Generalversammlung 2003
Kurzprotokoll
Traktandum 4: Teilrevision der Statuten
Traktandum 4: Teilrevision der Statuten
Der Verwaltungsrat beantragt, die nachstehenden Bestimmungen der Statuen in folgender neuen Fassung zu genehmigen:
Traktandum 4.1. - Anpassung der Firmenbezeichnung
Artikel 1
Firma, Sitz
Unter der Firma UBS AG / UBS SA / UBS Inc. besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich und Basel.
Die Generalversammlung stimmt der beantragten Änderung von Artikel 1 der Statuten zu:
Details | Details | Stimmen | Stimmen |
---|---|---|---|
Details | Abgegebene Stimmen | Stimmen | 276'060'479 |
Details | Absolutes Mehr | Stimmen | 138'030'240 |
Details | Ja-Stimmen | Stimmen | 274'726'383 |
Details | Nein Stimmen | Stimmen | 404'523 |
Details | Enthaltungen | Stimmen | 929'573 |
Artikel 7
Rechtsausübung
1
Die Gesellschaft anerkennt nur einen Vertreter pro Aktie.
Absatz 2 unverändert.
Die Generalversammlung heisst die beantragten Änderungen der Artikel 5 und 7 der Statuten gut.
Abgegebene Stimmen | 276'668'410 | ||
Absolutes Mehr | 138'334'206 | ||
Ja-Stimmen | 274'837'350 | ||
Nein Stimmen | 722'190 | ||
Enthaltungen | 1'108'870 |
Traktandum 4.3. - Traktandierungsrecht
Artikel 12
Traktandierung
1
Aktionäre, die Aktien im Nennwert von 250'000 Franken vertreten, können innert einer von der Gesellschaft publizierten Frist schriftlich unter Angabe der Anträge die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen verlangen.
Absatz 2 unverändert.
Die Generalversammlung genehmigt die beantragte Änderung von Artikel 12 der Statuten
Abgegebene Stimmen | 276'695'088 | ||
Absolutes Mehr | 138'347'545 | ||
Ja-Stimmen | 275'144'470 | ||
Nein Stimmen | 502'643 | ||
Enthaltungen | 1'047'975 |
Traktandum 4.4. - Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates
Artikel 19
Amtsdauer
1
Die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder beträgt drei Jahre. Unter einem Jahr ist dabei der Zeitabschnitt zwischen zwei ordentlichen Generalversammlungen zu verstehen. Die erste Amtsdauer wird für jedes Mitglied bei der ersten Wahl so festgelegt, dass jedes Jahr rund ein Drittel aller Verwaltungsratsmitglieder neu beziehungsweise wiedergewählt werden müssen.
Absatz 2 unverändert.
Die Generalversammlung stimmt der beantragten Änderung von Artikel 19 der Statuten zu:
Abgegebene Stimmen | 276'676'435 | ||
Absolutes Mehr | 138'338'218 | ||
Ja-Stimmen | 275'023'310 | ||
Nein Stimmen | 590'823 | ||
Enthaltungen | 1'062'302 |
Traktandum 4.5. - Ernennung von Generaldirektoren
Artikel 24
Oberleitung
Die Oberleitung der Gesellschaft umfasst insbesondere:
a) - d) unverändert
e) Ernennung und Abberufung des Präsidenten und der Mitglieder der Konzernleitung und des Leiters der Konzernrevision
f) unverändert
Die Generalversammlung heisst die Änderung in Artikel 24, lit.e der Statuten gut.
Abgegebene Stimmen | 276'695'396 | ||
Absolutes Mehr | 138'347'699 | ||
Ja-Stimmen | 272'754'034 | ||
Nein Stimmen | 2'610'657 | ||
Enthaltungen | 1'330'705 |
Gemäss Bestätigung der Eidgenössischen Bankenkommission steht den Änderungen aus banken- und börsengesetzlicher Sicht nichts im Wege.
Notar Karl Schweizer wird die Beschlüsse beurkunden.
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