So können Sie auch nach der Pensionierung weiterarbeiten
Im Ruhestand arbeiten kann Vorteile mit sich bringen. Sie sollten aber einige Faktoren beachten und in Ihre Vorsorgeplanung miteinbeziehen.
Inhalt:
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- Wenn Ihr Beruf es zulässt und Ihr Arbeitgeber keine Beschränkungen vorsieht, können Sie auch im Rentenalter weiterarbeiten.
- Ihr Lohn und Ihre Rente sollten aufeinander abgestimmt sein.
- Unter Umständen können Sie bis Alter 70 weiter in die Pensionskasse einzahlen.
- Unter Beachtung einiger steuerlicher Faktoren sparen Sie Geld und steigern Ihre Rente.
- Zum Fazit
Die Pensionierung muss nicht das Ende Ihres Berufslebens bedeuten. Wenn Sie weiterarbeiten möchten und Ihr Beruf sowie Ihr Arbeitgeber dies zulassen, können Sie sich dazu entscheiden, auch im Rentenalter weiterzuarbeiten. Beim Arbeiten nach der Pensionierung beziehen Sie entweder Lohn und Rente zusammen. Oder sie erhalten zunächst eine Teilrente und dafür später mehr Geld. Sie können den Zeitpunkt der Auszahlung Ihrer Rente aber auch ganz hinausschieben. Dies ist um mindestens ein Jahr und für maximal fünf Jahre möglich und führt zu einem lebenslangen Zuschlag
Wer nach der Pensionierung weiterarbeitet, profitiert unter Umständen gleich mehrfach davon. Viele schätzen den sozialen Austausch und die Möglichkeit, die eigenen Erfahrungen an jüngere Kollegen weiterzugeben. Ausserdem optimieren Sie Ihre Vorsorge weiter und können Ihre Rente aufbessern, wenn Sie nach der Pensionierung weiter Geld verdienen.
Wie viel dürfen Sie dazuverdienen?
Wie viel dürfen Sie dazuverdienen?
Wie viel Geld Sie nach der Pensionierung noch verdienen können, ist gesetzlich nicht begrenzt. Allerdings sollten Sie Ihren Lohn und Ihre Rente aufeinander abstimmen. Sonst erzielen Sie möglicherweise ein höheres steuerbares Einkommen als vor dem Rentenbezug und steigen in eine höhere Steuerprogression auf. Unter Umständen wird dann ein grosser Teil der AHV-Rente für Steuerzahlungen fällig.
Zahlen Sie weiterhin Beiträge in die Pensionskasse?
Zahlen Sie weiterhin Beiträge in die Pensionskasse?
Grundsätzlich endet mit dem Erreichen des Referenzalters auch die Pflicht zu Beiträgen an die Pensionskasse des Arbeitgebers. Danach besteht die Möglichkeit, weiterhin in der Pensionskasse zu verbleiben und die Altersleistung bis spätestens zum Alter von 70 Jahren aufzuschieben. Ob auch weitere Beitragszahlungen möglich sind, hängt vom jeweiligen Pensionskassenreglement ab.
Habe ich eine Vorsorgelücke?
Wenn die 1. und die 2. Säule nicht genügen, um Ihren gewünschten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten, müssen Sie zusätzlich sparen. Finden Sie jetzt heraus, wie viel.
Steuerliche Faktoren, die Sie beachten sollten
Steuerliche Faktoren, die Sie beachten sollten
Beziehen Sie Lohn und Rente gleichzeitig, können Sie sich einen steuerlichen Vorteil verschaffen, indem Sie auch nach Erreichen des Referenzalters Beiträge an die Pensionskasse leisten. Hierfür benötigen Sie allerdings die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Andernfalls werden Rente und Lohn als gemeinsames Einkommen versteuert, sodass eine erhebliche Erhöhung der Steuerbelastung folgen kann.
Alternativ können Sie diese umgehen, indem Sie einen Teil des Guthabens aus der Pensionskasse als Kapital beziehen, um das steuerbare Einkommen zu reduzieren. Steuermindernd wirken sich auch Einzahlungen in die Säule 3a aus. Solange Sie arbeiten und noch nicht das Alter von 70 Jahren überschritten haben, ist auch das möglich. Hier gilt es aber zu beachten, dass einige Kantone einen höheren allgemeinen Versicherungsabzug in der Steuererklärung berücksichtigen, wenn keine Einzahlungen in die Säule 3a erfolgt sind.
