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Viele träumen von einer Eigentumswohnung oder einem Haus – lieber ins Eigenheim und in den Vermögensaufbau investieren als Miete zahlen. Damit Ihr Traum Wahrheit wird, haben wir einen Ratgeber für den Erwerb von Eigenheimen mit den typischen Fallstricken zusammengestellt.

Vorbereitung auf den Haus- oder Wohnungskauf

Der Kauf einer Immobilie stellt für viele die grösste Anschaffung ihres Lebens dar. Diese Veränderung kann weitreichende Folgen für die persönlichen Finanzen und die Lebensqualität haben. Umso gründlicher sollte der Kauf vorbereitet werden. Planen Sie auf jeden Fall genügend Zeit ein.

Schon vor der Suche droht der erste Fallstrick, nämlich das eigene Budget nicht zu kennen. Daher sollten Sie als Erstes ausrechnen, wie hoch der Preis maximal ausfallen darf. Dabei ist nicht nur der Kaufpreis selbst, sondern auch ein allfälliger Umbau oder eine Renovation und insbesondere auch der Unterhalt zu berücksichtigen. Legen Sie sich eine Liste mit den für Sie wichtigen Kriterien an wie Lage, Grösse oder Ausstattung. Nach diesen beiden Schritten gehen Sie viel gezielter auf die Suche nach Ihrem Wunschobjekt.

Finanzielle Risiken absichern

Falls das Eigenheim erst noch gebaut werden muss, ist besondere Vorsicht geboten.

In der Regel sichert Ihnen der Verkäufer zu, etwaige Reservationszahlungen auf die Summe des späteren Kaufpreises anzurechnen. Doch der damit verbundenen Risiken sind sich viele nicht bewusst: Wenn beispielsweise der Verkäufer (bzw. Generalunternehmer) während der Bauphase Konkurs anmeldet, kann die Anzahlung verlorengehen.

Auch Raten- und Akontozahlungen, die während der Bauphase bezahlt werden, sind oft zu wenig abgesichert. Im ungünstigsten Fall sind die Wohnungen zum geplanten Termin gar nicht bezugsbereit oder das Geld reichte nicht für den Bau und man wird zum Eigentümer einer Bauruine.

Konkret müssen die Sicherheitsleistungen insbesondere zwei verschiedene Phasen abdecken:

  • die finanzielle Absicherung während der Bauphase (Erfüllungsgarantie)
  • die Risiken nach der Bauabnahme bei Baumängeln (Gewährleistungsgarantie)

Die Sicherheitsleistung des Generalunternehmers für die Zeit vom Vertragsabschluss bis zur Schlussabnahme erfolgt in der Regel mit der Erfüllungsgarantie. Diese leistet Zahlungen für den Fall, dass der Unternehmer das Projekt nicht vertragsgemäss erfüllt. Wichtig ist es hier, sich vorab über die Kostenregelung für eine solche Garantie einig zu sein. Regelmässig übernimmt der Generalunternehmer die Kosten.

Bei der Gewährleistungsgarantie geht es um die Sicherstellung der Ansprüche des Bauherrn aus der Mängelhaftung des Unternehmers. Ist zum Beispiel ein Handwerker nicht in der Lage, allfällige Baumängel auszubessern, ermöglichen diese Garantiezahlungen die korrekte Nachbesserung.

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Rechte und Pflichten der Käuferinnen und Käufer

Generell gilt der Grundsatz: Gekauft, wie besichtigt. Vor der Unterzeichnung müssen Sie also Immobilie und Kaufvertrag gründlich prüfen. Falls der Vertrag nichts anderes vorsieht, gelten die anwendbaren gesetzlichen Regeln.

Ansprüche des Käufers oder Bestellers wegen Mängeln des Werkes bzw. Kaufobjekts verjähren je nach Ursache mit Ablauf von zwei bzw. fünf Jahren nach der Abnahme des Werkes bzw. der Ablieferung. Es können aber je nach Grundlage für den Mangel auch andere Verjährungsfristen massgeblich sein. Die Anzeige und Beseitigung der Mängel sollte schnell eingefordert werden; die Beweislast liegt bei der Käuferin oder dem Käufer. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags ist für gewöhnlich nur in extremen Fällen möglich. Umgekehrt haben Sie die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Summen fristgerecht zu zahlen, wobei unter gewissen Umständen eine Reduktion des zu bezahlenden Preises möglich ist.

