedoch freigestellt, ob sie in die 2. Säule einzahlen. Auch die Unfallversicherung ist nur freiwillig.
Daraus folgt für Selbstständige einerseits eine grössere Flexibilität bei der Planung ihrer Altersvorsorge. Weil für sie die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch ist, gewinnt die frühzeitige Planung der Altersvorsorge an Bedeutung. Sie haben viele Optionen – wie die 2. Säule, die Säule 3a, die Säule 3b sowie Versicherungsprodukte, für die sie sich entscheiden können. Welche Kombination dieser Möglichkeiten infrage kommt, hängt von der persönlichen Situation und den eigenen Plänen ab.
Die grössere Entscheidungsfreiheit bringt andererseits mehr Eigenverantwortung für Vorsorgeentscheide mit sich. Wer die Vorsorge in der Selbstständigkeit vernachlässigt, dem steht im Alter schlimmstenfalls nur die AHV-Rente zur Verfügung. Reicht diese nicht aus, um alle Ausgaben zu bestreiten, bleibt den ehemals Selbstständigen im Alter nichts anderes übrig, als einen Antrag auf Ergänzungsleistungen (EL) zu stellen. Im Jahr 2023 bezogen insgesamt 223 000 Personen EL zur AHV.
Wie steht es um Ihre Vorsorge?
Mit dem kostenlosen UBS Vorsorge-Check erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation. Damit haben Sie die Basis, Ihre private Altersvorsorge zu optimieren oder auszubauen.
Die AHV bildet die Basis der Altersvorsorge – auch bei Selbstständigerwerbenden. Der Betrag der staatlichen Rente wird jedoch in der Regel nicht reichen, den gewohnten Lebensstil im Ruhestand halten zu können. Erst recht knapp wird es, wenn Ihnen Beitragsjahre und andere Vorsorgegelder fehlen.
Bei Selbstständigerwerbenden richtet sich die Höhe der AHV/IV/EO-Beiträge nach dem jährlichen Erwerbseinkommen. Für das Eigenkapital , das Sie ins Unternehmen investiert haben, wird ein Zins berechnet und vom Einkommen abgezogen.
Der zu entrichtende Beitragssatz steigt ab einem Einkommen von 9800 Franken bis 58 800 Franken an (Stand 2024) . Darüber zahlen Sie 10 Prozent des gesamten Erwerbseinkommens einschliesslich des Mindestbeitrags von 514 Franken im Jahr. Beiträge an die AHV können Sie vollumfänglich als geschäftsmässig begründete Kosten steuermindernd vom Betriebsergebnis abziehen.
So organisieren Selbstständige die Zahlung der AHV-Beiträge
Die Ausgleichskasse entscheidet, ob Sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinn selbstständig erwerbend sind oder nicht. Dazu prüft sie beispielsweise Rechnungen, Angebote und Verträge des gegründeten Unternehmens . Wer ein Personenunternehmen gründet, das wirtschaftliche Risiko trägt und mehrere Auftraggeber hat, gilt in der Regel als selbstständig erwerbend. Das zur Klärung des Status nötige Anmeldeformular finden Sie auf der Website der Ausgleichskasse.
Bei den Beiträgen sind vorläufige und definitive Beiträge zu unterscheiden. Auf Basis Ihres voraussichtlichen Einkommens setzt die Ausgleichskasse einen Akontobetrag fest. Dieser ist alle drei Monate fällig. Wenn Ihre Steuerveranlagung abgeschlossen ist, errechnet die Ausgleichskasse rückwirkend die endgültigen Beiträge für das entsprechende Jahr und verlangt oder erstattet die Differenz. Falls Sie nach Geschäftsabschluss bereits wissen, dass die bezahlten Akontobeiträge zu tief sind, sollten Sie das unverzüglich der Ausgleichskasse melden, um hohe Verzugszinsen zu vermeiden.
