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Säule 3a für Unternehmerinnen und Unternehmer
Erfahren Sie, welche Vorteile die Einzahlung Selbstständiger in die Säule 3a mit sich bringt und worauf Sie achten müssen, wenn Sie mit der privaten Vorsorge starten.
Inhalt:
Jede vierte selbstständige Person ist nur in der ersten Säule versichert – sie hat also weder eine Pensionskasse, noch zahlt sie in die Säule 3a ein. Dabei deckt die AHV/IV (erste Säule) im Alter oder bei Invalidität oder Tod lediglich das Existenzminimum.
Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre finanzielle Zukunft vorausschauend planen. Doch alles der Reihe nach: Wer eine Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft führt, muss selbst dafür sorgen, dass er im Alter genügend Geld hat, um den angestrebten Lebensstandard beizubehalten.
Darauf zu hoffen, Ihre Firma irgendwann zu einem gewünschten Betrag verkaufen und damit Ihren Restlebensunterhalt finanzieren zu können, ist gerechtfertigt – allerdings auch risikobehaftet.
Gehen Sie also in Pension oder stösst Ihnen etwas zu, bleibt Ihnen aus der ersten Säule wenig Geld zum Leben. Unternehmerinnen und Unternehmer kümmern sich im Optimalfall also nicht nur selbst um Sozialversicherung, Krankenversicherung, Erwerbsausfallversicherung, Unfallversicherung (Berufs- und Nichtberufsunfall), sondern auch um die eigene Vorsorge.
Der eine Vorteil besteht darin, mehr finanzielle Sicherheit zu haben. Der andere ist steuerlicher Natur, denn den einbezahlten Betrag dürfen Sie vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Auszahlung unterliegt einer einmaligen Steuer zu einem reduzierten Satz. Bis dahin unterliegt das 3a-Guthaben weder der Einkommens- noch der Vermögenssteuer. Erst mit der Auszahlung werden auf dem ausbezahlten Betrag Einkommens- und Vermögenssteuern fällig. Nicht zuletzt bietet die Säule 3a eine hohe Flexibilität, beispielsweise in der Verwendung des angesparten Kapitals, und kann auf Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.
Wenn Sie an Ihren Ruhestand denken, stehen Sie vor einigen wichtigen Entscheidungen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Plan aufstellen, ausgerichtet an Ihren individuellen Wünschen. Damit einer entspannten finanziellen Zukunft nichts im Weg steht.
Sie haben sich für eine Lösung mit Säule 3a entschieden. Nun stellt sich die Frage nach dem Wann, dem Wo und dem Wie.
Wann: Je eher, desto besser. Der ideale Zeitpunkt, um sich konkret um die private Vorsorge zu kümmern, ist jetzt. Wo: Anbieter finden Sie von Versicherungseinrichtungen bis hin zu Bankinstitutionen viele. Hören Sie sich zuerst einmal in Ihrem Umfeld um und recherchieren Sie zudem auf eigene Faust. Hier finden Sie einen Überblick zu unseren Säule-3a-Lösungen.
Wie: Die eine beste Lösung gibt es nicht. «Das Beste» ist individuell, hat also überwiegend mit Ihrer eigenen Situation sowie mit Ihrer Risikobereitschaft zu tun. Sobald Sie Ihren Anbieter bzw. die passende Vorsorgelösung gefunden haben, können Sie die Einzahlung vornehmen. Im heutigen digitalen Zeitalter haben Sie fast überall die Möglichkeit, Ihre Beträge via E-Banking zu überweisen.
Grundsätzlich dürfen all jene in die Säule 3a einzahlen, die steuerpflichtig sind und ein AHV-pflichtiges Einkommen haben. Selbstständigerwerbende (beispielsweise Inhaber einer Einzelunternehmung) haben ebenfalls die Möglichkeit, sich über die dritte Säule zu versichern.
Welchen Betrag Sie als Entrepreneur in die Säule 3a einzahlen dürfen, bestimmt die Rechtsform Ihrer Selbstständigkeit und die Anerkennung durch die AHV-Ausgleichskasse. Die AHV-Anerkennung setzt voraus, dass Sie
Ob Sie über das Jahr verteilt einzelne Tranchen überweisen oder alles auf einmal, bleibt Ihnen überlassen – und ist mitunter auch von Ihrer Säule-3a-Lösung abhängig. Damit der Versicherungsbetrag im selben Jahr verbucht (und steuerlich abzugsfähig) ist, muss dieser spätestens am 31. Dezember gutgeschrieben worden sein.
Selbstständigerwerbende – ohne Pensionskasse – können bis zum Maximalbetrag von 36 288 Franken einzahlen. Bei Entrepreneuren, die bereits einer Pensionskasse angeschlossen sind, liegt die Obergrenze bei 7258 Franken.