Unter Umständen können Sie auch die Gelder aus der Pensionskasse und der Säule 3a gestaffelt beziehen. Da die Steuerbehörden die Bezüge jährlich zusammenrechnen, brechen Sie auch so in vielen Kantonen die Steuerprogression . Hier gilt: Je höher die bezogene Summe, desto höher die steuerliche Belastung . Wenn Sie weiterarbeiten, haben Sie durch die Reform AHV 21 flexiblere Bezugsmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge und damit mehr Optionen zur Steueroptimierung. Während die Auszahlung des Pensionskassenguthabens zuvor oftmals mit dem Erreichen des reglementarischen Pensionierungsalters erfolgte, sofern die Reglemente nichts anderes vorsahen, können Sie den Bezug nun bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit bis ins Alter von 70 Jahren aufschieben. Dasselbe gilt auch für Guthaben der Säule 3a . Bei Freizügigkeitskonten wird der Aufschub bis 70 Jahre ab dem 1. Januar 2030 ebenfalls an die Weiterführung der Erwerbstätigkeit geknüpft.
Steuern sparen durch AHV-Rentenaufschub
Steuern sparen durch AHV-Rentenaufschub
Sind Sie auf die AHV-Rente nicht angewiesen, kann es von Vorteil sein, deren Bezug aufzuschieben. Dieser Aufschub ist zwischen 1 und maximal 5 Jahren über das Referenzalter hinaus, also bis zum Alter von 70 Jahren, möglich. Neuerdings gibt es auch die Option, die Rente teilweise zwischen 20 und 80 Prozent aufzuschieben. Der bezogene Anteil lässt sich dabei einmal erhöhen. Für einen Aufschub erhält man je nach Dauer lebenslang einen Rentenzuschlag von bis zu 31,5 Prozent. Bei einem Jahr Aufschub sind es mindestens 5,2 Prozent. Auf der anderen Seite kann allerdings auch die Steuerbelastung wegen der Progression steigen, wenn Sie die AHV-Rente bereits beziehen, obwohl Sie zugleich noch ausreichend andere Einkommen haben.
Ein Aufschub empfiehlt sich in der Regel dann, wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation davon ausgehen können, dass Sie als Mann 86 Jahre oder älter werden, als Frau 85 Jahre oder älter. In diesem Fall ist unterm Strich die Summe aller Renten, die Sie erhalten, höher als bei einem regulären Bezug.
Bitte beachten Sie: Die Aufschuberklärung müssen Sie bis spätestens ein Jahr nach Beginn des ordentlichen Rentenanspruchs geltend machen, wobei die exakte Dauer des Aufschubes noch nicht bekannt sein muss. Ansonsten verfügt die AHV rückwirkend die Auszahlung Ihrer Rente ohne Zuschlag dem Referenzalter, was anschliessend nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
AHV-Abzug nach Erreichen des Referenzalters
AHV-Abzug nach Erreichen des Referenzalters
Was vielen Erwerbstätigen nicht bewusst ist: Sie bleiben AHV-pflichtig, wenn sie über das Pensionierungsalter hinaus arbeiten. Bei einem Jahreseinkommen von mehr als 16 800 Franken (Freibetrag) pro Arbeitgeber werden die üblichen Beiträge abgezogen. Bis Ende 2023 waren dies Solidaritätsbeiträge, ohne dass dies zu einer höheren Rente geführt hat. Neu können die bezahlten AHV-Beiträge nach Alter 65 auf Antrag für die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Um diese noch zu erhöhen, kann zudem auf den Freibetrag verzichtet werden. Auf diese Weise ist es möglich, dass zum einen frühere Beitragslücken geschlossen werden können und zum anderen mit den bezahlten Beiträgen die persönliche AHV-Rente noch erhöht werden kann. Um davon zu profitieren, kann bis zum 70. Altersjahr einmal eine Neuberechnung der Rente verlangt werden. Es empfiehlt sich, dies erst dann zu verlangen, wenn die Arbeitstätigkeit definitiv aufgegeben wird.
