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Pensionskasse und 3. Säule
Fürs Alter vorsorgen und dabei Steuern sparen? Wie das geht, erfahren Sie mit diesen Tipps für Ihre Pensionskasse und die 3. Säule.
Inhalt:
Freiwillig, flexibel und gefördert: Die Einzahlungen auf ein Konto oder Depot der Säule 3a sind eine einfache Möglichkeit, um Steuern zu sparen. Das funktioniert so: Sie zahlen Geld in Ihr Säule-3a-Konto ein und setzen den Betrag vom steuerbaren Einkommen desselben Jahres ab. Das zunehmende Guthaben und allfällige Erträge sind bis zur Auszahlung steuerfrei. Weder Einkommens- noch Vermögenssteuern werden abgezogen. Greifen Sie nach der Pensionierung oder im Vorbezug auf das Ersparte zu, wird zwar eine Steuer fällig. Diese Kapitalauszahlungssteuer ist aber tiefer als die Einkommenssteuer.
Dieses Steuern sparen mit der Säule 3a ist eine Option für alle Erwerbstätigen, die ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, sowie für Arbeitslose mit Erwerbsersatzeinkommen. Für die Beiträge, die Sie einzahlen können, gibt es einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag pro Jahr, der immer wieder angepasst wird. Im Jahr 2025 sind es bis zu 7258 Franken, falls Sie einer Pensionskasse angehören. Falls das nicht der Fall ist, sind es 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens (maximal 36 288 Franken). Einen Minimalbeitrag gibt es hingegen nicht.
Einzahlungen in die Säule 3a lohnen sich doppelt. Sie sorgen vor und reduzieren Ihre Steuerlast. Berechnen Sie, wie viel Steuern Sie sparen können.
Die Pensionskasse fällt vielen nicht auf Anhieb ein, wenn es um Steuern sparen bei der Vorsorge geht. Das liegt daran, dass die Einzahlungen in die obligatorische 2. Säule durch den Arbeitgeber veranlasst werden und er sie zur Hälfte finanziert. Aus Sicht von Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist alles organisiert und damit erledigt.
Dennoch gibt es eine Möglichkeit, die sich steuersparend auswirkt. Dabei nehmen Sie freiwillige Einkäufe in Ihre Pensionskasse vor. Diese können Sie grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wie in der Säule 3a sind Guthaben und Erträge auch in der 2. Säule bis zur Pensionierung von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit.
Freiwillige Einzahlungen sind an die Bedingung geknüpft, dass eine Beitragslücke in Ihrer zweiten Säule besteht. Erwerbsunterbrechungen, Pensumsreduktion, Scheidung, Studium, Auslandsaufenthalte oder Einwanderung können Gründe für Einkaufslücken sein. Eine Lücke entsteht auch, wenn Sie Ihren Job wechseln, ein höheres Einkommen erzielen oder Ihre neue Pensionskasse bessere Konditionen bietet als die bisherige. Prinzipiell setzt Ihr aktuelles Einkommen den Vergleichsmassstab: Ist Ihr Sparguthaben kleiner als das, was sich während der maximal möglichen Versicherungszeit zum aktuellen Lohn ergeben hätte, ergibt sich eine Lücke.
Ob die Handlungsoption eines freiwilligen Einkaufs für Sie besteht, liefert Ihnen ein Blick auf Ihren Pensionskassenausweis, Rubrik: «Einkaufspotenzial». Die Lücke wird reduziert durch allfällige Freizügigkeitsguthaben und hohe 3a-Guthaben. Daneben gibt es weitere Einschränkungen, wie zum Beispiel für Personen, welche erst vor Kurzem in die Schweiz gekommen sind. Die Obergrenze dafür bilden die reglementarischen Leistungen Ihrer aktuellen Pensionskasse.
Informieren Sie sich vor einem Einkauf über den sogenannten Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse. Dieser gibt über deren finanzielle Lage Auskunft. Ist sie gut (als Faustregel ein Deckungsgrad höher als 100 Prozent), hilft das bei der Entscheidung über freiwillige Einkäufe. Ein weiteres Kriterium ist die Frage, ob die freiwilligen Einkäufe bei Ihrer Pensionskasse die Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität verbessern.
Beachten Sie die gesetzlichen Einkaufsbeschränkungen. So dürfen Sie zum Beispiel bis drei Jahre nach dem Einkauf keine Kapitalbezüge – etwa zum Wohneigentumserwerb – vornehmen. Andernfalls wird der Steuerabzug rückgängig gemacht. Ein weiteres Beispiel ist der Bezug fürs Wohneigentum (bei Kauf oder Renovationen): Vor freiwilligen Einkäufen müssen Sie diese Summe zuerst zurückzahlen.