Wissenswert
Wenn Sie bis zur Pensionierung AHV-Beiträge lückenlos und auf Basis eines Durchschnittseinkommens von 88 200 Franken geleistet haben, können Sie die maximale Einzelrente von 2450 Franken (Verheiratete erhalten gemeinsam maximal 3675 Franken) erhalten (Stand 2024).
Als Selbstständige oder Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig einer Pensionskasse anzuschliessen. Das gilt in vielen Fällen als vorteilhaft, vor allem bei höheren Einkommen. Haben Sie keine Angestellten, können Sie sich, falls vorhanden, bei der Pensionskasse Ihres Berufsverbandes oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen. Wenn Sie in Ihrer Firma Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie diese in einer Pensionskasse versichern. In diesem Fall können Sie sich in der Regel auf Wunsch derselben Pensionskasse anschliessen. Gründerinnen und Gründer von AGs oder GmbHs gelten sozialversicherungsrechtlich als Angestellte, für welche die volle Versicherungspflicht in der Pensionskasse besteht.
Selbstständigerwerbende können die Hälfte ihrer eigenen Pensionskassenbeiträge vom AHV-pflichtigen Einkommen abziehen. Ein Einkauf von beispielsweise 80 000 Franken vermindert das AHV-pflichtige Einkommen um 40 000 Franken. Für diesen Betrag leisten Sie somit keine AHV-Beiträge.
Wissenswert
Als Einzelunternehmerin und -unternehmer können Sie maximal 50 Prozent der Beiträge als Arbeitgeberanteil vom Betriebsergebnis abziehen.
Welche Optionen gibt es für die 2. Säule?
Das Sparen und Anlegen in der Säule 3a ist für Selbstständigerwerbende eine attraktive Variante der Altersvorsorge. Selbstständige können wesentlich mehr in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen als Angestellte. Das gilt für den Fall, dass sie sich keiner Pensionskasse anschliessen und einen grossen Teil ihrer Altersvorsorge in der 3. Säule ansparen. Sie dürfen bis zu 20 Prozent ihres Nettoerwerbseinkommens, maximal 35 280 Franken, einzahlen (Stand 2024).
Sind sie einer Pensionskasse angeschlossen, liegt der Maximalbetrag bei 7056 Franken im Jahr (Stand 2024).
Welche Optionen gibt es für die 3. Säule?
Innerhalb der 3. Säule gibt es die gebundene Vorsorge von Säule 3a und die freie Vorsorge von Säule 3b . Grundsätzlich besteht der Unterschied darin, dass die Vorteile in der Säule 3a an viele Bedingungen und Regelungen geknüpft sind, während Sie in der Säule 3b freier über Ihr Kapital verfügen können, dabei aber auch weniger Vorteile haben. Ein Hauptvorteil der Säule 3a besteht darin, dass die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, was bei der Säule 3b nicht möglich ist. Steuervorteile in der Säule 3b gibt es in der Regel erst, wenn die Vorsorgeprodukte bei Banken oder Versicherungen ähnlich wie in der Säule 3a der Altersvorsorge dienen sollen.
In der Säule 3a hingegen können Sie wie in der 2. Säule das gesparte Guthaben als Startkapital beim Wechsel in die Selbstständigkeit einsetzen oder es als Vorbezug für den Wohneigentumserwerb nutzen sowie mit den Einzahlungen Ihre Steuerlast mindern. Neben den Rentenleistungen können Sie auch die Risiken des Todesfalls und der Invalidität mitversichern. Im Gegenzug für diese Vorteile akzeptieren Sie die vor der Pensionierung eingeschränkte Verfügbarkeit des Guthabens.
Für die private Altersvorsorge in der Säule 3a haben Sie die Wahl zwischen vielen Produkten. Prinzipiell können Sie sich zwischen Angeboten von Banken oder Versicherungen entscheiden. Ihr Kapital für die Altersvorsorge fliesst dabei entweder auf ein Vorsorgekonto oder in ein Vorsorgedepot. Bei der Anlage von Vorsorgekapital in Wertschriftenfonds können Sie beispielsweise jederzeit selbst bestimmen, wie viel von Ihrem Vorsorgeguthaben in welche Fonds fliessen soll.