Fallstricke beim Wohnungskauf

Eigenheimkauf: Darauf müssen Sie achten

Klarheit: Kosten, Termine und Leistungen müssen präzis und möglichst detailliert definiert sein. Sämtliche Dokumente, die das Objekt beschreiben, müssen Bestandteil des Vertrags sein. Vorsicht ist geboten, wenn der Baubeschrieb knapp und ungenau ist.

Preis: Seien Sie vorsichtig mit Versprechungen zu Fest- und Pauschalpreisen. In der Praxis machen Käuferinnen und Käufer immer wieder die Erfahrung, dass viele Ausstattungsdetails im Pauschalpreis nicht inbegriffen sind. Zudem kann es sein, dass für Änderungen und Zusatzwünsche hohe Aufzahlungen verlangt werden.

Änderungen: Bei einem Kauf ab Plan ist es üblich, dass die Käuferin oder der Käufer Änderungswünsche anbringt. Küche, Bodenbeläge oder die Ausstattung des Badezimmers werden oft individuell ausgeführt. Achten Sie darauf, dass das Vorgehen vertraglich geregelt ist. Die für Sie anfallenden Mehrkosten und Zusatzaufwendungen des Unternehmers müssen jeweils im Voraus schriftlich vereinbart werden. Mündliche oder unklare Aussagen können teuer werden.

Stockwerkeigentum: Prüfen Sie auch die Dokumente zum Stockwerkeigentum. Dazu zählen vor allem das Reglement und der öffentlich beurkundete Begründungsakt mit der Definition von Wertquoten und Grösse der Stockwerkeinheiten, dem Erneuerungsfonds usw.

Anlaufstellen und Informationsquellen zu Kauf von Eigenheim

Für weitere Informationen können Sie sich an folgende Verbände wenden:

Finanzierungsbestätigung: Mit diesen Unterlagen gelingt es

Mit der Finanzierungsbestätigung der Bank nehmen Sie eine wichtige Hürde auf dem Weg zum Wohnungskauf. Dazu prüft der Finanzierer Ihre Bonität und den Wert des Objekts.

Für die Finanzierungsbestätigung sind regelmässig folgende Unterlagen notwendig:

  • Persönlicher Ausweis
  • Detaillierte Informationen zum Kaufobjekt
  • Lohnausweis (bei variablen Entschädigungsteilen, solche der letzten drei Jahre)
  • Nachweis über vorhandenes Eigenkapital
  • Einkommensnachweis (Steuererklärung oder aktueller Lohnausweis bzw. bei selbstständiger Erwerbstätigkeit Bilanz- und Erfolgsrechnung der letzten 3 Jahre)
  • Vermögensnachweis (Steuererklärung oder separater Vermögensausweis sowie Vorsorgeguthaben)

Checkliste «Wohneigentum»

Es gibt zahlreiche Punkte, die Sie vor der Wahl Ihres Objekts kritisch prüfen sollten. Wir haben sie in der Checkliste «Wohneigentum: wichtige Punkte und Anforderungen bei der Objektsuche» zusammengefasst.

Banktermin

Vereinbaren Sie einen Termin mit einer unserer Kundenberaterinnen oder einem unserer Kundenberater. Sie klären, ob die finanziellen Rahmenbedingungen erfüllt sind und welche Hypotheken für Sie geeignet sind.

Vertrag

Der Kaufvertrag über eine Immobilie muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden. In der Regel erstellt ein Notar den Vertrag. Dieser beinhaltet im Wesentlichen die Parteien, den Kaufpreis, Anzahlungen, Zahlungsmodalitäten, Handänderungsgebühren und den Termin der Eigentumsübertragung. Der Vertrag sollte vor dem Notariatstermin vorliegen, damit Sie genügend Zeit haben, ihn gründlich zu prüfen. Lassen Sie sich allenfalls dabei unterstützen.

Eigentumsübertragung

Rechtlich sind Sie erst dann Eigentümerin oder Eigentümer, wenn Sie als solche oder solcher im Grundbuch eingetragen sind.

Fazit

Eine genaue Prüfung der Verträge und das Heranziehen von Expertise zahlen sich aus.

Schauen Sie sich das Objekt ganz genau an und vergessen Sie den Rest der Liegenschaft nicht (bei Stockwerkeigentum die gemeinschaftlichen Teile, den Erneuerungsfonds, etc.). Sämtliche Verträge müssen Sie genau lesen und verstehen.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich Rat holen.

Bei der Finanzierung sollten Sie auf ein ausreichendes Finanzpolster achten, das nicht nur den Kaufpreis, sondern auch allfällige Renovationen und Umbauten sowie den Unterhalt berücksichtigt.

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