Fragen und Antworten
UBS E-Banking ISO 20022 und QR-Rechnung Fragen und Antworten
Allgemein
Allgemein
Grundsätzlich bestimmen die bei UBS geladenen Stammdaten, welche Anzeigen und Reports zu einem pain.001 Auftrag erstellt werden.
Falls im Einzelfall andere Anzeigen oder Reports gewünscht werden, kann die entsprechende Instruktion direkt im pain.001 Auftrag mitgegeben werden. In diesem Fall, werden die Einstellungen in den Stammdaten durch die Instruktionen im pain.001 übersteuert.
Genauere Informationen zur Steuerung von Belastungsanzeigen finden Sie in den UBS Implementation Guidelines.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungssoftware bereit für das Bezahlen (mittels pain.001) der QR-Rechnung ist. Falls Sie Fragen haben, gehen Sie direkt auf Ihren Softwarepartner oder Ihre Softwarepartnerin zu.
- Aktualisieren Sie allfällige Lesegeräte, damit diese den Swiss QR Code lesen können.
- Ergänzen Sie bei Bedarf Ihre Kreditoren-Stammdaten mit der QR-IBAN des oder der Begünstigten.
Die Softwarehersteller bieten neue Funktionalität wie ISO 20022 nur für Kunden mit gültigem Wartungsvertrag automatisch an. Ohne Wartungsvertrag müssen Sie selbst aktiv auf den Hersteller zugehen und ein in der Regel kostenpflichtiges Softwareupdate beziehen.
Migration auf QR-Rechnung
Ihre Software muss bei der Zahlungserfassung die QR-Rechnung mit ihrem zusätzlichen Datenumfang unterstützen. Des Weiteren muss sie den Zahlungsauftrag pain.001 für alle drei Ausprägungen der QR-Rechnung generieren können. Nur dann kann eine reibungslose Zahlung erfolgen. Empfehlungen für Rechnungsempfänger oder Rechnungsempfängerinnen und Rechnungssteller oder Rechnungsstellerinnen können im UBS-Handbuch für die QR-Rechnung nachgelesen werden.
pain
Bitte wenden Sie sich an Ihren Software-Support, um die genaue Ursache abzuklären. Alternativ steht UBS-Kunden und UBS-Kundinnen (auch im Fall von Eigenentwicklungen) die UBS ISO Testplattform zur Verfügung. Mit Hilfe dieser Plattform können Sie Ihre Zahlungsdateien im neuen Format auf mögliche Fehler testen. Findet die Testplattform einen entsprechenden Fehler, so ist die verwendete Zahlungsdatei zu korrigieren.
Weist auch die Testplattform keinen Fehler aus, wenden Sie sich bitte an den E-Banking Support (0848 848 062) (max. CHF 0.08/min.) und stellen Sie das Ergebnis der Testplattform dem E-Banking-Support zur Verfügung.
Eine Kurzanleitung zum genauen Vorgehen finden Sie unter:
Wenn Sie über eine geeignete Software die UBS E-Banking Datenschnittstelle OFX ansteuern, erhält die Software eine Protokollmeldung pain.002 zurück und das Ergebnis wird direkt in Ihrer Software angezeigt.
Beim manuellen Hochladen in UBS E-Banking unter > Zahlungen > Überweisen und Rechnungen Zahlen > Neu erfassen > Filetransfer wird kein pain.002 zurückgesandt. Der Status der Zahlungen ist nach dem Hochladen direkt in der E-Banking-Maske «Filetransfer» ersichtlich.
In UBS E-Banking unter Zahlungen > Überweisen und Rechnungen Zahlen > erfasste Dateien kann bei der hochgeladenen Zahlungsdatei auf der rechten Seite das Menu «Aufträge anzeigen» ausgewählt werden. Die detaillierte Fehlermeldung pro Zahlung erhält man, wenn man pro Transaktion auf das Bleistift-Symbol klickt, wodurch die Details der jeweiligen Zahlung und oben eine Fehlermeldung angezeigt wird.
