Inhalt:

  • Die Einkäufe in die Säule 3a sind an Bedingungen geknüpft.
  • Aufgefüllt werden können nur Lücken, die ab 2025 entstehen, wenn der Maximalbetrag in den Vorjahren nicht eingezahlt wurde.
  • Die nachträgliche Einzahlung lohnt sich nur mit der passenden Strategie und Planung.
  • Zum Fazit
Father and son walk in the garden and talk.

Die private Vorsorge in der 3. Säule soll dazu dienen, Ihr Altersguthaben aufzustocken und eine allfällige Vorsorgelücke zu schliessen. Denn selten decken die zu erwartenden Einnahmen aus der 1. und der 2. Säule die Ausgaben, die während der Pensionierung anfallen. Erlaubt ist, über die gebundene Vorsorge in der Säule 3a den jährlich festgelegten Maximalbetrag (2025: 7258 Franken) zu sparen, Personen ohne Anschluss an eine Pensionskasse bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens (2025: maximal 36 288 Franken).

Wer bisher den Maximalbetrag nicht einbezahlt hatte, konnte dies nicht nachholen. Das ändert sich nun mit dem Beschluss des Bundesrates aus dem November 2024. Zukünftig sind nachträgliche Einzahlungen für Jahre möglich, in denen der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft wurde. Doch der Beschluss geht mit Bedingungen einher.

Lohnt sich die rückwirkende Einzahlung?

Mit nachträglichen Einkäufen sorgen Sie nicht nur optimal für die Pensionierung vor, die Einkäufe können auch vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das macht die Einzahlungen so attraktiv. Trotzdem ist eine vorausschauende Planung und Strategie notwendig, weil die Steuervorteile von der persönlichen Situation abhängen, und auch wegen der vielen Einzahlungsbedingungen.

Wie eine Studie von UBS ergab, sollten die Einkäufe in die Säule 3a immer auch mit Ihren anderen Sparmassnahmen Hand in Hand gehen. So lässt sich das Altersguthaben optimal aufstocken und der steuerliche Vorteil besser ausschöpfen. Generell gilt: Nicht immer ist Ihre finanzielle Situation planungssicher. Viele Einflüsse können dafür sorgen, dass Sie Lücken in Ihrer Vorsorge über die Säule 3a nicht mehr nachträglich schliessen können. Dazu kann eine Schwangerschaft ebenso gehören wie der Verlust der Erwerbstätigkeit oder dringend notwendige Renovationen an einer Immobilie. In diesen Zeiten kann es dazu kommen, dass Ihr effektiv eingezahlter Betrag nicht an den zulässigen Maximalbetrag heranreicht – eine Lücke entsteht, die ab 2026 erstmals rückwirkend geschlossen werden kann.

Wissen Sie jedoch mit grosser Sicherheit, dass Sie im kommenden Jahr mehr Einkommen oder weniger Ausgaben erwarten, kann eine Rückzahlung bis auf diesen Zeitpunkt aufgeschoben werden – soweit die zu schliessende Lücke nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt. Denn damit lassen sich in einigen Fällen auch Ihre Einkommenssteuervorteile maximieren.

Prüfen Sie trotzdem zuvor genau, ob sich das Schliessen einer Lücke in der Säule 3a wirklich immer für Sie steuerlich lohnt oder ob Sie einen ähnlichen Betrag auf andere Weise für die Pensionierung ansparen können. Für die nachträgliche Einzahlung in die Säule 3a bieten sich – je nach Lebenssituation – unterschiedliche Strategien an.

Strategie 1: rückwirkende Einzahlungen überspringen

Wenn Sie eine zehnjährige Lücke haben, empfehlen wir im Allgemeinen, diese zuerst zu schliessen, bevor sie verjährt. Nicht immer ist es jedoch sinnvoll, die ältesten Lücken zuerst zu schliessen, da Sie die benötigte Summe innerhalb eines Einkaufs aufbringen müssen. Die folgende Abbildung zeigt dies beispielhaft.

Zur Vereinfachung des Sachverhaltes wird hier davon ausgegangen, dass die jährlichen Maximalbeiträge der Säule 3a gleich bleiben. Realistisch nimmt der Betrag jedoch Jahr für Jahr zu. Auch die Sparleistung nimmt in diesem Beispiel linear zu. Zudem werden in diesem Beispiel die meisten Lücken erst zehn Jahre nach ihrer Entstehung ausgeglichen. Dies ist jedoch eine Folge der angenommenen Sparkapazität der Beispielperson und bedeutet nicht, dass immer der Maximalzeitraum für die nachträglichen Einzahlungen ausgeschöpft werden soll.

Illustrative Darstellung der rückwirkenden Beitragsmöglichkeiten, die Buchstaben beziehen sich auf die Übereinstimmung von Sparvermögen und rückwirkenden Beiträgen, in Franken.
Quelle: FSIO, UBS, 2024

In diesem Beispiel kann die Lücke des ersten Jahres nicht mehr geschlossen werden, da die benötigten Mittel zur Schliessung erst mehr als zehn Jahre später aufgebracht werden können. Auch die zweite Lücke kann aus demselben Grund nur teilweise geschlossen werden – diese Lücke teilweise zu schliessen, statt zu warten, bis eine spätere Lücke vollständig geschlossen werden kann, kann jedoch aufgrund der grösseren Steuervorteile (siehe Strategie 2) die Altersvorsorge maximieren – dies gilt auch für die folgenden Jahre im Beispiel.

