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Mann und Frau sitzen auf Pier am See.

Die Altersvorsorge in der Schweiz besteht aus drei Säulen. Durch sie sollen die Menschen im Rentenalter ihren angemessenen Lebensstandard behalten können und zugleich gegen bestimmte Lebensrisiken abgesichert sein.

Was ist das 3-Säulen-Prinzip?

Das Prinzip der mehrstufigen Absicherung ist in der Schweiz Bestandteil der Bundesverfassung. In Artikel 111 steht: «Der Bund sorgt dafür, dass die eidgenössische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie die berufliche Vorsorge ihren Zweck dauernd erfüllen können.» So soll ein finanzieller Schutz bei Tod, Invalidität und Alter garantiert werden.

Neben der staatlichen Vorsorge, der 1. Säule, stehen die berufliche Vorsorge als 2. Säule und die private Vorsorge als 3. Säule. Alle drei ergänzen einander und haben die Funktion, das Vorsorgesystem stabil zu machen. International unterscheidet sich das Schweizer System durch die Ausgewogenheit der drei Säulen und die strikte Aufgabenteilung, die zwischen Staat und privaten Akteuren besteht. Eine Besonderheit ist zudem die Anschlusspflicht in der 2. Säule: In anderen Ländern ist die berufliche Vorsorge häufig kein Obligatorium, sondern freiwillig.

Im internationalen Vergleich gilt das Altersvorsorgesystem der Schweiz als überdurchschnittlich rentabel, nachhaltig und vertrauenswürdig. Beim Ranking dieser drei Bewertungskriterien im «Mercer CFA Institute Global Pension Index» des Jahres 2023 erreichte die Schweiz Rang 11 unter 47 Ländern.

1. Säule: staatliche Vorsorge

1. Säule: staatliche Vorsorge

2. Säule: berufliche Vorsorge

2. Säule: berufliche Vorsorge

3. Säule: private Vorsorge

3. Säule: private Vorsorge

1. Säule: staatliche Vorsorge

AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung
IV: Invalidenversicherung
EL: Ergänzungsleistungen
EO: Erwerbsersatz

2. Säule: berufliche Vorsorge

BVG: Berufliche Alters-,
Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
UVG: Unfallversicherung

3. Säule: private Vorsorge

Säule 3a: gebundene Vorsorge
Säule 3b: freie Vorsorge

1. Säule: staatliche Vorsorge

Existenzsicherung

2. Säule: berufliche Vorsorge

Sicherung der gewohnten Lebenshaltung

3. Säule: private Vorsorge

Zusatzbedarf

1. Säule: staatliche Vorsorge

Obligatorisch

2. Säule: berufliche Vorsorge

Obligatorisch und freiwillig

3. Säule: private Vorsorge

Freiwillig

1. Säule: staatliche Vorsorge

Verantwortung des Staates

2. Säule: berufliche Vorsorge

Verantwortung von Arbeitgebenden

3. Säule: private Vorsorge

Eigenverantwortung

1. Säule: staatliche Vorsorge

Die AHV ist der wichtigste Teil in der 1. Säule der sozialen Absicherung. Sie sichert die Menschen für das Alter und im Todesfall ab. Sie zahlt Alters-, Witwen- und Witwer- sowie Waisenrenten. Reicht das Renteneinkommen nicht aus für das Existenzminimum, schliessen Ergänzungsleistungen (EL) die Lücke.

Im Fall von Invalidität erhalten die betroffenen Personen Leistungen der Invalidenversicherung (IV) nach dem Grad der Invalidität. Neben AHV, IV und EL kann man auch die Entschädigungen nach Erwerbsersatzordnung (EO) zu den Leistungen der 1. Säule zählen. Diese erhalten etwa Personen im Militär- und Zivildienst sowie im Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- und Betreuungsurlaub.

Das System der staatlichen Altersvorsorge beruht auf dem sogenannten Umlageverfahren: Die Beiträge der aktiven Versicherten kommen den Pensionierten zugute. Für die Altersbezüge der heute Beitragspflichtigen kommt dann die nächste Generation auf.

Aktuell kommt auf rund vier Erwerbstätige eine Person im Ruhestand.

Weil kein Kapital angespart wird, spielt die Zinsentwicklung eine untergeordnete Rolle für die AHV. Vielmehr hängt die 1. Säule von der Entwicklung der Wirtschaft und der Bevölkerung ab. Je mehr Menschen erwerbstätig sind, desto höher die Lohnsumme und die Beitragseinnahmen. Umgekehrt fehlen Beiträge, wenn die Arbeitslosigkeit höher ist.

