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Berufliche Vorsorge
Die BVG-Reform wurde vom Volk an der Urne abgelehnt. Wie geht es jetzt weiter? Erfahren Sie hier, was hinter der Reform steckt.
Inhalt:
Eine Reform des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) wird seit Jahren diskutiert – auch im Zusammenhang mit der Reform AHV 21, die inzwischen in Kraft getreten ist. Im März 2023 hat das Parlament das BVG-Reformpaket BVG 21 beschlossen. Gegen die geplante Reform wurde das Referendum ergriffen, und sie wurde vom Volk an der Urne abgelehnt. Wir zeigen auf, was das bedeutet und wie es nun weiter geht.
Gemeinsam mit der 1. Säule soll die 2. Säule der Altersvorsorge allen Pensionärinnen und Pensionären den gewohnten Lebensstandard im Alter sichern. In der Theorie ersetzen die ersten beiden Säulen nach der Pensionierung rund 60 Prozent des letzten Einkommens. Die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse oder BVG genannt, spielt dabei eine massgebliche Rolle.
Die Altersbezüge bei Frauen sind um etwa ein Drittel geringer als bei Männern. Man spricht auch vom Gender Pension Gap.
Rund 1,7 Millionen Menschen in der Schweiz erhielten im Jahr 2022 eine AHV-Altersrente. Diese betrug im Durchschnitt der Männer 1862 Franken pro Monat und bei Frauen 1883 Franken. Knapp 900 000 Menschen bezogen im selben Jahr eine Pensionskassenrente, diese belief sich im Schnitt auf 2353 Franken im Monat. Für viele Bezügerinnen und Bezüger ist die 2. Säule somit finanziell meist von grösserer Bedeutung als die 1. Säule.
Besonders gilt das für Männer. Sie erhalten häufiger eine Pensionskassenrente und ausserdem eine höhere als Frauen. Dieser Vorsprung gilt als ein wesentlicher Grund für die insgesamt etwa um ein Drittel geringeren Altersbezüge bei Frauen, auch genannt Gender Pension Gap. Die berufliche Vorsorge ist für alle Erwerbstätigen über der Eintrittsschwelle obligatorisch. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern. In der 2. Säule sparen aktuell rund 4,6 Millionen Beschäftigte Altersguthaben an. Das Geld wird im Kapitaldeckungsverfahren angelegt, zum grössten Teil in Aktien, Anleihen und Immobilien.
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Die vom Volk abgelehnte Reform enthielt fünf Elemente, die für Versicherte sowohl in der Phase des Ansparens wie auch in der späteren Bezugsphase Veränderungen gebracht hätten. Ausserdem hätte sich nach einem Inkrafttreten der Kreis der Versicherungspflichtigen vergrössert, was die Vorsorge von Personen mit einem geringen Einkommen verbessert hätte. Dazu gehören etwa Teilzeit- oder Mehrfachangestellte und insbesondere auch Frauen.
Element | Element | Ohne Reform | Ohne Reform | Mit Reform | Mit Reform |
---|---|---|---|---|---|
Element | Umwandlungssatz | Ohne Reform | 6,8 Prozent | Mit Reform | 6,0 Prozent |
Element | Eintrittsschwelle | Ohne Reform | CHF 22 050 | Mit Reform | CHF 19 845 |
Element | Koordinationsabzug | Ohne Reform | CHF 25 725 | Mit Reform | 20 Prozent des AHV-pflichtigen Jahreslohns |
Element | Altersgutschriftensätze | Ohne Reform | 25–34 Jahre: 7 Prozent | Mit Reform | 25–45 Jahre: 9 Prozent |
Element | Rentenzuschläge für die ersten 15 Jahrgänge nach Inkrafttreten der Reform (Übergangsgeneration) | Ohne Reform | keine | Mit Reform | Für Versicherte unter CHF 220 500 Guthaben: die fünf ersten Jahrgänge: CHF 2400 pro Jahr |
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Die BVG-Reform war umstritten und wurde deutlich abgelehnt. Wir nennen die häufigsten Argumente sowohl von Unterstützerinnen und Befürwortern als auch von Reformgegnerinnen und -gegnern.
Der Umwandlungssatz, der die Rentenhöhe bestimmt, ist nicht an die demografische Entwicklung gekoppelt, sondern im Gesetz verankert. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung muss das individuell angesparte Kapital aber für mehr Monate und Jahre reichen. Darum müsste rechnerisch die Auszahlung gestreckt und die monatliche Rente gesenkt werden, und zwar durch den tieferen Umwandlungssatz.
