Wir sind persönlich für Sie da
Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch oder rufen Sie uns bei Fragen direkt an.
Das Schweizer Vorsorgesystem auf einen Blick
Was ist das 3-Säulen-Prinzip der Schweizer Altersvorsorge? Informieren Sie sich über die einzelnen Säulen sowie deren Inhalte und Formen.
Inhalt:
Die Altersvorsorge in der Schweiz besteht aus drei Säulen. Durch sie sollen die Menschen im Rentenalter ihren angemessenen Lebensstandard behalten können und zugleich gegen bestimmte Lebensrisiken abgesichert sein.
Das Prinzip der mehrstufigen Absicherung ist in der Schweiz Bestandteil der Bundesverfassung. In Artikel 111 steht: «Der Bund sorgt dafür, dass die eidgenössische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie die berufliche Vorsorge ihren Zweck dauernd erfüllen können.» So soll ein finanzieller Schutz bei Tod, Invalidität und Alter garantiert werden.
Neben der staatlichen Vorsorge, der 1. Säule, stehen die berufliche Vorsorge als 2. Säule und die private Vorsorge als 3. Säule. Alle drei ergänzen einander und haben die Funktion, das Vorsorgesystem stabil zu machen. International unterscheidet sich das Schweizer System durch die Ausgewogenheit der drei Säulen und die strikte Aufgabenteilung, die zwischen Staat und privaten Akteuren besteht. Eine Besonderheit ist zudem die Anschlusspflicht in der 2. Säule: In anderen Ländern ist die berufliche Vorsorge häufig kein Obligatorium, sondern freiwillig.
Im internationalen Vergleich gilt das Altersvorsorgesystem der Schweiz als überdurchschnittlich rentabel, nachhaltig und vertrauenswürdig. Beim Ranking dieser drei Bewertungskriterien im «Mercer CFA Institute Global Pension Index» des Jahres 2023 erreichte die Schweiz Rang 11 unter 47 Ländern.
1. Säule: staatliche Vorsorge | 1. Säule: staatliche Vorsorge | 2. Säule: berufliche Vorsorge | 2. Säule: berufliche Vorsorge | 3. Säule: private Vorsorge | 3. Säule: private Vorsorge |
---|---|---|---|---|---|
1. Säule: staatliche Vorsorge | AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung | 2. Säule: berufliche Vorsorge | BVG: Berufliche Alters-, | 3. Säule: private Vorsorge | Säule 3a: gebundene Vorsorge |
1. Säule: staatliche Vorsorge | Existenzsicherung | 2. Säule: berufliche Vorsorge | Sicherung der gewohnten Lebenshaltung | 3. Säule: private Vorsorge | Zusatzbedarf |
1. Säule: staatliche Vorsorge | Obligatorisch | 2. Säule: berufliche Vorsorge | Obligatorisch und freiwillig | 3. Säule: private Vorsorge | Freiwillig |
1. Säule: staatliche Vorsorge | Verantwortung des Staates | 2. Säule: berufliche Vorsorge | Verantwortung von Arbeitgebenden | 3. Säule: private Vorsorge | Eigenverantwortung |
Die AHV ist der wichtigste Teil in der 1. Säule der sozialen Absicherung. Sie sichert die Menschen für das Alter und im Todesfall ab. Sie zahlt Alters-, Witwen- und Witwer- sowie Waisenrenten. Reicht das Renteneinkommen nicht aus für das Existenzminimum, schliessen Ergänzungsleistungen (EL) die Lücke.
Im Fall von Invalidität erhalten die betroffenen Personen Leistungen der Invalidenversicherung (IV) nach dem Grad der Invalidität. Neben AHV, IV und EL kann man auch die Entschädigungen nach Erwerbsersatzordnung (EO) zu den Leistungen der 1. Säule zählen. Diese erhalten etwa Personen im Militär- und Zivildienst sowie im Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- und Betreuungsurlaub.
Das System der staatlichen Altersvorsorge beruht auf dem sogenannten Umlageverfahren: Die Beiträge der aktiven Versicherten kommen den Pensionierten zugute. Für die Altersbezüge der heute Beitragspflichtigen kommt dann die nächste Generation auf.