Demografiebedingt wächst die Anzahl derjenigen im Ruhestand stärker als die Anzahl der Erwerbstätigen. Aktuell kommt auf rund vier Erwerbstätige eine Person im Ruhestand. In etwa 30 Jahren beträgt das Verhältnis nur noch zwei zu eins. Damit geraten Einnahmen und Ausgaben der AHV ins Ungleichgewicht. Rund ein Viertel des Budgets wird nicht aus Beiträgen, sondern durch Bundesmittel, Mehrwertsteuer und Spielbankenabgaben gedeckt.

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Wer in der Schweiz lebt oder arbeitet, zahlt bis zum Erreichen des Referenzalters in die AHV ein. Beiträge und Leistungen sind per Gesetz geregelt. Mit der Reform AHV 21, die Anfang 2024 in Kraft getreten ist, wird das Referenzalter der Frauen für den Rentenbezug schrittweise von 64 Jahren auf das der Männer erhöht (65 Jahre). Ein Rentenbezug kann mit einer Kürzung um maximal zwei Jahre vorbezogen oder maximal fünf Jahre aufgeschoben werden, was zu einer Erhöhung führt.

Wissenswert

Die Höhe der Rente ergibt sich aus dem durchschnittlichen Jahreseinkommen und der Anzahl der Beitragsjahre. Eine Vollrente ohne Abzüge erhält, wer nach Vollendung des 20. Altersjahrs bis zum Referenzalter jedes Jahr lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat.

2. Säule: berufliche Vorsorge

Die 2. Säule besteht aus der beruflichen Vorsorge, auch Pensionskasse oder BVG genannt, und der Unfallversicherung (UVG). Zusammen mit der 1. Säule soll die 2. Säule im Alter 60 bis 70 Prozent des letzten Einkommens ersetzen und so die gewohnte Lebenshaltung ermöglichen.

Die Pensionskassen legen das Beitragskapital an, etwa in Aktien, Anleihen oder Immobilien. Mit den Guthaben und deren Erträgen finanzieren sie Leistungen wie Alters-, Invaliden-, Hinterbliebenenrenten oder Kapitalbezüge. Angespartes Kapital können Sie sich vorzeitig auszahlen lassen, wenn Sie auswandern, sich selbstständig machen oder eine Immobilie erwerben wollen.

Die Höhe des BVG-Beitrags hängt vom Alter, vom Lohn und vom Vorsorgeplan des Arbeitgebers ab. Je älter die Beschäftigten, desto höher ist ihr Beitragssatz. Mindestens die Hälfte des Beitrags wird vom Arbeitgeber bezahlt. Lohnbestandteile über 88 200 Franken sind nicht obligatorisch versichert. Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden auch Leistungen für höhere Löhne bei der Pensionskasse an, was zu überobligatorischen Guthaben führt. Bei solchen Pensionskassen werden freiwillige Einkäufe oft dem überobligatorischen Guthaben zugerechnet.

3. Säule: private Vorsorge

Die 3. Säule dient der freiwilligen privaten Selbstvorsorge für das Alter. Mit ihr schliessen Sie mögliche Vorsorgelücken oder bauen Kapital für Wohneigentum und Selbstständigkeit auf. Im Jahr 2020 nutzten etwa die Hälfte der Erwerbstätigen Vorsorgelösungen der 3. Säule.

Lösungen der gebundenen Vorsorge in der Säule 3a sind gesetzlich reglementiert und bieten steuerliche Vorteile. Anders die Produkte der Säule 3b: Ihr Sparziel ist flexibel, weil sie nicht an die Pensionierung geknüpft sind. Die Prämie ist steuerlich nicht abzugsfähig, die Police wird während der Laufzeit bereits im Vermögen besteuert und die Kapitalauszahlung ist, sofern die Police der Vorsorge dient, steuerfrei.

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Fazit

Das 3-Säulen-System hat sich bewährt, weil es auf die Ausgewogenheit von staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge achtet. Damit dieses Prinzip auch Ihre Altersversorgung erfolgreich sicherstellen kann, sollten Sie aktiv werden. Das steuerlich begünstigte Schliessen einer Vorsorgelücke setzt voraus, dass Sie diese früh erkennen. Wir unterstützen Sie dabei mit persönlicher Beratung.

Allerdings reichen die gesetzlichen Regelungen in vielen Fällen nicht aus, um auch künftig sicher und gut versorgt in den Ruhestand zu gehen und sich zuverlässig gegen Lebensrisiken abzusichern. Oft ist daher das private Engagement die beste Möglichkeit für eine Vorsorge, die zur persönlichen Lebenssituation passt.

Wissenswertes für Sie

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