So bleibt die Hypothek im Alter tragbar
Nach der Pensionierung gelten für die Tragbarkeit der Hypothek die gleichen Regeln wie vorher. Das kann die Finanzierung im Alter zur Herausforderung machen. Unsere Tipps für die Finanzierung im Ruhestand.
Inhalt:
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- Die Tragbarkeit einer Hypothek ist dann gewährleistet, wenn laufende Wohneigentumskosten maximal ein Drittel des Einkommens ausmachen.
- Mit der Pensionierung sinkt die Tragbarkeit, da weniger Einnahmen zur Verfügung stehen.
- Durch Teilamortisation können Sie Zinslasten verringern.
- Zum Fazit
Ein eigenes Heim gehört für viele zum sicheren Teil der Altersvorsorge. Diese Art der Vorsorge fördert der Gesetzgeber, beispielsweise indem er den Vorbezug von Vorsorgegeldern aus der 2. Säule und der Säule 3a für den Wohneigentumserwerb zulässt.
Das Eigentum soll das günstige, mietfreie Wohnen nach der Pensionierung ermöglichen. Statt zu einer solchen finanziellen Erleichterung kann die Immobilie im Alter aber auch zur Last werden. Das kann passieren, wenn nach der Pensionierung die Kosten in keinem hinreichenden Verhältnis zu den Einnahmen stehen.
Ein vertretbares Verhältnis zwischen den laufenden finanziellen Aufwendungen für eine Immobilie und dem Einkommen der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers wird mit dem Begriff «Tragbarkeit» bezeichnet.
Tragbarkeitsrechnung auf einen Blick
Bei der Tragbarkeitsrechnung überprüfen Kreditinstitute, ob die Höhe des Einkommens die finanzielle Voraussetzung liefert, die Wohneigentumskosten dauerhaft zu tragen.
Zu den einbezogenen Kosten des Eigenheims gehören die Zinsen, die Amortisationskosten für die Rückzahlung der zweiten Hypothek und die Nebenkosten der Liegenschaft. Jeder dieser Faktoren wird nach bestimmten Regeln berechnet. Für die Zinskosten setzen Kreditinstitute beispielsweise nicht den tatsächlichen Hypothekarzins ein, sondern einen kalkulatorischen Hypothekarzinssatz. Dieser Satz ist mit 5% höher als der aktuelle Marktzins. Die Differenz soll als Puffer dafür sorgen, dass die Tragbarkeit auch nach möglichen Zinserhöhungen gegeben bleibt.
Als Massstab gilt: Die laufenden Gesamtkosten des Eigenheims dürfen nicht höher sein als 33% des Bruttojahreseinkommens. Diese Tragbarkeitsregel gilt auch für Pensionierte. Das bleibt nicht ohne Folgen.
Das Einkommen setzt sich in der Regel nach der Pensionierung aus den Leistungen von AHV und Pensionskasse zusammen, die gesamthaft ungefähr 60 bis 70% des vorherigen Erwerbseinkommens ausmachen. Im besten Fall können Sie das Alterseinkommen durch private Ersparnisse, etwa aus der Säule 3a, ergänzen. Aber: Nach der Pensionierung steht bei vielen somit weniger Geld zur Verfügung als vorher im Berufsleben.
Besteht eine Hypothek, ist deren Tragbarkeit möglicherweise nicht mehr gewährleistet. Neben der Last der Zinszahlungen kann es Finanzierungsprobleme geben, falls Eigentümerinnen und Eigentümer den Kreditgeber wechseln oder die Hypothek für eine grössere Sanierung aufstocken möchten. Banken prüfen oft standardmässig anlässlich der Pensionierung, ob die Tragbarkeit noch gegeben ist.
Als entlastende Effekte für Rentnerinnen und Rentner können Wertsteigerungen der Liegenschaft in die Rechnung eingehen. Zudem haben sie die zweite Hypothek bis zur Pensionierung grundsätzlich amortisiert. Damit sind in der Regel rund 15% des Immobilienwerts abbezahlt, sodass darauf keine Zinsen mehr anfallen.
Dennoch: Um nach der Pensionierung allein die Tragbarkeit der ersten Hypothek zu sichern, die bis zu zwei Drittel des Immobilienwerts betragen kann, ist ein vergleichsweise hohes Einkommen im Alter nötig.
Wie steht es um Ihre Vorsorge?
Mit dem kostenlosen UBS Vorsorge-Check erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation. Damit haben Sie die Basis, Ihre private Altersvorsorge zu optimieren oder auszubauen.