Aktuell kommt auf rund vier Erwerbstätige eine Person im Ruhestand.
Weil kein Kapital angespart wird, spielt die Zinsentwicklung eine untergeordnete Rolle für die AHV. Vielmehr hängt die 1. Säule von der Entwicklung der Wirtschaft und der Bevölkerung ab. Je mehr Menschen erwerbstätig sind, desto höher die Lohnsumme und die Beitragseinnahmen. Umgekehrt fehlen Beiträge, wenn die Arbeitslosigkeit höher ist.
Demografiebedingt wächst die Anzahl derjenigen im Ruhestand stärker als die Anzahl der Erwerbstätigen. Aktuell kommt auf rund vier Erwerbstätige eine Person im Ruhestand. In etwa 30 Jahren beträgt das Verhältnis nur noch zwei zu eins. Damit geraten Einnahmen und Ausgaben der AHV ins Ungleichgewicht. Rund ein Viertel des Budgets wird nicht aus Beiträgen, sondern durch Bundesmittel, Mehrwertsteuer und Spielbankenabgaben gedeckt.
Mit dem kostenlosen UBS Vorsorge-Check erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation. Damit haben Sie die Basis, Ihre private Altersvorsorge zu optimieren oder auszubauen.
Wer in der Schweiz lebt oder arbeitet, zahlt bis zum Erreichen des Referenzalters in die AHV ein. Beiträge und Leistungen sind per Gesetz geregelt. Mit der Reform AHV 21, die Anfang 2024 in Kraft getreten ist, wird das Referenzalter der Frauen für den Rentenbezug schrittweise von 64 Jahren auf das der Männer erhöht (65 Jahre). Ein Rentenbezug kann mit einer Kürzung um maximal zwei Jahre vorbezogen oder maximal fünf Jahre aufgeschoben werden, was zu einer Erhöhung führt.
Die Höhe der Rente ergibt sich aus dem durchschnittlichen Jahreseinkommen und der Anzahl der Beitragsjahre. Eine Vollrente ohne Abzüge erhält, wer nach Vollendung des 20. Altersjahrs bis zum Referenzalter jedes Jahr lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat.
In der AHV sind alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, spätestens ab dem 21. Lebensjahr obligatorisch versichert. Wer schon mit 18 Jahren arbeitet, ist bereits dann versicherungspflichtig. Nach Erreichen des Referenzalters sind AHV-Beiträge zu zahlen, wenn man weiterarbeitet, wobei ein Freibetrag von 1400 Franken pro Monat gilt. Im Rahmen der AHV 21 kann man auf diesen Freibetrag verzichten.
Die Beitragshöhe von Arbeitnehmenden bezieht sich auf den monatlichen Lohn und beträgt 8,7 Prozent für die AHV, 1,4 Prozent für die IV und 0,5 Prozent für die EO. Diese insgesamt 10,6 Prozent werden je zur Hälfte von den Versicherten und den Arbeitgebenden getragen und direkt vom Lohn abgezogen.
Selbstständigerwerbende leisten ab einem Jahreseinkommen von 58 800 Franken insgesamt 10 Prozent als Beitrag und tragen diesen vollständig allein. Unterhalb dieser Einkommensschwelle gelten tiefere Beitragssätze.
Nichterwerbstätige Versicherte zahlen einen Jahresbeitrag von mindestens 514 bis maximal 25 700 Franken, je nach Vermögen und jährlichem Renteneinkommen.
Wer nach vollständiger Beitragsdauer von 44 Jahren in Rente geht, erhält einen Betrag zwischen der monatlichen Mindestrente von 1260 Franken und der Maximalrente von 2520 Franken. Für Ehepaare gibt es zusammengerechnet nicht mehr als 150 Prozent einer Maximalrente, also höchstens 3780 Franken. In der Regel alle zwei Jahre wird die Rente an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst.
