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3. Säule
Ein unbeschwerter Ruhestand ist nur mit einer privaten Altersvorsorge möglich. Erfahren Sie, wie Sie mit gezielten Massnahmen Ihre Zukunft finanziell absichern können.
Inhalt:
Einen sorgenfreien Ruhestand wünscht sich jeder. Jedoch sollte man sich nicht allein auf die Rente von Staat und beruflicher Vorsorge verlassen. Denn wie in vielen anderen Ländern macht sich der demografische Wandel auch in der Schweiz bemerkbar. Eine höhere Lebenserwartung und eine sinkende Geburtenrate haben zu einer Überalterung der Bevölkerung geführt und damit auch das Rentensystem vor grosse Herausforderungen gestellt. Mit einer privaten Altersvorsorge lassen sich zusätzliche Einkünfte erzielen und finanzielle Engpässe im Alter vermeiden.
Das schweizerische Rentensystem steht unter Druck: Die Renten müssen aufgrund der höheren Lebenserwartung länger ausbezahlt werden und das angesparte Altersguthaben einer Person muss für einen längeren Zeitraum ausreichen. Auch die Zinsentwicklung wirkt sich negativ auf das Alterskapital aus. Ausserdem müssen immer weniger Erwerbstätige für die AHV von immer mehr Rentnerinnen und Rentnern aufkommen.
Wer in Zukunft in den Ruhestand geht, wird sich auf eine geringere Rente einstellen müssen. Umso wichtiger ist es, privat vorzusorgen, um die finanzielle Flexibilität im Alter zu sichern. Rund 60 Prozent der Arbeitnehmenden zahlen deshalb bereits regelmässig in die dritte Säule ein.
Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen. Die staatliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) bildet die erste Säule und sorgt dafür, dass das Existenzminimum im Alter gesichert ist. Versichert sind grundsätzlich alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen. Bei Arbeitnehmenden werden die Beiträge direkt vom Lohn abgezogen . Nichterwerbstätige leisten einen jährlichen Mindestbeitrag.
Die zweite Säule, auch Pensionskasse genannt, basiert auf dem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG). Sie ergänzt die Leistungen der ersten Säule. Arbeitnehmende mit einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von mehr als CHF 22 680 (Stand 2025) sind obligatorisch in einer Pensionskasse versichert.
In der dritten Säule können Sie freiwillig privat vorsorgen, um Einkommenslücken im Alter zu schliessen. Warum ist das wichtig? Die freiwillige private Altersvorsorge dient der Sicherung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung, da die Leistungen aus der ersten und der zweiten Säule dazu in der Regel nicht ausreichen. Sogar wer während seiner gesamten beruflichen Laufbahn durchgehend in die AHV einbezahlt hat und darüber hinaus immer über den Arbeitgeber in einer Pensionskasse versichert war, kann nach der Pensionierung nur mit rund 60 Prozent des letzten Erwerbseinkommens rechnen. Zur individuellen Ergänzung der Leistungen aus AHV und Pensionskasse ist deshalb die dritte Säule unerlässlich.
In der dritten Säule wird zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a), für die es vom Staat Steuererleichterungen gibt, und der ungebundenen Vorsorge (Säule 3b), die nicht staatlich gefördert wird, unterschieden.
Eine Vorsorgelücke liegt vor, wenn die Leistungen aus AHV und Pensionskasse nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstil im Alter weiterzuführen. Wer den Ruhestand unbeschwert geniessen möchte, sollte Lücken in der Vorsorge frühzeitig erkennen.
Häufige Ursachen für Vorsorge- oder Beitragslücken können sein:
Vorsorgen lohnt sich – auch bei kleineren Beträgen. Und je früher Sie mit Ihrer Säule 3a beginnen, desto komfortabler ist das Resultat. Berechnen Sie hier, welcher Betrag über die Jahre zusammenkommen kann.
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie mit dem Aufbau der Altersvorsorge beginnen, desto weniger Geld müssen Sie jährlich zur Seite legen. Überprüfen Sie Ihre finanzielle Situation spätestens zehn Jahre vor der Pensionierung – besser noch früher. Auch zwischen 50 und 55 Jahren bleibt noch genügend Zeit, um Optimierungen in der Altersvorsorge vorzunehmen. Das können Sie tun:
Wer kontinuierlich in die dritte Säule einzahlt, kann jedes Jahr bei den Einkommensteuern sparen. Der maximale Betrag hierfür kann von Jahr zu Jahr variieren, aktuell (Stand 2025) liegt er für Erwerbstätige mit Pensionskasse bei CHF 7258. Berufstätige ohne Pensionskasse können bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36 288, einzahlen.
