Vorsicht Falle: Tipps fürs Onlineshopping mit Kindern
Versteckte Kosten, Verträge oder Rechnungen: So verhindern Sie, dass Onlineshopping bei Ihrem Kind zur Schuldenfalle wird.
Der Wert von unsichtbarem Geld
Der Wert von unsichtbarem Geld
Als Folge von Onlineshopping tappen immer mehr Kids in die Schuldenfalle und als Eltern würde man seinem Nachwuchs die Online-Einkäufe vielleicht manchmal am liebsten verbieten. Denn wenn Kinder beim Einkaufen ihr eigenes Geld auf die Verkaufstheke legen, entsteht ein ganz anderes Gefühl für die Kosten – und sie überlegen sich den Kauf vielleicht zweimal. Beim Onlineshopping kann dieses Gefühl für Geld verloren gehen. Aber Onlineshopping wird immer relevanter und ist für die Kids von heute selbstverständlich. Begleiten Sie Ihr Kind also bei den ersten Schritten. Denn eine Begleitung wirkt oft nachhaltiger als Verbote.
Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie man bestellen kann und wie man etwas auf Rechnung bezahlt. Auch wie die Rücksendung funktioniert, ist ein wichtiger Punkt – dabei sollten Sie Ihrem Kind auch erklären, dass es für die Umwelt schädlich ist, wenn man sich ständig Pakete zusenden lässt und diese dann manchmal auch wieder zurückschickt. Überprüfen Sie vor der Bestellung gemeinsam den Kontostand oder den Betrag im Sparkässeli. Und fragen Sie Ihr Kind, ob es überhaupt genügend Geld hat, um die Waren zu bezahlen.
Rechnungen rechtzeitig bezahlen
Rechnungen rechtzeitig bezahlen
Besonders zu beachten gilt es, dass Sie Ihrem Kind erklären, wie wichtig es ist, Rechnungen rechtzeitig zu bezahlen. Erledigen Sie das Bezahlen beim ersten Online-Einkauf gemeinsam mit Ihrem Kind. Erklären Sie ihm, dass es im Normalfall Mahngebühren zahlen muss, wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird, und dass diese Mahnungen teuer sein können. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Kind bei diesem Prozess «nur» begleiten und seine Rechnungen nicht bezahlen – es sei denn, dies wurde vor dem Kauf so vereinbart. Sollte die eingekaufte Ware nicht bezahlt werden können, muss Ihr Kind die Ware zurücksenden.
Prepaidkarte statt Bestellung auf Rechnung
Prepaidkarte statt Bestellung auf Rechnung
Besprechen Sie mit Ihrem Kind, ob eine Prepaidkarte, also eine Art Kreditkarte, die man mit einem gewissen Betrag aufladen kann, einfacher und sinnvoller in der Handhabung wäre als das Bezahlen gegen Rechnung. Denn auf die Prepaidkarte könnte beispielsweise halbjährlich oder jährlich ein vereinbarter Betrag überwiesen werden, der für Onlineshopping verwendet werden kann. Ist die Karte leer, kann nicht mehr eingekauft werden und der Shoppingspass hat ein Ende. So können Mahnungen und deren Gebühren verhindert werden. Falls doch einmal eine Ware zurückgeschickt werden muss, wird der bereits bezahlte Betrag wieder auf die Karte gutgeschrieben.
So lernt Ihr Kind, mit einem vorgegebenen Budget auszukommen. Natürlich muss dieser Betrag nicht extra von den Eltern bezahlt werden, sondern kann ein Teil des regulären Taschengeldes oder Jugendlohns sein.
Dürfen Minderjährige überhaupt online einkaufen?
Dürfen Minderjährige überhaupt online einkaufen?
Rechtlich gesehen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Vertrag ohne die Zustimmung der Eltern abschliessen, kontrolliert werden kann dies aber in den seltensten Fällen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Im Rahmen des eigenen Arbeitsentgelts oder Taschengeldes können sogenannte urteilsfähige Jugendliche selbstständig einen Vertrag abschliessen. Eine Zustimmung der Eltern ist nicht nötig.
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Begleiten Sie Ihr Kind bei den ersten Einkaufsversuchen im Internet.
- Erklären Sie Ihrem Kind, wie es Rechnungen bezahlen muss, und machen Sie es auf mögliche Mahngebühren aufmerksam. Bezahlen Sie aber nicht seine Rechnungen.
- Ware, die nicht bezahlt werden kann, muss zurückgesendet werden.
- Als Budgetrahmen für Off- und Onlineshopping eignet sich der Jugendlohn.
- Allenfalls hilft eine Prepaidkarte, den Überblick zu behalten, und ist besser geeignet als das Bestellen gegen Rechnung.
- Im Rahmen ihres Taschengeldes dürfen Minderjährige Kaufverträge abschliessen, sowohl im Internet als auch im Laden.
- Bleiben Sie mit Ihrem Kind im Dialog. Verbote führen in der Regel dazu, dass heimlich gehandelt wird.
Die pädagogischen Grundsätze von UBS
Die pädagogischen Grundsätze von UBS
Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit der Pädagogin Marianne Heller entstanden, mehrjährige Leiterin eines Programmes zur Finanzerziehung und Schuldenprävention für Kinder und Jugendliche.