Generalversammlung 2003
Kurzprotokoll
Traktandum 6: Kapitalherabsetzung
Traktandum 6: Kapitalherabsetzung
Traktandum 6.1.
Vernichtung von Aktien aus den Rückkaufprogrammen 2002/2003 und 2002b und entsprechende Anpassung von Artikel 4 der Statuten
Der Verwaltungsrat beantragt, die im Rahmen des an der Generalversammlung 2002 genehmigten Rückkaufprogramms erworbenen 67'700'000 Aktien sowie die gestützt auf das zusätzlich vom Verwaltungsrat beschlossene Rückkaufprogramm 2002b erworbenen 8'270'080 Aktien definitiv zu vernichten und das Aktienkapital entsprechend um CHF 60'776'064 herabzusetzen. Die Revisionsstelle Ernst & Young bestätigt zuhanden der Generalversammlung, dass gemäss ihrer Beurteilung die Forderungen der Gläubiger auch nach durchgeführter Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind und die Liquidität der Bank gesichert bleibt.
Die Generalversammlung stimmt der Vernichtung der Aktien und der entsprechenden Statutenänderung mit folgenden Stimmenverhältnissen zu:
Abgegebene Stimmen | 276'549'107 | ||
Absolutes Mehr | 138'274'554 | ||
Ja-Stimmen | 274'506'174 | ||
Nein Stimmen | 867'377 | ||
Enthaltungen | 1'175'556 |
Artikel 4
(Aktienkapital) der Statuten lautet nach diesem Beschluss wie folgt:
1
Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 944'262'078.40 (neunhundertvierund-vierzig Millionen zweihundert- zweiundsechzigtausend und achtundsiebzig Schweizer Franken und vierzig Rappen). Es ist eingeteilt in 1'180'327'598 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.80. Das Aktienkapital ist voll liberiert.
Absatz 2 unverändert.
Traktandum 6.2.
Durchführung eines Rückkaufprogramms 2003/2004
Der Verwaltungsrat beantragt, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsrat wird beauftragt, eigene Aktien im Gesamtwert von maximal 5 Milliarden Franken über eine zweite Handelslinie an der virt-x zurückzukaufen. Diese Aktien sind definitiv zur Vernichtung bestimmt und gelten daher nicht als eigene Aktien im Sinne von Artikel 659 des Obligationenrechts. Die notwendige Statutenänderung (Herabsetzung des Aktienkapitals) wird der ordentlichen Generalversammlung 2004 zur Genehmigung unterbreitet." | Der Verwaltungsrat wird beauftragt, eigene Aktien im Gesamtwert von maximal 5 Milliarden Franken über eine zweite Handelslinie an der virt-x zurückzukaufen. Diese Aktien sind definitiv zur Vernichtung bestimmt und gelten daher nicht als eigene Aktien im Sinne von Artikel 659 des Obligationenrechts. Die notwendige Statutenänderung (Herabsetzung des Aktienkapitals) wird der ordentlichen Generalversammlung 2004 zur Genehmigung unterbreitet." |
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Die Generalversammlung stimmt der Durchführung des beantragten Aktienrückkaufprogramms 2003/2004 mit folgenden Stimmenzahlen zu:
Abgegebene Stimmen | 276'097'621 | ||
Absolutes Mehr | 138'048'811 | ||
Ja-Stimmen | 271'175'667 | ||
Nein Stimmen | 3'250'928 | ||
Enthaltungen | 1'671'026 |
Schluss der Generalversammlung: 17.50 Uhr
Zürich, 22. April 2003
Für den Verwaltungsrat:
Marcel Ospel
Präsident
Gertrud Erismann-Peyer
Sekretär