Just in dem Jahr, in dem Sie sich selbstständig machen, können Sie beide Einzahlungsmöglichkeiten kombinieren. Für die Zeit, in der Sie angestellt waren, können Sie also bis zu 7258 Franken in die Säule 3a einzahlen. Für den Rest des Jahres wiederum dürfen Sie weitere 20 Prozent vom Jahresnettoeinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit überweisen. Die Summe beider Beitragszahlungen darf den zulässigen Höchstbetrag (36 288 Franken) nicht übersteigen.
Sie haben die Möglichkeit, bis zu fünf Jahre über das AHV-Referenzalter hinaus Beiträge zu leisten, sofern Sie erwerbstätig sind. Ab 2028 liegt das Referenzalter sowohl bei Frauen als auch bei Männern bei 65 Jahren. Bei Frauen wird dieses von heute Alter 64 ab 2025 schrittweise angehoben. Bis zum Alter von 70 Jahren muss die Säule 3a aufgelöst und das gesamte Guthaben bezogen werden.
Der Vorbezug ist nur unter spezifischen Umständen möglich, die gesetzlich geregelt sind. Die strengen Regelungen wurden erlassen, weil die Absicht der steuerbegünstigten Säule 3a die persönliche Vorsorge für das Alter ist.
Wohneigentum: Erwerben Sie Wohneigentum (Immobilienbau oder -kauf), das Ihnen als Hauptwohnsitz dient, können Sie das Geld aus der Säule 3a im Zuge der Wohneigentumsförderung (WEF) zur Finanzierung verwenden. Ein Vorbezug dieser Art ist alle fünf Jahre (pro Vorsorgeeinrichtung) möglich und unterliegt weiteren Einschränkungen. Der entnommene Betrag ist steuerpflichtig.
Weitere Gründe für einen Vorbezug sind: Schicksalsschläge wie Invalidität oder Todesfälle, Auswanderung, Renovation und Sanierung (sofern Werterhaltung bzw. Wertsteigerung) sowie Amortisation Ihrer Hypothek. Vorzeitige Auszahlungen sind auch hier nur alle fünf Jahre möglich.
Wer von seiner bisherigen Selbstständigkeit in eine andersartige wechselt oder vom Angestelltsein in die Selbstständigkeit, der kann das Säule-3a-Guthaben zur Finanzierung vorbeziehen.
Wenn Sie sich also für die Selbstständigkeit oder einen Wechsel innerhalb Ihrer Selbstständigkeit entschieden haben – und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen –, haben Sie Anrecht auf den Vorbezug in Form einer Barauszahlung. Der Vorbezug ist nur innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme bzw. dem Wechsel Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit möglich.
Ein Vorbezug ist nur bei der Gründung einer Einzelfirma oder einer Personengesellschaft möglich (keine AG, GmbH), da nur diese Rechtsformen der Grundform einer selbstständigen Erwerbstätigkeit entsprechen. Ein Teilbezug ist nicht möglich. Sie müssen das gesamte Guthaben beziehen.
Wenn Sie für Ihre Selbstständigkeit Ihr Säule-3a-Guthaben beziehen, müssen Sie den Betrag als Einzelfirma/Personengesellschaft beziehen. Wird die Rechtsform später geändert, beispielsweise in eine AG oder GmbH), entsteht grundsätzlich keine Rückzahlungspflicht.
Für den Fall, dass Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, muss auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin der Auszahlung schriftlich zustimmen.
Beim Vorbezug dürfen Sie ebenfalls nicht vergessen, dass Sie zusätzlich besteuert werden. Dies geschieht zu einem reduzierten Satz – die Höhe der Besteuerung unterscheidet sich je nach Kanton. Das ausbezahlte Kapital wird Teil Ihres steuerbaren Vermögens, die Vermögenserträge wiederum werden als Einkommen besteuert.
Nach der Auszahlung empfehlen wir Ihnen, so schnell wie möglich wieder mit dem langfristigen Vermögensaufbau (private Vorsorge) zu beginnen.
Haben Sie sich schon Gedanken über Ihre Vorsorge gemacht? Sehr gut, denn je früher Sie anfangen, desto besser. Schon aus kleinen Beträgen können später grosse Summen werden. Und das Beste: Mit Einzahlungen in die Säule 3a sparen Sie gleichzeitig Steuern.
Unternehmerinnen und Unternehmer sind automatisch über die 1. Säule (AHV/IV) versichert. Für den angestrebten Lebensstandard im Alter reicht diese Vorsorge allerdings nur in den wenigsten Fällen aus. Auch die Absicht, dass Sie Ihr Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bestimmten Betrag verkaufen, ist mit viel Unsicherheit verbunden.
Beginnen Sie deshalb so früh wie nur möglich mit dem langfristigen Vermögensaufbau über die private Vorsorge (3. Säule). «3a-Vorsorgelösungen» sind eine attraktive Möglichkeit, Ihre finanzielle Zukunft zu stärken.
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