Beitragslücken entstehen zum Beispiel, wenn Sie studiert oder im Ausland gelebt haben. Pro fehlendes Beitragsjahr sinkt die Rente um rund 2,3 Prozent. Fehlende Beiträge können Sie nachzahlen – zumindest für die letzten fünf Jahre. Weiter zurückliegende Beitragslücken können nur geschlossen werden, wenn Sie im Alter von 18 bis 20 bereits gearbeitet und AHV einbezahlt haben (Jugendjahre) sowie unter gewissen Umständen bei Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus.
Die 2. Säule besteht aus der beruflichen Vorsorge, auch Pensionskasse oder BVG genannt, und der Unfallversicherung (UVG). Zusammen mit der 1. Säule soll die 2. Säule im Alter 60 bis 70 Prozent des letzten Einkommens ersetzen und so die gewohnte Lebenshaltung ermöglichen.
Die Pensionskassen legen das Beitragskapital an, etwa in Aktien, Anleihen oder Immobilien. Mit den Guthaben und deren Erträgen finanzieren sie Leistungen wie Alters-, Invaliden-, Hinterbliebenenrenten oder Kapitalbezüge. Angespartes Kapital können Sie sich vorzeitig auszahlen lassen, wenn Sie auswandern, sich selbstständig machen oder eine Immobilie erwerben wollen.
Die Höhe des BVG-Beitrags hängt vom Alter, vom Lohn und vom Vorsorgeplan des Arbeitgebers ab. Je älter die Beschäftigten, desto höher ist ihr Beitragssatz. Mindestens die Hälfte des Beitrags wird vom Arbeitgeber bezahlt. Lohnbestandteile über 90 720 Franken sind nicht obligatorisch versichert. Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden auch Leistungen für höhere Löhne bei der Pensionskasse an, was zu überobligatorischen Guthaben führt. Bei solchen Pensionskassen werden freiwillige Einkäufe oft dem überobligatorischen Guthaben zugerechnet.
Wer in der AHV versichert ist und im Angestelltenverhältnis ein Mindesteinkommen von 22 680 Franken im Jahr erzielt (Stand 2025), ist ab Vollendung des 17. Altersjahrs obligatorisch für Risikoleistungen bei Tod und Invalidität versichert. Sparbeiträge für das Alter werden spätestens ab Alter 25 fällig.
Sie können sich freiwillig versichern, wenn Ihr Einkommen unter dem Mindesteinkommen liegt, wenn Sie selbstständig tätig sind oder in einem höchstens auf drei Monate befristeten Arbeitsverhältnis stehen.
Jede Person, die in der Schweiz beschäftigt ist, ist obligatorisch über die Arbeitgebenden im UVG versichert. Für Selbstständigerwerbende ist dies freiwillig. Wer nicht erwerbstätig ist, muss sich über die Krankenkasse gegen das Unfallrisiko versichern.
Die Unfallversicherung schützt Arbeitnehmende vor gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Unfällen oder bei Berufskrankheiten. Es besteht Anspruch auf mehrere Leistungen und Vergütungen. Sie muss eine zweckmässige Behandlung ermöglichen und Kosten für Hilfsmittel oder den Rettungstransport übernehmen. Ausserdem zahlt sie Lohnersatz bei kurzer Arbeitsunfähigkeit sowie Invaliden- und Hinterlassenenrenten.
Von der obligatorischen Versicherung in der Pensionskasse ausgenommen sind:
Die 3. Säule dient der freiwilligen privaten Selbstvorsorge für das Alter. Mit ihr schliessen Sie mögliche Vorsorgelücken oder bauen Kapital für Wohneigentum und Selbstständigkeit auf. Im Jahr 2020 nutzten etwa die Hälfte der Erwerbstätigen Vorsorgelösungen der 3. Säule.
Lösungen der gebundenen Vorsorge in der Säule 3a sind gesetzlich reglementiert und bieten steuerliche Vorteile. Anders die Produkte der Säule 3b: Ihr Sparziel ist flexibel, weil sie nicht an die Pensionierung geknüpft sind. Die Prämie ist steuerlich nicht abzugsfähig, die Police wird während der Laufzeit bereits im Vermögen besteuert und die Kapitalauszahlung ist, sofern die Police der Vorsorge dient, steuerfrei.