Um die Tragbarkeit zu sichern, haben Sie zwei Ansatzpunkte. Auf der einen Seite können Sie die Einnahmen erhöhen, die Ihnen nach der Pensionierung zur Verfügung stehen. Auf der anderen Seite können Sie die Kosten des Wohneigentums begrenzen, die im Alter auf Sie zukommen. Selbstverständlich ist es möglich, an beiden Stellen anzusetzen. Welche konkreten Schritte sich Ihnen anbieten, besprechen Sie am besten im Rahmen einer persönlichen Beratung.
Einnahmen erhöhen
Wenn Sie die Pensionierung erreicht haben, wird es schwierig, die Einnahmen noch zu erhöhen. Verfügen Sie über ausreichenden Wohnraum, könnten Sie über das Vermieten einer Einliegerwohnung nachdenken. Zudem ist es heutzutage einfacher, nach dem Referenzalter weiterzuarbeiten und damit mehr Einkommen zu erzielen. Bis zum 70. Lebensjahr könnten Sie die Rente aufschieben oder nur teilweise beziehen.
Planen Sie Ihre Pensionierung hingegen frühzeitig, können Sie Ihre Einkünfte sowohl aus AHV, Pensionskasse als auch der Säule 3a optimieren. Für ausreichende Liquidität im Alter sorgen Sie etwa dadurch, dass Sie für den Wohneigentumserwerb vorbezogene Pensionskassengelder rechtzeitig zurückzahlen und Beitragslücken in Pensionskasse und AHV schliessen. Hinzu kommt das jährliche Sparen des Maximalbetrags in der privaten Vorsorge.
Wissenswert
Weil in Beruf und Familie heute viele individuelle Konstellationen und Richtungswechsel auftreten können, sollten Sie Ihre Vorsorgeplanung regelmässig auf den Prüfstand stellen und an die aktuellen Verhältnisse anpassen. Es ist empfehlenswert, Varianten mitzudenken und Puffer einzubauen. Das Alter von 50 Jahren ist ein geeigneter Zeitpunkt, mit der Finanzplanung für die Pensionszeit zu beginnen.
Kosten senken
Die Kosten des Wohneigentums können Sie durch eine Amortisation oder Teilamortisation der Hypothek verringern. Je niedriger die Hypothek, desto niedriger die Zinslast. Im dargestellten Rechenbeispiel – hier sind es 75 000 Franken – sorgt schon eine relativ kleine Amortisation dafür, die Tragbarkeit im Alter sicherzustellen.
Das Beispiel zeigt, wie durch eine Amortisation von 75 000 Franken die Tragbarkeit beibehalten werden kann.
Beispiel | Beispiel | Während der Berufstätigkeit (in CHF) | Während der Berufstätigkeit (in CHF) | Nach der Pensionierung (in CHF) | Nach der Pensionierung (in CHF) | Nach Amortisation Hypothek von 75,000 (in CHF) | Nach Amortisation Hypothek von 75,000 (in CHF) |
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Beispiel | Einkommen/Rente | Während der Berufstätigkeit (in CHF) | 120 000 | Nach der Pensionierung (in CHF) | 88 000 | Nach Amortisation Hypothek von 75,000 (in CHF) | 88 000 |
Beispiel | Hypothek | Während der Berufstätigkeit (in CHF) | 500 000 | Nach der Pensionierung (in CHF) | 500,000 | Nach Amortisation Hypothek von 75,000 (in CHF) | 425 000 |
Beispiel | Kalkulatorische Immobilienkosten | Während der Berufstätigkeit (in CHF) | 33 000 | Nach der Pensionierung (in CHF) | 33 000 | Nach Amortisation Hypothek von 75,000 (in CHF) | 29 250 |
Beispiel | Tragbarkeit | Während der Berufstätigkeit (in CHF) | 28% | Nach der Pensionierung (in CHF) | 38% | Nach Amortisation Hypothek von 75,000 (in CHF) | 33% |
Ob sich die Amortisation lohnt, hängt jedoch auch von steuerlichen Aspekten ab. Schliesslich sind bezahlte Hypothekarzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Durch die Amortisation verzichten Sie zudem auf Einnahmen, die Ihr Erspartes andernfalls in Geldanlagen erwirtschaften würde.
Auf jeden Fall sollten Sie beachten: Zwar entlastet es Sie im Alter, wenn Sie die Hypothek vor der Pensionierung so weit wie möglich amortisieren. Das kann sich jedoch rächen, wenn Sie dadurch Ihre finanzielle Flexibilität stark eingeschränkt haben. Sie haben möglicherweise keine Reserven zur freien Verfügung, falls unerwartete Ausgaben anstehen. Es ist nach der Pensionierung nicht problemlos möglich, die Hypothek wieder zu erhöhen, um sich Liquidität zu verschaffen. Amortisieren Sie darum nur, wenn Sie gleichzeitig freie Mittel behalten.