Erst im siebten Jahr übersteigt die Sparkapazität zehn Jahre später (also im 17. Jahr) die Lücke, reicht aber nicht aus, um die Lücken aus den Jahren sieben und acht gemeinsam vollständig zu schliessen. Die Ersparnisse sind jedoch ausreichend, wenn das achte Jahr übersprungen wird. Mit den Einzahlungen für die Jahre sieben und neun können somit sowohl die rückwirkenden Beiträge als auch die Einkommenssteuervorteile maximiert werden.

Die Grafik zeigt also, dass das Überspringen einzelner Jahre eine Strategie sein kann, um Lücken nachträglich gänzlich zu schliessen, oder wenn Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt fest mit Geldflüssen rechnen können. Diese können beispielsweise durch eine Erbschaft oder Kapital aus der 2. Säule entstehen.

Habe ich eine Vorsorgelücke?

Wenn die 1. und die 2. Säule nicht genügen, um Ihren gewünschten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten, müssen Sie zusätzlich sparen. Finden Sie jetzt heraus, wie viel.

Strategie 2: Beiträge aufschieben

Die Verschiebung der Beitragszahlung auf spätere Jahre kann sich steuerlich lohnen, wenn das zu versteuernde Einkommen genügend steigt. Grund hierfür ist die Tatsache, dass zusätzliche Einkommenseinheiten in der Regel mit einem höheren Satz besteuert werden als frühere. Stagniert Ihr Einkommen oder sinkt es gar, lohnt sich eine Verschiebung der Einkäufe in der Regel nicht, weil auch der Steuervorteil geringer ausfällt.

Das folgende Beispiel verdeutlicht dies

Eine alleinstehende Person mit Wohnsitz in Zürich und einem Einkommensanstieg von 50 000 Franken auf 80 000 Franken profitiert von einem 8 Prozent höheren Einkommenssteuervorteil, wenn sie 2026 sowohl den regulären als auch den rückwirkenden Maximalbetrag für das Jahr 2025 zuvor leisten würde.

Vergleich der Einkommenssteuervorteile der Einzahlung des Maximalbetrags in zwei aufeinanderfolgenden Jahren gegenüber der Einzahlung des rückwirkenden Maximalbetrags im zweiten Jahr, unter verschiedenen Annahmen zum steuerbaren Einkommen, in Franken
Quelle: BSV, TaxWare, UBS, 2024. Annahmen: alleinstehende Person, Gemeinde Zürich, angeschlossen an eine berufliche Vorsorgeeinrichtung, jährlicher Maximalbetrag von 7258 Franken für 2025 und 2026.

Dieser Vorteil ginge verloren, wenn sie 2025 und 2026 jeweils den Maximalbetrag direkt einzahlen würde. Bleibt ein Einkommensanstieg aus, würde die Verschiebung des Beitrags jedoch den Einkommenssteuervorteil um 9 Prozent minimieren.

Quelle: BSV, TaxWare, UBS, 2024. Annahmen: alleinstehende Person, Gemeinde Zürich, angeschlossen an eine berufliche Vorsorgeeinrichtung, jährlicher Maximalbetrag von 7258 Franken für 2025 und 2026.

Die Regelung für die Verschiebung der Beiträge ist jedoch aufgrund der Abflachung der Einkommenssteuerprogression nicht allgemeingültig. Ab welcher Einkommensveränderung sich eine Verschiebung der Beiträge lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab: Hierzu gehören die Höhe der Beiträge, das zu versteuernde Einkommen und auch die Einkommenssteuerprogression selbst, die wiederum von einigen Faktoren beeinflusst wird. Generell lässt sich jedoch sagen: Ein Aussetzen der Beitragszahlung wird für niedrige Einkommen erst steuerlich vorteilhafter, wenn ein besonders hoher Anstieg – beispielsweise durch eine Beförderung – erfolgt.

Alles Wissenswerte zu den rückwirkenden Einkäufen auf einen Blick

Die UBS Studie zum Thema gibt weitere spannende Einblicke in die Änderung und macht sie anhand praktischer Rechenbeispiele einfach verständlich.

Fazit

Der Beschluss, der nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a ermöglicht, tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Erstmals möglich sind die Einkäufe dann im Jahr darauf. Dass sie so zahlreichen Regelungen unterliegen, sichert vor allem die Rechtmässigkeit der Einzahlungen ab. Auch die zuständigen Steuerbehörden müssen zu jeder Zeit prüfen können, ob die Einkäufe ordnungsgemäss getätigt wurden.

Für alle Berufstätigen, die zu den Einkäufen in die Säule 3a berechtigt sind, kann die neue Regelung eine gute Ergänzung zu den anderen Vorsorgemassnahmen sein. Sie komplettiert den Vermögensaufbau für die Pensionierung und kann dazu beitragen, dass Ihre Einnahmen die zu erwartenden Ausgaben decken oder gar übersteigen. Bevor Sie sich zu den Einkäufen entschliessen, lohnt sich eine genaue Strategie mit dem nötigen Weitblick. Ist beides gewährleistet, steht den nachträglichen Einzahlungen in die Säule 3a ab 2026 nichts mehr im Wege.

Wissenswertes für Sie

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