Eröffnen Sie Ihre Säule 3a einfach via Mobile Banking App und entscheiden Sie selbst, wie viel Sie einzahlen möchten. Gleichzeitig sparen Sie Steuern und können Ihr Vorsorgeguthaben clever investieren. Es ist ganz einfach.
Ob Vorsorge in der 3. Säule für Sie sinnvoll ist oder nicht, hängt von Ihren Lebensumständen und Ihrer bisher geleisteten Vorsorge ab.
Prüfen Sie: Wie gross ist der Abstand zwischen Ihrem aktuellen Einkommen und Ihrer künftigen Rente? Hier können Sie ausrechnen, wie hoch diese Vorsorgelücke möglicherweise ist.
Wer steuerpflichtig und erwerbstätig ist und ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat, darf in die Säule 3a einzahlen. Möglich ist das ab 18 Jahren und bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit bis fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters.
Der jährliche Maximalbetrag in Säule 3a, der vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann, liegt für Personen mit einer Pensionskasse bei 7258 Franken (Stand 2025). Personen ohne Pensionskasse können bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens oder maximal 36 288 Franken steuerbegünstigt einzahlen (Stand 2025). Hier können Sie Ihre Steuerersparnis konkret berechnen, die von Ihrem Zivilstand, Ihrem Wohnort und vom steuerbaren Einkommen abhängig ist.
Das Guthaben der Säule 3a wird grundsätzlich bei Erreichen des AHV-Referenzalters ausbezahlt, kann aber ab fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter jederzeit beantragt werden. Falls Sie vorher selbst genutztes Wohneigentum erwerben, sich selbstständig machen oder auswandern wollen, können Sie das angesparte Kapital vorzeitig beziehen.
Das 3-Säulen-System hat sich bewährt, weil es auf die Ausgewogenheit von staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge achtet. Damit dieses Prinzip auch Ihre Altersversorgung erfolgreich sicherstellen kann, sollten Sie aktiv werden. Das steuerlich begünstigte Schliessen einer Vorsorgelücke setzt voraus, dass Sie diese früh erkennen. Wir unterstützen Sie dabei mit persönlicher Beratung.
Allerdings reichen die gesetzlichen Regelungen in vielen Fällen nicht aus, um auch künftig sicher und gut versorgt in den Ruhestand zu gehen und sich zuverlässig gegen Lebensrisiken abzusichern. Oft ist daher das private Engagement die beste Möglichkeit für eine Vorsorge, die zur persönlichen Lebenssituation passt.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch oder rufen Sie uns bei Fragen direkt an.
Disclaimer
Diese Publikation dient nur zur persönlichen Information innerhalb der Schweiz und ist nicht als Empfehlung, Offerte oder Aufforderung zur Offertstellung für Anlage- oder andere spezifische Produkte und Dienstleistungen zu verstehen. Sie stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar und sollte nicht als Grundlage für finanzielle Entscheide dienen. Sie sollten sich professionell beraten lassen, bevor Sie eine diesbezügliche Entscheidung treffen.
Alle in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Meinungen stammen aus als zuverlässig und glaubwürdig eingestuften Quellen, trotzdem lehnt UBS jede vertragliche oder stillschweigende Haftung für falsche oder unvollständige Informationen ab. Die Ansichten von UBS-externen Autorinnen und Autoren sind deren eigene Meinung und spiegeln nicht zwingend die Auffassung von UBS AG und ihren verbundenen Unternehmen wider. Die vollständige oder teilweise Reproduktion ohne ausdrückliche Erlaubnis von UBS ist untersagt.
© UBS 2024. Das Schlüsselsymbol und UBS gehören zu den geschützten Marken von UBS. Alle Rechte vorbehalten.
Diese Website verwendet Cookies, um sicherzustellen, dass Sie die beste Erfahrung auf unserer Website erhalten. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung und unserer UBS Website, Social-Media und Cookie-Mitteilung. Sie können die Einstellungen Ihrer Cookies in den Datenschutzeinstellungen ändern.
Zu den DatenschutzeinstellungenRegion
Domizil
Domizil
Domizil
Domizil
Domizil