Tipp: Den seniorengerechten Umbau der Immobilie nehmen Sie am besten vor der Pensionierung in Angriff. Die Kosten des Umbaus tragen Sie damit aus steuerlicher Sicht nicht mit Ihren Pensionsgeldern, sondern mit Ihrem vergleichsweise höheren Erwerbseinkommen. Werterhaltende und energiesparende Investitionen können Sie vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen.
Anrechnung von freiem Vermögen
In der Regel können Sie neben Ihrem Einkommen als Pensionärin oder Pensionär auch einen Teil Ihrer Vermögenswerte in die Tragbarkeitsrechnung einfliessen lassen. Dafür benötigen Sie Guthaben auf Konten oder kotierte Wertschriften, die leicht handelbar sind.
Tragbarkeit des Wohneigentums im Todesfall absichern
Der Tod der Partnerin oder des Partners kann die Tragbarkeit der Hypothek gefährden, besonders wenn damit der regelmässige Hauptverdienst des Haushalts entfällt. Klären Sie mit dem Hypothekarinstitut, ob die Hinterlassenenleistungen die Lücke ausreichend verringern, um das Tragbarkeitskriterium zu erfüllen. Gelingt das nicht, könnte dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass die oder der Hinterbliebene die Immobilie verkaufen muss.
Dieses Szenario können Sie durch geeignete Vorsorgemassnahmen zugunsten der Partnerin oder des Partners verhindern. Betrachten Sie bei einer Nachlassplanung die Themen Pensionskasse, 3. Säule, Lebensversicherungen, Erbschaft und Finanzierungsplanung unter diesem Aspekt – und das möglichst frühzeitig.
Habe ich eine Vorsorgelücke?
Wenn die 1. und die 2. Säule nicht genügen, um Ihren gewünschten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten, müssen Sie zusätzlich sparen. Finden Sie jetzt heraus, wie viel.
Neben der Sicherung der Tragbarkeit gibt es auch andere Möglichkeiten, mit dem Wohneigentum im Alter umzugehen, zum Beispiel die Weitergabe an die Kinder sowie der Verkauf und ein Wechsel in eine neue, kostengünstigere Wohnsituation. Was für Sie das Richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren Wünschen ab. Je früher Sie planen, desto besser.
Wohneigentum an die Kinder übertragen
Grundsätzlich können Eltern ihr Wohneigentum an ihre Kinder überschreiben. Vereinbaren sie ein Wohn- oder Nutzniessungsrecht, können sie darin sogar wohnen bleiben. Dann tragen sie aber weiterhin die Hypothek und zahlen die Zinsen. Der Vorteil besteht in der frühen Klärung der künftigen Besitzverhältnisse.
Gibt es mehrere Kinder, sind erbrechtliche Pflichten zu beachten. Wird das Haus nur an eines der Kinder überschrieben, müssen die Eltern oder das begünstigte Kind die Geschwister auszahlen. Um das Kapital für die Auszahlung zu erhalten, könnte die bestehende Hypothek zwar aufgestockt werden. Das geht aber nur, wenn die Tragbarkeit gewährleistet ist. Auch Erbinnen und Erben müssen also die laufenden Wohnkosten tragen können.
Bedenken Sie vor einem solchen Schritt die Vorsorgeaspekte: Wenn Sie im Alter zu wenig Einkommen haben, um Ihre Ausgaben zu bestreiten, könnte die frühe Vermögensweitergabe Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen gefährden. Denn das verschenkte Vermögen wird Ihnen angerechnet.
In eine kleinere Wohnung wechseln
Grundsätzlich ist es möglich, Ihr Wohneigentum nach der Pensionierung zu verkaufen, um in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Dabei gibt es jedoch eine Hürde: Nicht immer klappt es, eine bestehende Festhypothek auf die neue Eigentumswohnung oder die neuen Eigentümer zu übertragen . Eine Kündigung der Hypothek kann dann mit hohen Kosten einhergehen.
Wer im Alter in seinem Wohneigentum bleiben möchte, sollte sich rechtzeitig Gedanken über die Tragbarkeit der Hypothek machen. Je früher, desto besser: Die entscheidenden Handlungsspielräume für ausreichende Einnahmen im Alter stehen Ihnen nicht nach, sondern vor der Pensionierung zur Verfügung. Wir beraten Sie gern und helfen auf dem Weg in eine sichere Immobilienfinanzierung und Altersversorgung.
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