Steuerlich am lukrativsten ist der freiwillige Einkauf, wenn das Einkommen am höchsten ist. Bei vielen ist das im Erwerbsalter ab 50 Jahren der Fall. Optimal sparen Sie Steuern, wenn Sie die Einzahlungen über mehrere Jahre staffeln. Statt die Beitragslücke in einem Jahr zu schliessen, verteilen Sie die Zahlungen. Wie oben schon erwähnt, ist bei dieser Planung die Einhaltung der 3-Jahres-Sperrfrist wichtig. Der steuerliche Vorteil ergibt sich durch das Brechen der Steuerprogression.
Annahme: ledig, keine unterhaltspflichtigen Kinder, reformiert, wohnhaft in Olten, Bruttojahreseinkommen von 80 000 Franken (Steuertarife 2023, für die Berechnung des steuerbaren Einkommens nahmen wir der Einfachheit halber pauschalisierte Abzüge für Sozialversicherungen und Steuerabzüge an).
Einkauf in CHF | Einkauf in CHF | Steuerersparnis bei einmaligem PK-Einkauf in CHF | Steuerersparnis bei einmaligem PK-Einkauf in CHF | Steuerersparnis bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF | Steuerersparnis bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF | Steuervorteil bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF | Steuervorteil bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF |
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Einkauf in CHF | 1× | Steuerersparnis bei einmaligem PK-Einkauf in CHF | 12 300 | Steuerersparnis bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF | - | Steuervorteil bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF | - |
Einkauf in CHF | 2× | Steuerersparnis bei einmaligem PK-Einkauf in CHF | - | Steuerersparnis bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF | 20 100 | Steuervorteil bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF | 7800 |
Einkauf in CHF | 4× | Steuerersparnis bei einmaligem PK-Einkauf in CHF | - | Steuerersparnis bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF | 21 300 | Steuervorteil bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF | 9000 |
Nicht nur bei der Einzahlung in die Konten der Altersvorsorge lassen sich durch geschickte Planung Steuern sparen. Auch bei der Auszahlung haben Sie Optionen, Ihre Steuerlast zu senken.
Bei der Auszahlung des Pensionskassenguthabens können Sie zwischen Rente, Kapitalbezug und einer Kombination wählen. Die Rente ist vollkommen einkommenssteuerpflichtig, beim Kapitalbezug trifft das nur auf die Erträge des ausgezahlten Guthabens zu. Auf das Kapital fällt einmalig eine niedrigere Kapitalauszahlungssteuer an. Dennoch sollten Sie auch die Vorteile einer lebenslangen Rente und anderer Kriterien wie beispielsweise die Absicherung von Hinterbliebenen oder Ihre persönlichen Ziele berücksichtigen.
Auch das Altersguthaben der Säule 3a wird erst bei der Auszahlung besteuert. Das Guthaben eines 3a-Kontos kann nur komplett bezogen werden und unterliegt der Kapitalbezugssteuer. Aufgrund der Progression in den meisten Kantonen ist es sinnvoll, mehrere 3a-Konten zu haben und die Bezüge zu staffeln, um die Steuerlast zu senken. So können Sie in einem Jahr die Pensionskassengelder beziehen und die Säule-3a-Konten nacheinander in anderen Jahren auflösen. Wenn Sie nicht mehr erwerbstätig sind, müssen Sie die 3a-Konti mit Erreichen des Referenzalters beziehen.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie während Ihres Erwerbslebens mehrere Konten in der Säule 3a eröffnen. Idealerweise eröffnen Sie ein neues Konto, sobald Sie ein Guthaben von etwa 50 000 Franken erzielt haben. Planen Sie einen Kapitalbezug aus der Pensionskasse, stoppen Sie unbedingt Ihre freiwilligen Einkäufe drei Jahre vorab, damit Sie Ihre Steuervorteile nicht verlieren. Auch bei der Pensionskasse besteht die Möglichkeit, Gelder in mehreren Jahren zu beziehen, sofern Sie sich in Ansprache mit dem Arbeitgeber in Schritten teilpensionieren lassen und das Pensum jeweils dauerhaft reduzieren. Der Bezug in Kapitalform darf allerdings maximal drei Schritte umfassen, wobei ein Schritt alle Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres umfasst.
Mit dem kostenlosen UBS Vorsorge-Check erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation. Damit haben Sie die Basis, Ihre private Altersvorsorge zu optimieren oder auszubauen.
So verbreitet die Vorsorge über die 2. und die 3. Säule bei vielen Erwerbstätigen ist, so selten sind die einzelnen steuerlichen Aspekte auf Anhieb bekannt. Da es um langfristige Ein- und Auszahlungen und damit um viel Geld geht, verdienen die Steuereffekte viel Aufmerksamkeit. Clever gemacht, profitieren Sie von zwei Vorteilen auf einmal: Sie sorgen fürs Alter vor und sparen dabei gleichzeitig Steuern.
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