Der einfache Weg, Ihre Vorsorge zu optimieren
Je tiefer die Zinsen, desto weniger haben Sie von den Einzahlungen auf ein Vorsorgekonto. Investieren Sie stattdessen in unsere nachhaltigen Vitainvest Anlagefonds, so können Sie langfristig von einer höheren Rendite profitieren.
Zwischen Firmengründung und Pensionierung mag eine lange Zeit liegen. Schieben Sie das Thema Vorsorge trotzdem nicht auf die lange Bank. Spätestens mit 50 Jahren sollten Sie eine konkrete Budgetplanung für die Zeit nach der Pensionierung vornehmen. Dadurch finden Sie mögliche Beitragslücken in AHV und 2. Säule und können diese bestenfalls noch schliessen.
Wenn Sie frühzeitig die richtigen Entscheidungen treffen, können Sie die Besteuerung Ihrer Vorsorgegelder optimieren. Das setzt voraus, dass Sie sich Ihr Guthaben aus der Säule 3a und – wenn vorhanden – aus der Pensionskasse über mehrere Jahre verteilt auszahlen lassen. Dafür sollten Sie im Lauf der Jahre mehrere Säule-3a-Konten angelegt haben. Der gestaffelte Bezug bricht in vielen Kantonen die Progression der Kapitalsteuer, wodurch Sie Steuern sparen.
So funktioniert ein Stufenmodell für Selbstständige
Welchen Anteil Ihres Einkommens aus dem Unternehmen sollten Sie für die Vorsorge verwenden? Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Schliesslich ist jedes Unternehmen anders und dient nicht allein dazu, Ihre Vorsorgebeiträge zu erwirtschaften. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre Altersvorsorge nicht aus den Augen verlieren. Denn insbesondere ohne Alterskapital aus der 2. Säule entstehen Vorsorgelücken, die mit Ihren Einnahmen geschlossen werden müssen.
Selbstständige können sich an einem Stufenmodell orientieren, das als möglicher Leitfaden für die Verwendung der finanziellen Mittel dient.
- Stufe 1: Liquidität
Behalten Sie ausreichend flüssige Mittel, um alle regelmässig anfallenden Zahlungen leisten zu können, zum Beispiel für Miete, Vorleistungen, Lebensmittel und Steuern.
- Stufe 2: Reserve
Legen Sie einen gewissen Betrag zur Seite, um unvorhergesehene, aber überschaubare Ausgaben abfedern zu können, etwa für Autoreparaturen oder einen neuen Computer. Drei bis sechs Monatsausgaben haben sich als guten Richtwert erwiesen.
- Stufe 3: Investitionen
Für grössere betriebliche Anschaffungen, zum Beispiel eine Maschine oder eine neue Büroausstattung, sowie für hohe private Ausgaben bilden Sie ein Guthaben auf einem Investitionskonto.
- Stufe 4: Altersvorsorge
Wenn Sie die Guthaben für die ersten drei Stufen erwirtschaftet haben, können Sie darüber hinausgehende Einnahmen langfristig anlegen. So sind Sie im Ruhestand finanziell abgesichert.
Ihre Altersvorsorge können Selbstständige ähnlich strategisch planen und regeln wie ihren Geschäftsbetrieb: selbstbestimmt, langfristig und flexibel. Das System der Altersvorsorge bietet Ihnen neben der Grundsicherung durch die AHV viele Möglichkeiten, als Selbstständige oder Selbstständiger fürs Alter zu sparen und anzulegen. Das setzt allerdings voraus, dass Sie die Herausforderung annehmen und sich frühzeitig um Ihre eigene finanzielle Absicherung kümmern.
Disclaimer
Disclaimer