Beim manuellen Hochladen einer Zahlungsmeldung pain.001 gelten folgende Grössenbeschränkungen:
Anzahl Transaktionen pro Meldung: 9‘999
Maximale Meldungsgrösse: 50 MB
Beim Hochladen einer Zahlungsmeldung pain.001 über die Direktanbindungsschnittstelle OFX gelten folgende Grössenbeschränkungen:
Anzahl Transaktionen pro Meldung: 9‘999
Maximale Meldungsgrösse: 20 MB
Zahlungen
Die Annahmeschlusszeiten sind pro Währung und Zahlungsart auf folgendem Factsheet zu finden:
Bei einer in UBS E-Banking hochgeladenen Meldung pain.001 können nachträglich keine Veränderungen vorgenommen werden. Es kann eine einzelne Zahlung oder die ganze Meldung gelöscht werden und erneut erfasst respektive hochgeladen werden. Neu können die Zahlungen einzeln mit der Funktion «nochmals bezahlen» bearbeitet und zur Zahlung ausgelöst werden.
Dabei können die folgende Informationen aus der Filetransfer-Datei aufgrund des unterschiedlichen Formats nicht übernommen werden:
- Ultimate Debtor
- Ultimate Creditor
- Purpose Code
- Max. Adressen 140 Zeichen
- Max. Remittance Info 140 Zeichen
- Zahlungsinstruktionen: Einzel-/Sammelbelastung; Salärzahlung; Anzeigeninstruktionen
Wenn eine Meldung pain.001 in UBS E-Banking hochgeladen wurde und eine einzelne Zahlung durch einen Teilvisumsberechtigten gelöscht wird, erhält diese Zahlung neu den Status «teilvisiert». Dies bedeutet, dass diese einzelne Zahlung beim Erreichen des Ausführungsdatums nicht ausgeführt wird. Um die Zahlung vollständig zu löschen, muss ein zweiter Visumsberechtigter mit mindestens Teilvisumsberechtigung die Löschung der einzelnen Zahlung bestätigen.
QR Rechnung: Rechnungssteller
Die QR-Rechnung bezeichnet eine Rechnung mit integriertem Zahlteil und Empfangsschein. Der obere Teil der QR-Rechnung entspricht einer "normalen" Rechnung, der untere Teil gehört dem Zahlteil inklusive Empfangsschein, der den bisherigen orangen oder roten Einzahlungsschein nach einer Parallelphase bis 30. September 2022 ersetzt.
Seit 30.6.2020 können Sie mit der QR-Rechnung fakturieren.
Es gibt eine Übergangsphase mit Paralleleinsatz von QR-Rechnung und orangen sowie roten Einzahlungsscheinen. Das Enddatum zur Einstellung der bisherigen Einzahlungsscheine wurde inzwischen durch PostFinance bekanntgegeben. Diese werden per 30. September 2022 endgültig eingestellt. Folglich können ab diesem Datum rote und orange Einzahlungsscheine nicht mehr bezahlt werden.
Wir empfehlen Ihnen, mit der Planung zur Umstellung auf die QR-Rechnung baldmöglichst zu beginnen.
Der Abgleich erfolgt mittels der strukturierten Referenz.
Bei der QR-Rechnung Ausprägung 1 mit QR-IBAN und QR-Referenz und bei QR-Rechnung Ausprägung 2 mit IBAN und Creditor Reference.
Für Details zum Reporting Angebot siehe folgenden Link:
Ja, die Kunden haben bei der Fakturierung mit den bestehenden orangen Einzahlungsscheinen die Wahlmöglichkeit, die BESR-Gutschriftsdaten im ISO-20022-Standard als camt-Meldung zu beziehen oder wie bis anhin als v11 ESR-Gutschriftsdatei. Wir empfehlen jedoch frühzeitig die Umstellung auf das camt-Format.