Ein tieferer Umwandlungssatz soll auch die Umverteilung zwischen Erwerbstätigen auf der einen Seite und Bezügerinnen und Bezügern auf der anderen Seite verringern. Die Lücken, die sich aufgrund der längeren Rentenbezugsdauer ergeben, werden nämlich von den aktiv Versicherten geschlossen, durch tiefere Verzinsung oder höhere Risikoprämien. Bei Pensionskassen, die viele Beschäftigte mit Niedriglöhnen im obligatorischen Bereich versichert haben, kam es zu Querfinanzierungen der Renten durch die Erwerbstätigen. Diese Umlagerung ist für die 2. Säule systemfremd, anders als in der 1. Säule.
Der bisherige Umwandlungssatz bedingt eine Zinsgarantie in der Höhe von 4,8 Prozent. Diese Rendite am Kapitalmarkt sicher zu erwirtschaften, gelingt häufig nicht. Um die Lücken zu schliessen, haben die Pensionskassen den Umwandlungssatz für überobligatorische Guthaben in den letzten Jahren bereits stark gesenkt.
Bisheriger Koordinationsabzug und Schwellenwert führen dazu, dass Menschen in Niedriglohnsektoren in einer Teilzeitanstellung – darunter sehr viele Mütter – häufig keine 2. Säule haben. Sie sind von der beruflichen Vorsorge vielfach ausgeschlossen. Das rächt sich im Alter, da die AHV allein selten für den Lebensunterhalt reicht und Ergänzungsleistungen notwendig werden.
Die aktuelle gesetzliche Staffelung der Altersgutschriftensätze führt dazu, dass sich der Einsatz älterer Beschäftigter ab 55 Jahren sprunghaft verteuert. Das kann auf dem Arbeitsmarkt zu Benachteiligungen führen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der das Referendum gegen den Rentenabbau koordiniert, beklagt die Streichung einer dauerhaften solidarischen Umlage in der 2. Säule durch das Parlament. Diese Umlage zur Finanzierung der Rentenzuschläge der Übergangsgeneration war im Entwurf vorgesehen, den die Sozialpartner ausgehandelt hatten. Demzufolge sollten auch hohe Einkommen und Arbeitgeber die Kompensationen mitfinanzieren.
Aus Sicht der Referendumsinitiative setzt die BVG-Reform einen Negativtrend fort, der bereits seit Jahren zu beobachten ist. Demnach sinken die gezahlten Renten, während die Lohnbeiträge steigen. Die Initiative erwartet durch die Reform bis zu 3240 Franken weniger Rente oder minus 15 Prozent pro Jahr.
Ein Argument der Befürworterinnen und Befürworter des Referendums zielte auf die Folgen der Reform für Frauen. Anders als erwartet, werde die BVG-Revision die Rentenzahlungen an Frauen nicht verbessern, sondern für viele verschlechtern. Besonders betroffen seien Frauen mittleren Alters und Einkommens in der Übergangsgeneration.
Die geplanten Zuschläge an die Übergangsgeneration sind nicht abhängig davon, ob eine Person von der Reform betroffen ist oder nicht, sondern von der Höhe des angesparten Pensionskassenguthabens und des Pensionierungsjahrs. Damit kostet die Reform die jungen Generationen mehr, als wenn nur jene Personen, die auch eine Rentensenkung erlitten hätten, kompensiert würden. Finanzieren sollen die Kosten Angestellte, Unternehmen und Pensionskassen. Die Zuschläge sind somit eine systemfremde Querfinanzierung der Rentnerinnen und Rentner durch die Berufstätigen.
Aufgrund der Ablehnung der Reform durch das Volk und dem nach wie vor vorhandenen Reformbedarf, gilt es nun über die Bücher zu gehen. Der Bund ist in der Verantwortung, einen neuen Vorschlag zu erarbeiten, wobei sowohl die Pro- als auch die Kontra-Argumente für die jetzt abgelehnte Reform in der Diskussion berücksichtigt werden sollten. Für die Versicherten im BVG-Obligatorium ändert sich aktuell nichts. Bei Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen könnten aber die Umwandlungssätze trotzdem weiterhin sinken. Die aktuelle Diskussion über die Rentenreform bietet jedoch eine gute Gelegenheit, sich gründlich mit der eigenen Altersvorsorge zu befassen und auf mögliche Lücken zu überprüfen – sei es in der 1., 2. oder 3. Säule.
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