Vorsorgegelder auf mehrere Konten der Säule 3a zu verteilen, lohnt sich. Zum einen, weil eine Auszahlung bereits fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters möglich ist. Zum anderen, weil die gestaffelte Auszahlung in vielen Kantonen Steuervorteile bringt. So können Sie pro Steuerperiode ein Vorsorgekonto auflösen und müssen nur den daraus resultierenden Betrag versteuern. Die Höhe der Steuerersparnis ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Treffen Sie rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen dafür: Eine nachträgliche Aufteilung des bereits einbezahlten Guthabens auf mehrere Konten ist nicht zulässig. Auch ein Teilbezug aus einem Konto ist nach der Pensionierung nicht mehr möglich.
In der zweiten Säule gibt es ebenfalls Optimierungsmöglichkeiten für die Altersvorsorge – selbst wenn man als Arbeitnehmender bei der Wahl der Pensionskasse (PK) in der Regel kein Mitspracherecht hat. Wer freiwillig in die PK einzahlt, kann nicht nur die späteren Leistungen optimieren, sondern auch Steuern sparen. Mit diesen sogenannten PK-Einkäufen werden allfällige Beitragslücken aus der Vergangenheit geschlossen. Da sich das Einkommen während des Erwerbslebens in der Regel kontinuierlich erhöht, bestehen bei fast allen Pensionskassenversicherten solche Beitragslücken. Von Gesetzes wegen gibt es gewisse Beschränkungen, was die Einkäufe betrifft. Für die meisten ist die Sperrfrist von drei Jahren am relevantesten: Wenn Sie innert dreier Jahre nach einem Einkauf wieder Gelder in Kapitalform beziehen, wird der Steuerabzug rückwirkend hinfällig.
Wenn Sie in Wertschriften investieren, können Sie ein Vermögen aufbauen, das gegen die Auswirkungen von Inflation und Währungsschwankungen geschützt ist. Diese Investition ist auf Langfristigkeit ausgelegt und verspricht die besten Renditechancen. Diversifizieren Sie und achten Sie auf eine breite Streuung der Anlagen, sowohl geografisch als auch was die Branchenvielfalt betrifft. Es kann sich lohnen, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihren Blickwinkel zu erweitern und zusätzliche Wertquellen in Ihr Portfolio aufzunehmen.
Während Säule-3a-Konten spätestens bei der Pensionierung aufgelöst werden müssen, können Anlagefonds weitergeführt und in ein Wertschriftendepot übertragen werden. Damit haben Sie eine grössere Sicherheit bei Marktschwankungen, da Sie für den Verkauf an keinen Zeitpunkt gebunden sind.
Schon während des Erwerbslebens lohnt sich die Einzahlung in die Säule 3a. Ihre Beiträge können Sie nämlich jedes Jahr vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zudem ist Ihr Vorsorgeguthaben bis zur Auszahlung vermögenssteuerfrei. Die Höhe der Einzahlungen ist gesetzlich begrenzt und wird von Jahr zu Jahr neu festgelegt.
Steuervorteile ergeben sich übrigens auch durch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse. Wie bei den Einzahlungen in die Säule 3a kann der Betrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Interessant ist ebenfalls, dass das Guthaben nicht als Vermögen versteuert werden muss und dass die Zinsen auf dem Guthaben nicht zum steuerbaren Einkommen gehören . Bei grösseren Beträgen empfiehlt es sich grundsätzlich, die Einzahlungen über mehrere Jahre zu verteilen, da so die Steuerersparnis grösser ist . Und wie erwähnt muss die dreijährige Sperrfrist nach Einkäufen berücksichtigt werden.
Bei der Auszahlung wird Ihr Guthaben in der Säule 3a separat von Ihrem Einkommen zu einem reduzierten Tarif besteuert. Finden Sie heraus, wie viel Steuern Sie zahlen müssen.
Beispiele Steuerersparnis in CHF für Erwerbstätige mit Pensionskasse
Annahme für Berechnung: männlich, verheiratet, Jahrgang 1976, keine Kinder, wohnhaft in Olten SO, reformiert, Ehepartnerin reformiert. ¹Bund, Kanton, Gemeinde, Kirche (Steuersätze des Jahres 2022). Quelle: UBS.
Wichtig: Das Geld in der Säule 3a ist zwar gebunden, steht Ihnen aber zur Verfügung, wenn Sie sich selbstständig machen, auswandern oder Wohneigentum erwerben möchten.
Die private Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein in der Finanzstrategie für den Ruhestand. Je früher Sie mit dem Vermögensaufbau beginnen, umso individueller können Sie planen: Ab wann soll der Ruhestand im Idealfall beginnen? Wie viel können oder möchten Sie sparen? Wie soll das Geld angelegt werden? Eine Ergänzung der staatlich geförderten Säule 3a mit der ungebundenen Vorsorge in der Säule 3b ist je nach Ihren individuellen Möglichkeiten eine sinnvolle Lösung, um Einkommenslücken nach der Pensionierung zu vermeiden.
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