Aufschub der Pensionskassenrente
Aufschub der Pensionskassenrente
Wie beim Aufschub der AHV-Rente führt auch eine Verschiebung des Bezugs der Pensionskassenrente zu einem tieferen Einkommen im jeweiligen Jahr. Daraus folgen ein tieferer Steuersatz und damit eine tiefere Steuerrechnung. Ein Aufschub ist bis spätestens Alter 70 möglich. Ob Sie darüber hinaus noch weiter freiwillig Beiträge einzahlen können, hängt vom Pensionskassenreglement ab. Falls Sie den Bezug der Pensionskassenrente nicht aufschieben möchten, sollten Sie sich spätestens drei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter damit auseinandersetzen, ob Sie sich das Pensionskassenguthaben als Kapital ausbezahlen lassen oder lieber eine monatliche Rente beziehen möchten. Auch eine Mischform der beiden Varianten ist möglich
Die Faustregel lautet, dass laufende Ausgaben durch laufende Einnahmen wie Rente, Vermögenserträge und weitere regelmässige Einkommen gedeckt werden sollten. Kapital können Sie für grössere Projekte respektive Anschaffungen einsetzen oder Ihren Nachkommen weitergeben. Die Antwort auf die Frage «Rente oder Kapital?» kann auch eine Kombination aus beidem sein. Bei Ehepaaren kann das beispielsweise auch bedeuten, dass eine Person die Rente bezieht und die andere das Kapital.
Wissenswert
Wenn Sie freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen und Guthaben oder einen Teil davon als Kapital beziehen möchten (sei es als Alterskapital oder auch z.B. für die Amortisation ihrer Hypothek), sollten Sie diese Einkäufe spätestens drei Jahre vorher leisten. Andernfalls müssen Sie dem Fiskus das Geld zurückzahlen, das Sie mit den Einkäufen gespart haben. Unter Einkäufen versteht man freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse über die regulären Beiträge hinaus, die Ihnen Ihr Arbeitgeber monatlich vom Lohn abzieht. Auf diese Weise können Sie Ihre Leistungen im Alter und je nach Pensionskasse auch bei Invalidität oder Tod steigern.
Zahlen Sie weiter in die Säule 3a ein
Zahlen Sie weiter in die Säule 3a ein
Wer nach Erreichen des ordentlichen Referenzalters erwerbstätig bleibt, kann weiter in der Säule 3a Vermögen aufbauen. Für Frauen ist dies derzeit bis zum Alter von 69 und für Männer bis 70 möglich. Dies steigert das angesparte Vermögen und reduziert zugleich das steuerbare Einkommen. Erwerbstätige im Rentenalter können ohne Pensionskassenanschluss bis zu einem Maximalbetrag von 35 280 Franken ein Fünftel ihres Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen. Haben Sie den Bezug der Pensionskassenrente aufgeschoben, liegt der Maximalbeitrag weiterhin bei 7056 Franken.
Das raten unsere UBS-Expertinnen und
-Experten
Das raten unsere UBS-Expertinnen und
-Experten
- Bedenken Sie bei der Entscheidung, ob Sie nach dem Pensionsalter weiterarbeiten möchten, neben der finanziellen Lage auch weiche Faktoren wie mögliche positive Auswirkungen auf Ihre Gesundheit und die soziale Anbindung.
- Stimmen Sie Ihren Lohn und Ihre Rente genau aufeinander ab, damit Sie nicht ein höheres steuerbares Einkommen als vor dem Rentenbezug beziehen und so in eine höhere Steuerprogression aufsteigen.
- Rechnen Sie aus, wie alt Sie mindestens werden müssen, damit sich das Weiterarbeiten verbunden mit einem Aufschub der Rente finanziell lohnt. Dabei sollten Sie auch die Steuern berücksichtigen, die Sie dank dem aufgeschobenen Bezug sparen.
- Achten Sie darauf, dass Auszahlungen von Pensionskassen- und Säule-3a-Kapital zeitlich gestaffelt erfolgen. Bei einer Auszahlung im selben Jahr fallen Sie je nach Kanton steuerlich in eine höhere Progression und erhalten somit eine höhere Steuerrechnung.
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Es kann sich unter Umständen lohnen, nach der Pensionierung weiter berufstätig zu sein – gesundheitlich ebenso wie finanziell. Allerdings sollten Sie Ihre berufliche Situation nach Erreichen des Rentenalters genau planen. Dazu gehört auch, dass Sie Ihre Bezüge von Rente und Lohn aufeinander abstimmen.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Lohn und Rente idealerweise miteinander kombinieren, stehen Ihnen unsere UBS-Kundenberaterinnen und UBS-Kundenberater gern zur Seite.
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