Generalversammlung 2003

  

Kurzprotokoll

Traktandum 4: Teilrevision der Statuten

Der Verwaltungsrat beantragt, die nachstehenden Bestimmungen der Statuen in folgender neuen Fassung zu genehmigen:

Traktandum 4.1. - Anpassung der Firmenbezeichnung

Artikel 1
Firma, Sitz
Unter der Firma UBS AG / UBS SA / UBS Inc. besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich und Basel.
Die Generalversammlung stimmt der beantragten Änderung von Artikel 1 der Statuten zu:

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Stimmen

Stimmen

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Abgegebene Stimmen

Stimmen

276'060'479

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Absolutes Mehr

Stimmen

138'030'240

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Ja-Stimmen

Stimmen

274'726'383

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Nein Stimmen

Stimmen

404'523

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Enthaltungen

Stimmen

929'573

Artikel 7
Rechtsausübung
1
Die Gesellschaft anerkennt nur einen Vertreter pro Aktie.
Absatz 2 unverändert.
Die Generalversammlung heisst die beantragten Änderungen der Artikel 5 und 7 der Statuten gut.

Abgegebene Stimmen

276'668'410

Absolutes Mehr

138'334'206

Ja-Stimmen

274'837'350

Nein Stimmen

722'190

Enthaltungen

1'108'870

Traktandum 4.3. - Traktandierungsrecht

Artikel 12
Traktandierung
1
Aktionäre, die Aktien im Nennwert von 250'000 Franken vertreten, können innert einer von der Gesellschaft publizierten Frist schriftlich unter Angabe der Anträge die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen verlangen.
Absatz 2 unverändert.
Die Generalversammlung genehmigt die beantragte Änderung von Artikel 12 der Statuten

Abgegebene Stimmen

276'695'088

Absolutes Mehr

138'347'545

Ja-Stimmen

275'144'470

Nein Stimmen

502'643

Enthaltungen

1'047'975

Traktandum 4.4. - Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates

Artikel 19
Amtsdauer
1
Die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder beträgt drei Jahre. Unter einem Jahr ist dabei der Zeitabschnitt zwischen zwei ordentlichen Generalversammlungen zu verstehen. Die erste Amtsdauer wird für jedes Mitglied bei der ersten Wahl so festgelegt, dass jedes Jahr rund ein Drittel aller Verwaltungsratsmitglieder neu beziehungsweise wiedergewählt werden müssen.
Absatz 2 unverändert.
Die Generalversammlung stimmt der beantragten Änderung von Artikel 19 der Statuten zu:

Abgegebene Stimmen

276'676'435

Absolutes Mehr

138'338'218

Ja-Stimmen

275'023'310

Nein Stimmen

590'823

Enthaltungen

1'062'302

Traktandum 4.5. - Ernennung von Generaldirektoren

Artikel 24
Oberleitung
Die Oberleitung der Gesellschaft umfasst insbesondere:
a) - d) unverändert
e) Ernennung und Abberufung des Präsidenten und der Mitglieder der Konzernleitung und des Leiters der Konzernrevision
f) unverändert
Die Generalversammlung heisst die Änderung in Artikel 24, lit.e der Statuten gut.

Abgegebene Stimmen

276'695'396

Absolutes Mehr

138'347'699

Ja-Stimmen

272'754'034

Nein Stimmen

2'610'657

Enthaltungen

1'330'705

Gemäss Bestätigung der Eidgenössischen Bankenkommission steht den Änderungen aus banken- und börsengesetzlicher Sicht nichts im Wege.

Notar Karl Schweizer wird die Beschlüsse beurkunden.

Traktanden