Es gibt folgende Kombinationen, von welchen die Variante 3 empfohlen wird:
- Nur v11 ESR-Gutschriftsdatei ist geschlüsselt: Kunde erhält v11 für BESR-Eingänge und kein Reporting für QR-Eingänge (d.h. dieses Szenario ist zu vermeiden, ansonsten wird ein Teil der Eingänge nicht avisiert).
- Parallel sind v11 ESR-Gutschriftsdatei und camt geschlüsselt: Kunde erhält v11 und camt für BESR-Eingänge sowie camt für die QR-Eingänge (d.h. bei diesem Szenario ist es wichtig, dass BESR nur mit v11 oder nur mit camt abgeglichen wird).
- Nur camt ist geschlüsselt: Kunde erhält ein camt für die BESR-Eingänge und ein camt für die QR-Eingänge (d.h. dieses Szenario setzt auch für den BESR-Abgleich eine camt-fähige Software voraus).
Unsere Preisliste für Privatkunden finden Sie unter folgendem Link:
Unsere Preisliste für Unternehmen finden Sie unter folgendem Link:
QR Rechnung: Rechnungsempfänger
Wenn der Kunde eine der UBS Schnittstellen nutzt und somit die Rechnung zuvor in einer Software erfasst, muss er seine Software und gegebenenfalls Rechnungs-Scanner oder ganze Kreditorenprozesse rechtzeitig aktualisieren. Die wichtigsten Anforderungen sind:
- Alle Möglichkeiten der QR-Rechnung müssen verarbeitet werden können.
- Zahlteile mit QR-IBAN und QR-Referenz dürfen nicht als ESR bezahlt werden. Die Bezahlung als ESR kann zu einer Rückweisung oder zu einer Fehlgutschrift bei der Zahlungsempfängerbank führen.
- Überprüfung der Kreditoren-Stammdaten. Darauf achten, dass die Adressen, falls möglich, strukturiert hinterlegt sind und Konten als IBAN-Format plus mehrere IBANs pro Kreditor erfasst werden können.
- Falls Belegscanner (Lesegeräte) im Einsatz sind, sollten diese den Swiss QR Code lesen und richtig erfassen können. Neu wird das Einlesen sämtlicher Daten über den QR-Code erfolgen.
Zahlreiche ERP-Softwareanbieter haben ihre Softwaremodule lanciert und engagieren sich aktiv für die termingerechte und erfolgreiche Umstellung.
Hilfreich sind das UBS-Handbuch zur QR-Rechnung oder die von der SIX publizierten
Im Swiss QR Code wurden zwei Felder für mögliche alternative Verfahren festgelegt. Diese stehen jeweils für andere Anbieter und Anbieterinnen von Bezahllösungen zur Verfügung. Jener Anbieter, welcher das nutzen möchten, muss auch die Spezifikationen dazu liefern und sicherstellen.
Bis anhin steht für das alternative Verfahren mittels QR-Rechnung nur eBill zur Verfügung. Das Feld «alternatives Verfahren» kann gemäss Spezifikation von eBill bei der Erstellung der QR-Rechnung abgefüllt werden. Dazu muss der Rechnungssteller die eBill-Informationen seines Kunden haben. Dies dient dann für eine Triage beim effektiven Rechnungsversand. Entweder wird eine eBill an den Kunden geschickt, wenn seine Daten darin abgefüllt sind, oder eine physische QR-Rechnung. Der Rechnungszahler hat mit diesen Angaben keinen Nutzen bei der Rechnungszahlung.
Kunden mit eigener Software und Softwarepartner können mit der UBS Testplattform aus der Ansicht QR-Rechnungssteller eine Test-QR-Rechnung erstellen und aus der Ansicht QR-Rechnungsempfänger die Erfassung der QR-Rechnung sowie die Zahlung via pain.001 ausführlich testen.